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GH - Washington. Die Firma RealNetworks, bekannt durch ihre Software RealAudio zur Übertragung von Audio- und Videosignalen im Internet, hat in einem kalifornischen Bundesgericht Klage gegen Microsoft erhoben. RealNetworks beschuldigt den Softwarekonzern, seine Monopolstellung im Bereich der Betriebssysteme für Personalcomputer missbraucht und damit RealNetworks empfindlich geschädigt zu haben. Insbesondere wirft RealNetworks dem weltweit größten Softwarehersteller vor, Fabrikanten von Personalcomputern über restriktive Lizenzklauseln genötigt zu haben, das Betriebssystem Windows grundsätzlich mit der Software Windows Media Player auszustatten, während die Computerhersteller zugleich in ihrer Möglicheit eingeschränkt wurden, Software konkurrierender Unternehmen wie RealNetworks miteinzubeziehen. Bob Kimball, der Vizepräsident und Justitiar von RealNetworks, liess in einer Pressekonferenz vernehmen, dass die Firma bis zu einer Milliarde Dollar Schadenersatz verlangen wird.
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CK - Washington. Der Jugendliche Malvo ist wie sein Mentor John Muhammad des Doppelmordes wegen der Sniperanschläge im Raum Washington für schuldig befunden worden.
Die Geschworenen kamen nach zwei Tagen zu dieser Entscheidung. Richterin Jane Roush hatte ihren Wunsch abgelehnt, noch einmal das mutmaßliche Täterfahrzeug zu besichtigen. Im nächsten Verfahrensschritt wird die Strafe bestimmt. Berufungsrelevant kann werden, dass Malvo zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, dass das Gesetz Virginiens bei dieser Tat den Nachweis des Abdrückens durch den Täters verlangt (Triggerman Statute) und das das hier zur Anwendung gebrachte Anti-Terrorgesetz des Staates noch nicht durch Präzedenzfälle gesichert ist.
Ausserdem hat heute das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit 2:1 Stimmen festgestellt, dass ein US-Bürger in den USA nicht einfach als behaupteter Feindkämpfer in Militärgefangenschaft genommen werden darf, wodurch ihm der Zugang zu Anwälten versagt wird. Die Regierung bewies nach dem 11. September 2001 ihre Entschlossenheit durch Aussetzung der Bürgerrechte Einzelner. Augenblicklich erleidet sie Rückschläge bei den Gerichten, die das Justizministerium zur Beachtung der Verfassungsschranken und Grundrechte zwingen. Im konkreten Padilla-Fall erwägt sie, die Entscheidung aussetzen zu lassen, bis der Oberste Bundesgerichtshof in Washington im Wege des certiorari oder dasselbe Berufungsgericht en banc, also mit dem vollständigen Richtergremium, neu entscheiden. MMMM


