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Dienstag, den 16. Dez. 2003

Certiorari im Vitamin Kartellfall  

SWM - Washington. Der Oberste Bundesgerichtshof in Washington, DC hat gegen die Entscheidung des ebenfalls in Washington belegenen D.C. Circuit Court of Appeals im Rechtsstreit Empagran v. Hoffman La Roche (heute Aventis) certiorari gewährt und damit den Fall zur Verhandlung angenommen. Das Bundesberufungsgericht hatte die Klage eines ausländischen Wettbewerbers zugelassen, mit der Schäden aufgrund illegaler Kartellabsprachen beim Handel mit Vitaminen gegen auch in den USA ansässige Unternehmen geltend gemacht werden sollen, die ausschließlich im Ausland entstanden waren.

Kritiker halten die Anwendung von US-Kartellrecht in einem Verfahren, in dem der einzige Anknüpfungspunkt eine Geschäftstätigkeit der Beklagten Aventis S.A. sowie u.a. die BASF AG in den USA ist, wegen ausschließlich im Ausland entstandener Schäden für verfehlt und beklagen einen US-Justizimperialismus. Befürworter verweisen darauf, daß es im Kampf gegen weltweit organisierte Kartelle effektive Handhabungen geben müsse, was so gewährleistet sei, siehe Lily Henning, Courthouse to the World, Corporate Counsel, Dec. 2003, S. 115.

 





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