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CK - Washington. In der US-Presse schneidet Deutschland am 14. März 2008 schlecht ab. Deutsche Polizisten sollen amerikanische Soldaten töten, heißt es. Die Washington Post stellt die Deutschen nicht ganz so harsch dar. Sie hat die deutsche Rechtsordnung schließlich schon aus anderen Gründen unter dem Titel "Doktor" Verboten for Non-European PhDs auf's Korn genommen:
Strafverfolgung von Amerikanern, die in Deutschland ihren Doktorgrad nicht verheimlichen. Aus amerikanischer Sicht klingt das wie ein witziger Irrläufer des deutschen Strafrechts, weil im typischen amerikanischen Understatement Grade und Ehren in den meisten Lebenslagen ungenannt bleiben.
Mit ehrlich erworbenen Titeln geht man einfach nicht hausieren. Das tun vielleicht Betrüger oder Ausländer. Aber dass ein wertvoller Uniabschluss in Deutschland nicht nur nicht anerkannt wird, sondern strafrechtliche Folgen auslöst, beweist dem amerikanischen Zeitungsleser, dass die Deutschen spinnen oder Amerikaner nicht ausstehen können.
So werden auf einen Schlag alle Vorurteile über Recht und Gesetz im Ausland bestätigt.
CK - Washington. Eine Restaurantkette geht pleite. Die Franchisenehmer suchen Schutz in einem Verband. Der stellt eine Firma als Gruppeneinkäufer an. Aus der Insolvenz wird der Franchisegeber übernommen. Der neue Inhaber untersagt dem Einkäufer, im Namen der Kette aufzutreten. Dann verklagt er ihn wegen Markenverstoßes nach dem Lanham Act, 15 USC §§1051-1141.
In Schlotzky's, Ltd. v. Sterling Purchasing and National Distribution Co, Inc., Az. 06-50720, erläutert das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks am 5. März 2008 ausführlich, dass das Bundesmarkenrecht greift und Sanktionen wegen der unerlaubten Verknüpfung der Restaurants mit dem Einkäufer zulässig sind.


