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CK - Washington. Die exklusive Lizenz im Markenvertrag führt zum Streit, zwei Gerichtsentscheiden, einem Schiedsspruch und der Revision im Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco, der die Entscheidungen zum einen Teil aufhebt und zum anderen Teil am 29. Januar 2009 bestätigt:
CK - Washington. Der Schritt vom Mainframe zum PC veränderte das Computerrecht. Massenware verlangte Verträge und Lizenzen für die Massen. Eine Weile schien es, jeder Anwalt mit einem PC würde auch Computerrechtsanwalt.
Dann kam das Internet für die Massen, und jeder Ebay-Käufer und Impressumspflichtige wurde zum IT-Rechtsspezialisten, selbst wenn er den rechtlichen Wert oder Unwert einer IP-Anschrift oder die Funktion und Arten von Links nicht verstehen konnte.
Wird sich diese Entwicklung mit dem Schritt zum biochemischen Computer wiederholen? Die Grundzüge zum notwendigen technischen Verständnis, das im IT-Recht oft unerlässlich ist, finden sich höchst interessant, wenn auch nicht als Nachtlektüre empfohlen, in Computer, der Zeitschrift der Computer Society des Institute of Electrical and Electronics Engineers unter dem Titel Computing with Proteins, Jan. 2009, S. 47. Das Computerrecht bleibt interessant.
CK - Washington. Der Polizeichef las schockiert Texte der Polizistin auf dem dienstlichen Kommunikationsgerät. Sie verklagt die Stadt wegen des Eingriffs in ihre Privatsphäre und gewinnt. Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks bestätigt das Ergebnis.
Als die Geräte an die Polizisten verteilt wurden, entwickelte sich ein System, in dem die Polizisten für eine überdurchschnittliche Benutzung wegen der Vermutung bezahlten, sie sei privat, nicht dienstlich verursacht. Die Geräte und darauf gespeicherte Texte sah das Amt zur Prüfung nicht ein.
Das begründet, schreibt das Gericht in Sachen Jerelyn Quon et al. v. Arch Wireless, Inc. et al., Az. 07-55282, am 27. Januar 2009, die berechtigte Erwartung der Polizisten auf den Schutz ihrer Privatsphäre: Der Chef darf nicht plötzlich die Texte lesen und wegen sexueller und sonstiger Inhalte Schlüsse ziehen.
CK - Washington. Gilt auch für RSS-Feeds, dass Verknüpfungen von Webseiten legal sind? Wegen Links zu Feeds verklagte eine englische Zeitungskette eine amerikanische und pochte auf das Urheberrecht ihres Inhaltes. Nachdem das US-Gericht in Sachen GateHouse Media Massachusetts I, Inc. v. The New York Times Co., Az. 1:08-cv-12114-WGY. den Erlass einer einstweiligen Verfügung am 22. Dezember 2008 abgelehnt hatte, verglichen sich die Parteien nun. Der Vorvergleichsvertrag wurde am 25. Januar 2009 veröffentlicht; der Vertrag soll am 30. Januar 2009 abgeschlossen werden. Die US-Zeitung wird danach die Verknüpfung der RSS-Feeds unterlassen.
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute nur diesen Fall: Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten insbesondere im IP-Recht ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


