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CK - Washington. Das FISA-Geheimgericht hat seine Ermächtigung verloren, das Abhören von Ferngesprächen zu gestatten. Damit verlieren die USA Flexibilität in der Terrorabwehr, erklärte der Director of National Intelligence am 17. Februar 2008 im Fernsehen.
Seit heute Nacht muss die Terrorabwehr ordentliche Gerichte anrufen, wenn sie den internationalen Telefonverkehr abhören will. Alte vom Geheimgericht gewährte Abhörgenehmigungen bleiben bestehen, doch neue Maßnahmen müssen im komplizierteren Verfahren bei den ordentlichen Gerichten beantragt werden, erklärte Spionagechef John a.k.a. Mike McConnell.
Präsident Bush hatte gedroht, auf seine Afrikareise zu verzichten, wenn der Kongress seinem Wunsch nicht entsprechen würde, die FISA-Ermächtigung bis zum Samstag zu verlängern, und war dann doch abgereist. Nach dem Gesetzesentwurf Protect America Act soll eine gerichtliche Ermächtigung für das Abhören von Amerikanern im Ausland erforderlich werden. Zudem sollen die Telefongesellschaften eine Haftungsbefreiung für ihre Mitwirkung bei rechtswidrigen Abhöraktionen erhalten.
CK - Washington. Den Schleier des Amtsgeheimnisses soll der Freedom of Information Act lüften, damit der Bürger prüfen kann, was der Staat mit seinem Geld und der vom Bürger ausgehenden Ermächtigung anstellt. Nur beim Vorliegen gesetzlicher Ausnahmen darf der Staat dem Bürger Auskunft verweigern.
Liegt ein Interesse am Zugang zu Staatsakten vor, ist es gegen die Ausnahmen abzuwägen. Im Zweifel überwiegt das Interesse an der Preisgabe der Daten. Im Fall Multi Ag Media LLC v. Department of Agriculture, Az. 06-5231, erklärt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks, wie die Abwägung erfolgen muss.
Das Landwirtschaftsministerium wollte seine GIS-Daten über die Nutzung von Agrarland nicht offenlegen, weil die Daten Rückschlüsse auf einzelne Landwirte ermöglichen. Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit entschied am 15. Februar 2008, dass diese Daten zwar in die Ausnahmegruppe 6 für gesundheitliche, persönliche und ähnliche Daten fallen. Jedoch überwiegt das öffentliche Interesse. Daher sind die Luftaufnahmen mit GPS-Daten dem Antragsteller zu überlassen.


