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CK - Washington. Stefan Aust wurde gefragt, ob die im The Baader Meinhof Complex dargestellte deutsche Polizei rechtsstaatlich handelte. Von Ausrutschern abgesehen, erfuhr das amerikanische Publikum am 21. November 2008 nach der US-Erstaufführung im besten Kino der USA, dem AFI in Silver Spring, träfe das zu.
Doch verblieb angesichts der fehlerhaften Ermessensausübung der Polizei gerade am Anfang des Films, der nun zur Oscar-Wertung in den USA eintrifft, der Eindruck, dass der Film die Brutalität der Polizei höher schraubte als sie war und an die der US-Polizei zur Vietnam-Kriegszeit erinnerte, was seinerzeit gerade nicht zutraf.
Wenn der Film als Zeitzeugnis realistisch sein sollte, wie Aust dem Publikum erklärte, wäre eine Zeugenvorbereitung auf das amerikanische Forum wie im US-Prozess üblich begrüßenswert. Fachbegriffe wie Detention, Transcript und Due Process sollten ihm auf der Zunge liegen und dem US-Publikum nicht verwirrend auf Deutsch vorgelegt werden.
Sonst findet der Jurist bei der ansonsten gelungenen Premiere die Bestätigung der Erkenntnis, dass unvorbereitete deutsche Zeugen in Amerika einen fatal falschen Eindruck hinterlassen. Glücklicherweise nahmen die Zuschauer angesichts des mangelnden Vokabulars Abstand von Fragen, die sich zur Rechtsstaatlichkeit aus amerikanischer und rechtsvergleichender Laiensicht aufdrängten.
Da der Film nun in Oscar-Nähe gerät, werden solche Fragen jedoch drängender und nicht auf die Weinrunde nach dem Gedankenaustausch verschoben. Der Zeuge muss das Rechtsverständnis des amerikanischen Fragenstellers verstehen, um die deutsche Rechtsordnung, die neben der RAF auf der Anklagebank des Films sitzt, gerecht vermitteln zu können. Anderenfalls glaubt der hiesige Zuschauer, der Terror der RAF sei abgeschlossen, der beobachtete Terror des Staates dauere an - und amerikanische Vorurteile gegen die deutsche Rechtsordnung werden vertieft.
Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete am 21. November 2008:
United States v. DormerDie letzten Entscheidungen aller US-Gerichte auf der OLG-Ebene finden sich bei Decisions Today, jedoch unter Ausschluss der einzelstaatlichen Gerichtsbarkeit. Ihre Gerichte werden in den USA nicht als U.S. Courts bezeichnet, sondern als State Courts. Zumeist besitzen die staatlichen Gerichte und die des Bundes gleichrangig eine konkurrierende Zuständigkeit, was sich vielen Amerikanern und erst recht nicht Ausländern leicht erschließt. Die Unterschiede sind aber nicht nur von kosmetischer oder strategischer Bedeutung im amerikanischen Prozess.
CK - Washington. Das Bundesberufungsgericht am Golf von Mexiko erließ am 21. November 2008 diese Entscheidungen. Zwei gelten als Präzedenzfälle in seinem Bezirk, der die Staaten Louisiana, Mississippi und Texas erfasst. Die restlichen fünf gelten als unpublished:
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ am 21. November 2008 diese Urteile:
- 084291.P - US v. Goforth
- 074536.U - US v. Bullard
- 077542.U - Jackson v. Padula
- 081158.U - Smith v. USPS
- 081810.U - In Re: Jarvis
- 087229.U - US v. Golson
- 087246.U - US v. Fuller
- 087249.U - US v. Loxley
- 087278.U - US v. Murray
- 087295.U - US v. Maddox
- 087390.U - Cross v. Johnson
- 087596.U - Brooks v. N.N. Va. Police Dept
- 087639.U - Gibbs v. Rushton
- 087662.U - King v. Smith
- 087699.U - US v. Wilkes
- 087705.U - Benjamin v. State of South Carolina
- 087746.U - US v. Pipkins
- 087942.U - McNeill v. Atlantic Diagnostic of Durham
- 088024.U - Jones v. Buncombe County Sheriff"s Office


