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Mittwoch, den 31. März 2010

Neues Beweisrecht im Vertraulichkeitsschutz

 
PM - Washington.   Die neue RIW ist in Washington eingetroffen. Ein Artikel von Dr. Marius Mann führt in das wichtige Thema Neues Beweisrecht in den USA zum Vertraulichkeitsschutz zwischen Anwalt und beratenem Unternehmen ein; Recht der Internationalen Wirtschaft, März 2010, 56. Der Autor gibt einen lesenswerten Überblick über die neu geschaffene Federal Rule of Evidence 502 des US-amerikanischen Gesetzgebers.

Wie die Federal Rule of Evidence 408, die die Beweisregeln bei Vergleichsverhandlungen im Vorprozessstadium konstatiert und bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit US-Beteiligten sehr nützlich werden kann, wird auch die FRE 502 eine entscheidende Rolle spielen. Besonders der Ausblick über die Wirkungen der neuen US-Regelung im Beweisrecht auf den deutsch-amerikanischen Wirtschafts- und Rechtsverkehr wird auch den deutschen Juristen interessieren.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
Aus den Bundesgerichten
Jones v. Harris, Berghuis v. Smith, Graham County Soil+Water Conservation Dist. v. US, 3 Urteile Supreme Court, 30.3.2010 http://c.star.us

Xiu Feng Li v. Douglas Hock and SMP Inc., Long Arm Statute, Zuständigkeit, 2nd Cir., 30. März 2010, http://bit.ly/afWt6P

E*TRADE Fin. Corp. v. Deutsche Bank AG, Unternehmensverkauf mit Vertragsbruch, 2nd Cir., 30. März 2010, http://bit.ly/aM7gnh


Dienstag, den 30. März 2010

Gratis Disclaimer für Fotos auf See

 
.   Mandanten und Anwälte können so leicht aneinander vorbei reden. Durch die Klärung von Tatsachen, notfalls durch das Stellen auch dumm scheinender Fragen aus beiden Richtungen, findet man ein gemeinsames Faktenfundament.

Darauf kann der Jurist sein Doktrinen- und Paragrafenwerk bauen. Damit es nicht umfällt und die im Aktenvermerk dokumentierte Rechtswürdigung nicht missverstanden oder -braucht wird, empfehlen sich oft klarstellende Disclaimer, die nicht mit dem Wort Disclaimer beginnen müssen.

Für die Schiffsreise, auf der ein Fotoliebhaber fremde Fotos in einen Vortrag einbinden will und die Benutzung der Bildchen rechtlich absichern will, empfiehlt sich beispielsweise dieser Kurzvermerk: All of this assumes the cruise will remain within U.S. waters and the ship flies the American flag. Outside of the United States, other rules may apply.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Aus den Bundesgerichten
Anglo-Iberia v. Lodderhose, Staatsimmunität, 2nd Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/ba5VEz

Girts v. Yanai, 3. Strafprozess wg. Mords an selber Gattin, 6th Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/ai3SmR

Laughlin v. Nouveau Body+Tan, Erbausschlagg zw Vollstreckungsvereitlung nach Rufschadensklage, 5th Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/aWxE4M

Wackman v. Rubsamen, rechtswidriger Eingriff in Erbschaftserwartung uvm, 5th Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/bZ0sE5

Mid-Continent Cas. v. American Pride,Verteidigungspflicht d Versicherers Urheberrechtsverstoß, 11. Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/b0wAB3

Cole v. Homier Distributing Company, Vertriebsvertrag am Ende: Rechtsfolgen in den USA, 8th Cir., 29. März 2010, http://bit.ly/9ye9ZK



Montag, den 29. März 2010

Ende des Vertriebsvertrags: Ansprüche

 
.   Handelsvertreterrecht schützt bestimmte Vertriebsstrukturen in Europa. In den USA kommt das Ende meist ohne besonderen Schutz des Vertriebsunternehmens. Doch wehrlos sind Handelsvertreter und vergleichbare Unternehmen nicht. Sie machen dem Hersteller zumindest das Leben schwer, bevor der Rechtsfrieden außergerichtlich oder auf dem Wege der Litigation erzielt wird.

In Sachen Cole v. Homier Distributing Company, Az. 09-1725, gab es zwischen den Unternehmen Spannungen, als der Vertrieb von Maschinen über den vereinbarten Laden- und Subunternehmerverkauf hinaus auf Handelsplattformen im Internet ausgedehnt wurde, wofür der Vertriebsvertrag keine Vorkehrungen traf. Dann traten ungüstige Marktentwicklungen hinzu.

Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten US-Bezirks vom 29. März 2010 verzeichnet und erörtert auf lesenswerte Weise die Ansprüche, mit denen ein Hersteller bei der Beendung eines Vertriebsvertrages rechnen muss.

§89(b) HGB gilt in den USA weder direkt noch analog, also lauten die Forderungen auf Entschädigung aus Franchiserecht, wegen Vertragsverletzung, wegen des rechtswidrigen Eingriffs in Vertragsbeziehungen und Geschäftsaussichten oder aufgrund einer fiktiven Kündigung.

Dem Schrecken ohne Ende bleiben die Parteien in diesem Fall noch länger ausgesetzt, denn der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit sendet den Fall nach der Klärung von Rechtsfragen wieder an das Ausgangsgericht. Der US-Prozess ist für seine Langwierigkeit, Unvorhersehbarkeit und hohen Kosten bekannt. Ein Ende mit Schrecken nach dem HGB ist ihm vorzuziehen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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