1   
Dienstag, den 31. März 2009

Urteile aus New York  

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. Motorola Credit Corp. v. Uzan
  2. Adkins v. General Motors Corporation
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in der Stadt New York ist für die Staaten Connecticut, New York und Vermont zuständig.

Permalink Permalink
 




Urteile im Supreme Court  

.   Heute verkündete der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington seine Entscheidungen in diesen Fällen:
  1. Hawaii v. Office of Hawaiian Affairs
  2. Rivera v. Illinois

Permalink Permalink
 




Rechtskraft, Bier und Steuern  

.   Biersteuern in Puerto Rico sind ungerecht, weil produktionsabhängig progressiv, klagte der sich als von der Insel vertrieben ansehende Brauer aus den Rocky Mountains. Er darf seine Verfassungsklage nicht verfolgen, behauptete der Minister; der Brauer sei von der Rechtskraft anderer Verfahren erfasst, die vertrags- und vereinsverbundene Unternehmen gegen das Steuergesetz anstrengten.

Das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks, in den Puerto Rico fällt, untersucht in Sache Coors Brewing Co. v. Juan Carlos Mendez-Torres, Az. 07-2682, die Grundsätze von Privity und Comity und gelangt am 20. März 2009 zur Erkenntnis, dass dem Brauer der Rechtsweg nicht verwehrt ist. [US-Recht,Rechtskraft,Biersteuer,Comity,Privity ]

Permalink Permalink
 



Montag, den 30. März 2009

Spamverbot bleibt verfassungswidrig  

.   Das vielleicht wirksamste Spamverbot der USA aus dem Einzelstaat Virginia wird nicht in der Revision vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten auf seine Verfassungsvereinbarkeit überprüft werden, beschloss der Supreme Court der USA am 30. März 2009. Das Bundesgesetz CAN SPAM Act gilt als weniger effektiv.
Permalink Permalink
 




Urteile im Südosten  

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
  1. Freemanville Water System, Inc. v. Poarch Band: 08-10602 PDF
  2. USA v. Endotec, Inc.: 08-13693 PDF

Permalink Permalink
 




Europa soll nicht in USA klagen  

.   Ein von Deutschen gecharterter Jet knallt in Italien mit einem skandinavischen zusammen. 69 Europäer schließen sich einer Klage in den USA gegen den US-Hersteller an. Ihre Klage wird suspendiert: Sie sollen nach dem Forum non conveniens-Grundsatz in Europa klagen.

Am 28. März 2009 bestätigt das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks in Sachen Jack King et al. v. Cessna Aircraft Co., Az. 08-11033, mit einer ausführlichen Erörterung die Anwendung dieses diffizilen Prinzips und straft die Vermutung Lügen, US-Gerichte würden um jeden Preis Fälle an sich ziehen, die mit en USA nichts zu tun haben. [US-Recht,Prozess, Zustaendigkeit ]

Permalink Permalink
 



Sonntag, den 29. März 2009

EMail begründet keine Gerichtsbarkeit  

.   Das US-Unternehmen verklagt das indische in den USA wegen verbotener Abwerbung. Die Unternehmen korrespondierten per EMail. Sie trafen sich ein Mal in Indien und nie in den USA.

Diese Umstände erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Unterwerfung des indischen Unternehmens unter die amerikanische Gerichtsbarkeit, entschied das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks in Sachen Consulting Engineers Corp. v. Geometric Ltd. et al., Az. 07-1453, am 23. März 2009.

Vertraglich hatten die Parteien eine Rechtswahl mit dem Recht von Virginia getroffen, doch keinen Gerichtsstand vereinbart. Die indische Partei hatte den Vertrag in Indien unterzeichnet. Das reicht nicht für die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit:
To establish "general jurisdiction" over a foreign corporation, the plaintiff must show that the corporation's activities in the state are "continuous and systematic," which is a more demanding standard than is necessary for establishing "specific jurisdiction." ALS Scan, Inc. v. Digital Serv. Consultants, Inc., 293 F.3d 707, 712 (4th Cir. 2002). AaO, Fn. 3.[US-Recht, Gerichtsbarkeit, Zustaendigkeit, Jurisdiction]

Permalink Permalink
 



Samstag, den 28. März 2009

Tag des Passes  

.   Hurra, Passport Day! Der Bürger wird heute auf die Bedeutung des Passes aufmerksam gemacht. Seit Amerikaner bei der Rückkehr in ihr Land einen Pass zeigen müssen, ist das Interesse an Pässen gestiegen. Das Bundespassamt - eine Stelle im US-Außenministerium in Washington, DC, hat wegen der Wirtschaftskrise weniger Andrang und nutzt die Zeit zu einem Passport Day.

Mit Werbung wird der Bürger animiert, sein Passamt kennenzulernen, das heute ausnahmeweise geöffnet wird. An den meisten Orten gibt es kein Passamt, sondern nur eine Antragsannahmestelle, das Passport Acceptance Office, meist das Postamt.

Permalink Permalink
 




Fabrik diffamiert, Präsident immun  

AK - Washington.   Entscheidungen des Präsidenten in seiner Rolle als Oberbefehlshaber der Streitkräfte unterliegen nicht der gerichtlichen Uüberprüfung, bestätigte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 27. März 2009.

Die Kläger in El-Shifa Pharmaceutical Industries Company et. al. v. United States of America, Az: 07-5174, hatten wegen Zerstörung einer Medikamentenfabrik im Sudan im Jahre 1998 in Folge der Bombenanschläge auf US-Botschaften in Kenia und Tansania geklagt. Sie behaupteten unter anderem defamatorische Stellungnahmen seitens der amerikanischen Regierung, die den Angriff auf die Fabrik mit der dortigen Herstellung chemischer Kampfstoffe, finanziert von AL Qaeda, rechtfertigten.

Weder dieser noch andere nach dem Federal Torts Claims Act und customary international Law vorgebrachten Ansprüche seien jedoch justiziabel, entschied der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit mit Hinweis auf ihre untrennbare Verbindung mit der originär exekutiven Entscheidung, den Militärschlag durchzuführen.

Permalink Permalink
 



Freitag, den 27. März 2009

Klage gegen Klage = Klageverbot  

.   Software AG, Inc. lässt im New Yorker Bundesgericht Beklagten Klagen gegen sich in Lateinamerika verbieten. Der Weg dahin ist die seltene und selten erfolgreiche Anti-Suit Injunction.

Am 27. März 2009 erklärt das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in Sachen Software AG, Inc. et al. v. Consist Software Solutions, Inc. et al., Az. 08-0897, die anwendbaren Rechtsgrundsätze für diese Art der einstweiligen Verfügung.

Permalink Permalink
 




Gute Mutter und Managerin  

.   Ist die Klage der Nichtbeförderten wegen Mütterdiskriminierung als unbeweisbar abzuweisen, oder muss das Gericht als Diskriminierungsbeleg berücksichtigen, dass bei ihrer Beförderungsprüfung die Entscheidungsträger der Mutter und unbezweifelt hochqualififizierten Managerin erklärten, sie hätte bereits genug zu tun, und sie selbst würden von vier Kindern und einer neuen Aufgabe überwältigt sein?

In dem Summary Judgment-Stadium des US-Prozesses sind die Tatsachen zugunsten des Antragsgegners heranzuziehen; daher war die Behauptung bei der Prüfung einer Klagabweisung bedeutsam, und das Verfahren geht weiter, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks am 26. März 2009 in Sachen Laurie Chadwick v. Wellpoint, Inc., Az. 08-1685. [US-Recht,Ungleichbehandlung, Diskriminierung,Beweis, Urteil]

Permalink Permalink
 



Donnerstag, den 26. März 2009

Schadensersatz geht Verfügung vor  

.   In Sachen Hans G. Heitmann et al. v. City of Chicago, Illinois, Az. 08-1555, prüft das Gericht, ob eine Anordnung im Wege einer Injunction zulässig ist. Reicht eine Rechtsfolge nach dem Common Law,, kommt diese billigkeitsrechtliche Folge nicht in Frage. Eine Geldzahlung als Damages hebelt die Injunction deshalb aus.

Die Parteien stritten um die Bedeutung einer Regelung, die einen Freizeitausgleich, Comp-Time, für Überstunden, Overtime, verspricht. Die Arbeitgeberin verbot den Freitzeitausgleich aus betriebsbedingten Gründen oft. Das Untergericht fand den Zustand unhaltbar und schrieb konkrete Regelungen vor.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks stellte jedoch am 25. März 2009 fest, dass ein Schadensausgleich in Geld als Common Law-Lösung Vorrang vor einem Equity-Ansatz genießt. Daher weist es den Fall unter Berücksichtigung des Fair Labor Standards Act, 29 USC §217, an das Ausgangsgericht zurück. [US-Recht, Arbeitsrecht, Equity, Common Law]

Permalink Permalink
 



Mittwoch, den 25. März 2009

Urteile aus Chicago  

Das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks mit den Staaten Indiana, Illinois und Wisconsin entschied heute:
  1. USA v. Kaloti Wholesale
  2. Heitmann, Hans v. City Chicago
  3. Vincent Staub v. Proctor Hospital
  4. A Bauer Mechanical v. Joint Arbitration Board

Permalink Permalink
 




Dokumente selbst erstellt  

.   Verträge, Testamente, Gründungsurkunden, Steueranträge und vielerlei mehr lässt sich formularmäßig und ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts erstellen. Legalzoom wirbt damit auch zu den teuersten Fernsehzeiten.

Auch Anwälte können sich glücklich schätzen. Sie wissen aus Erfahrung, dass Mandanten, die sich an Muster oder Rechtssoftware gewagt haben, gute Fragen stellen und aufgrund der Vorbereitung bessere Mandanten sein können.

Und dann gibt es natürlich die Fälle, in denen die Verwendung von Mustern zu teuren Problemen führt, die erst recht zum Termin beim Anwalts zwingen. Kritik an Selbstversuchen sollte daher nicht aus der Anwaltschaft kommen. [US-Recht,Mustervertrag]

Permalink Permalink
 



Dienstag, den 24. März 2009

Sportler haftet für Leibwächter  

.   Der Ballspieler haftet, weil sein Leibwächter einen Gast zusammenschlug, als er ihm im Nachtlokal Platz verschafft. Der Spieler geht gegen dieses Urteil vor, denn das Gericht hatte seine Sorgfaltspflicht nicht durch einen Sachverständigen beweisen lassen.

Beim Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung durch Polizei und Hotel verlangen die Gerichte Gutachtereinschätzungen - sollte das nicht auch hier für den Berufssportler gelten?

In Sachen Marlin Godfrey v. Allen Iverson, Az. 07-7151, lässt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks den einfachen Beweis ausreichen: Der Sportler stand dabei, sah die Handlungen seines Leibwächters und griff nicht ein. Das können die Geschworenen der Jury auch ohne Gutachter subsumieren, erklärt es am 24. März 2009.

Permalink Permalink
 




Urteile aus den Appalachen  

Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks:
  1. Douglas Brandon v. Richard Blech
  2. Lawrence v. 48th District Court
  3. Bi Feng Liu v. Eric H. Holder, Jr.
Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle, unter andem in Verfahren mit Mercedes-Benz USA LLC, United Technologies Corporation und Kerr Corporation.

Permalink Permalink
 



Montag, den 23. März 2009

20 Jahre danach: Schwarze Liste  

.   1985 verschärften die USA ihre Exportkontrollregelungen für drastisch. Computerhard- und Software waren zentrale Themen. Stößt man überraschend auf den eigenen 20 Jahre alten Bericht USA verschaffen sich über die Schwarze Liste Respekt, Computerwoche 20/1989, fallen nur wenige Unterschiede zu heute auf.

Das Internet hat die Wissenskontrolle erschwert und neue einschränkende Interpretationen produziert. Damalige Hochleistungsrechner sind jetzt nicht mehr der Rede wert. Bei der Verschlüsselungskontrolle hat sich Einiges getan; sie kann selbst die Freigabe neuer Betriebssystemversionen verzögern.

Die Genehmigungsverfahren für den internationalen Verkehr mit Dokumenten im Satellitengeschäft, beispielsweise die Vorlage in Schiedsverfahren und Prozessen im Ausland, bilden für Anwälte ein unglaublich einträgliches Geschäft. Doch sonst: Nichts grundlegend Neues im Westen. [US-Recht, Ausfuhrkontrollrecht, Wiederausfuhren]

Permalink Permalink
 



Sonntag, den 22. März 2009

Schutz für Lehrmaterial  

.   Genießen Schulungskurse für das Unternehmensmanagement Urheberschutz? Oder gelten sie als schutzunfähige Beschreibungen von Verfahren und Systemen? Die Klägerin verdient gutes Geld mit ihnen. Die Beklagten arbeiteten dort, schrieben die Aufbaukurse, verließen die Firma, gründeten ihr eigenes Unternehmen und schrieben das selbe noch einmal, kopierten jedoch wenig.

Die Klägerin verlor im Untergericht, weil dieses nach der Feststellung des Bundesberufungsgerichts des ersten US-Bezirks in Boston Originalität und Neuheit verwechselt hatte. Neuheit verlangt das Patentrecht; das Urheberrecht erfordert Originalität. Das Original kam von der Klägerin, stellte es in Sachen Situation Management Systems, Inc. v. ASP Consulting, LLC, Az. 08-1543, am 20. März 2009 fest.

Doch fällt das Schulungsmaterial unter die Ausnahme für Beschreibungen von Verfahren und Systemen? Die Berufungsbegründung setzt sich detailliert mit allen Merkmalen der Schutzfähigkeit nach dem Copyright Act auseinander.

Das Gericht folgert, dass selbst die Struktur und Organisation der Beschreibung von Verfahren und Systemen den Schutz des Urheberrechts genießt und schon deswegen die Abweisung der Klage fehlerhaft war. Anbieter von Lehrmaterial im Markt der USA, die sich dem Verfahren als Amici Curiae angeschlossen hatten, sind erleichtert. [US-Recht,Urheberrecht, Lernmaterial]

Permalink Permalink
 



Samstag, den 21. März 2009

Schlagaustausch in Fairfax  

KSt - Washington   Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Schülern der Fairfax Highschool endete für den einen von ihnen vor Gericht. Er hatte seinem Mitschüler mit einem Faustschlag ins Gesicht die Nase gebrochen. Dieser Fall lockte die Referendare in der US-Wahlstation weg vom internationalen Wirtschaftsrecht und führte ihnen fast mustergültig die alltäglichen Probleme einer amerikanischen Kleinstadt und deren Juristen vor Augen.

Der Richter des Juvenile and Domestic Relations District Court of Fairfax County entschied am 18. März 2009 zur Erleichterung des 15-jährigen Angeklagten auf "not guilty". Er bezeichnete den Schlag als "lucky and good placed punch" und gestand dem Jugendlichen ein Recht auf Notwehr zu.

Denn der andere Schüler hatte ihn provoziert und einen Fußtritt angedeutet. Ob die darauf folgende Reaktion des Angeklagten verhältnismäßig und geboten war, sei dahin gestellt. Wie schrieb schon der Dichter: Kindermund kann grausam sein, Kinderpower sehr verletzend ….

Permalink Permalink
 




Deutsches Recht amerikanisch ausgelegt  

.   Deutsches Recht gilt für argentinische Staatsanleihen, die vor dem US-Gericht eingeklagt werden. Bei der Frage, ob der fremde Staat umfassend auf seine Immunität verzichtete, muss das Gericht klären, ob ein erklärter Verzicht für Klagen oder Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren gilt.

Dabei greift es auf amerikanisches Recht zurück, denn die Parteien hatten keine Silbe über deutsches Recht verloren. In Sachen Capital Ventures International v. Republic of Argentina, Az. 07-1551, verkündete es seine ausführliche Errata Opinion zu diesen Fragen im Umfeld des Foreign Sovereign Immunities Act am 19. März 2009. [US-Recht,Immunitaet, FSIA, immunitaetsverzicht]

Permalink Permalink
 



Freitag, den 20. März 2009

Urteile aus New York  

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. United States v. Madoff
  2. United States v. Hines (Hunter)
  3. Smith v. New Venture Gear
  4. Walker v. Miller
  5. Ziegler v. Adams
  6. In re: Grand Jury Proceeding Relating to John Doe
  7. Todtman, Nachamie, Spizz & Johns v. Ashraf
  8. Jock v. Ransom
  9. Vincent Basciano v. Jerry Martinez
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit in der Stadt New York ist für die Staaten Connecticut, New York und Vermont zuständig.

Permalink Permalink
 




Jugendschutz verboten  

.   Der Gesetzgeber schrieb Jugendschutz ins Gesetz und fügte später eine Sonderregel fürs Internet hinzu. Das Bundesgericht erklärte sie für mit dem ersten Verfassungs­zusatz zur Bundesverfassung, First Amendment, unvereinbar, weil sie zu weitgehend, overbroad, in das Recht der Meinungs­freiheit eingriff.

Das Bundesberufungs­gericht des sechsten Bezirks hält in Sachen American Booksellers Foundation for Free Expression, et al. v. Ted Strickland et al., Az. 07-4375, eine im Prozess vom verklagten Staat geäußerte Auffassung, die Vorschrift würde nicht auf IM und Internetkorrespondenz angewandt und lasse das Gesetz somit verfassungs­vereinbar erscheinen, für unberufen und unverbindlich.

Es legt diese Frage jedoch am 19. März 2009 dem Obersten Gerichtshof des Staates Ohio im Rahmen des Certification-Verfahrens zur Beurteilung vor, da das Bundesgericht keine ungeklärte Frage einzelstaatlichen Rechts in Anmaßung eigener Kompetenz entscheiden darf. [US-Recht, Jugendschutz, Internet, Meinungsfreiheit, Verfassung, IM]

Permalink Permalink
 



Donnerstag, den 19. März 2009

Urteile aus den Appalachen  

Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks:
  1. Bookfriends, Inc. v. Ted Strickland
  2. In re: Black Diamond Mining Co.
Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.

Permalink Permalink
 




Privatpost im Betrieb: Liebe macht blind  

.   Nachdem sich eine Freiberuflerin und ein Unternehmer nicht auf eine Liebschaft einigten und später ein Vertragsverhältnis auflösten, griff der Unternehmer ins private EMailkonto der ehemaligen Hilfe. Doppelt blind gab er ihre EMailpost als Beweismaterial dem das Unternehmen gegen eine Klage vertretenden Anwalt, die die Ex-Kollegin wegen eines belästigenden Arbeitsklimas erhoben hatte.

Sie wehrte sich mit einer weiteren Klage nach dem Stored Communications Act, 18 USC §2707(a), gegen den rechtswidrigen EMailzugriff. Sie gewann $25.000 als Schadensersatz und $25.000 als Strafschadensersatz. Das mittlerweile konkursreife Unternehmen legte Berufung ein.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks erklärt ausführlich die Grundlagen der Schadensersatzregelungen in Sachen Bonnie Van Alstyne v. Electronic Scriptorium Ltd. et al., Az. 07-1892. Insbesondere stellt es am 18. März 2009 fest, dass Schadensersatz einen Schaden voraussetzt, - den das Instanzgericht nun ermitteln muss, - und Strafschadensersatz nicht. [US-Recht, Privatemail, Mailzugriff, Schadensersatz]

Permalink Permalink
 



Mittwoch, den 18. März 2009

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Henkel Corp. v. The Proctor & Gamble Co.
  2. Larson Manufacturing Co. of South Dakota, Inc. v. Aluminart Products, Ltd.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.

Permalink Permalink
 




Domain und Marke  

GW - Washington.   Im Rechtsstreit Internet Specialties West, Inc. v. Milon-DiGiorgio Enterprises, Inc. et al., Az. 07-55087, entschied das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 17. März 2009, dass die im Ausgangsverfahren gegen die Beklagte ergangene Unterlassungsverfügung zu recht erlassen wurde. Die Parteien sind Dienstleister und bieten ähnliche Verbindungsleistungen an.

Die Klägerin meldete die Domain IS-West.com im Mai 1996, MDE die Domain ISPWest.com im Juli 1998 an. Als die Klägerin Ende 1998 Kenntnis von der Webseite ISPWest.com erlangte, bot MDE noch keine Leistungen an, die denen der Klägerin ähnlich gewesen wären. Dies geschah erst ab 2002. 2005 erhob sie Klage wegen der unrechtmäßigen Benutzung der Domain ISPWest.com auf Grund einer Markenverletzung nach dem Lanham Act, 15 USC §1125(a)(1).

Das Instanzgericht bestätigte die behauptete Verletzung. Die Einwendung der fahrlässigen Verzögerung, Defense of Laches, der Geltendmachung der Markenverletzung griff nicht durch. Das Gericht gewährte die beantragte Unterlassensverfügung. Das Berufungsgericht bestätigt diese Entscheidung.

Es verneint MDEs Einwand, die Geschworenen der Jury seien nicht ordnungsgemäß instruiert worden. Es bestätigte, dass Laches nicht greift. Überdies gehe die Reichweite der Unterlassungsverfügung über den zulässigen Rahmen nicht hinaus.

Permalink Permalink
 



Dienstag, den 17. März 2009

US-Urteile für Indianer u.a.  

Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute diese Entscheidungen:
  1. 07-1532-1170444.pdf Gorman, Michael v. NTSB
  2. 07-5339-1170462.pdf Frederick Douglas, Jr. v. Shaun Donovan
  3. 07-5399-1170478.pdf Cheyenne Arapaho Tribes of Oklahoma v. USA et al.
Der Indianerfall betrifft die wichtige Frage, wie ein Antrag auf das Ausforschungsbeweisverfahren zur Ermittlung der Zuständigkeit, jurisdictional Discovery, zu stellen ist.

Permalink Permalink
 




E-Steuer behindert  

.   Der Bund, die Staaten, die Kreise und die Städte erhalten nun die Steuererklärungen und -zahlungen für 2008. Elektronische Einreichungen haben sie am liebsten; sie sind in Sekunden zu bearbeiten. Papier mögen sie nicht, dafür benötigen sie Minuten.

Sie schneiden sich jedoch ins eigene Fleisch, weil sie die E-Tax Returns nur gegen eine heftige Gebühr annehmen. Papier darf der Steuerzahler noch mit der Post versenden, ohne weitere Kosten.

Wenn die Steuerhoheiten sparen wollen, können sie die Gebühr streichen oder dem Steuerzahler einen Bonus geben. Wenn sie noch mehr sparen wollten, könnten sie auch den Banküberweisungsverkehr in den USA einführen. Was seit 300 Jahren in Europa funktioniert, sollte auch in den USA machbar sein.

Die Bearbeitung von Schecks stellt nämlich auch für alle Beteiligten einen Kostenposten dar. Ach - die Macht der Gewohnheit wird so etwas Revolutionäres verhindern.[US-Recht, Steuerrecht ]

Permalink Permalink
 



Montag, den 16. März 2009

Recht von morgen im Stillen Ozean  

.   Kolonialamtmann Georg Fritz verteidigte die Eigentumsrechte der eingeborenen Chamorros und Karoliner in Saipan - ganz zum Leidwesen mancher Siedler aus dem Kaiserreich.

Heute gilt US-Recht in den Marianen, und Landklagen gehen direkt an den örtlichen Supreme Court, wie ein Beispielsfall belegt, über den die dortige Zeitung Saipan Tribune morgen berichtet, der hier jedoch wegen der internationalen Datumsgrenze heute abrufbar ist. [US-Recht, Pazifik,Landklage,Kolonie]

Permalink Permalink
 




Vertrag mit Bonus beklagt  

.   Als die Deutsche Bank als Nutznießerin der AIG-Hilfszahlungen des Bundes und die Zahlung der Boni an AIG-Personal bekannt werden, geht ein Aufschrei durch das Land. Die ausländischen Unternehmen werden vom amerikanischen Steuerzahler ausgehalten! Die Boni gehen an Leute, die das Land in den Ruin getrieben haben!

Die Bonuszahlungen erregen das größte Ärgernis und werden von Präsident Obama und dem Kongress aufgegriffen. Vertrag oder nicht, solche Zahlungen an Bankrotteure sind moralisch unvertretbar, heißt es.

Verträge sind zum Brechen da, verkündet ein Juraprofessor im Radio. Anders als in Deutschland gibt es noch keine konkreten Vorstellungen von rechtlichen Ansätzen. [US-Recht, Vertragsrecht, Bonus]

Permalink Permalink
 




Urteile aus San Francisco  

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied heute:
  1. MCCOY V. CHASE MANHATTAN BANK
  2. MARTINEZ-MADERA V. HOLDER
  3. GRIFFIN V. WARDROBE
  4. USA V. MAYER
  5. TROUT UNLIMITED V. D. ROBERT LOHN
  6. WHEATON V. OWCP
Das Gericht ist in den westlichen USA für die Staaten Alaska, Arizona, Kalifornien, Hawaii, Idaho, und Oregon, Washington sowie die Marianen und Guam zuständig.

Permalink Permalink
 




Faktoren der Erstattung  

.   Im Streit zwischen Modellen und der Wilhelmina-Agentur trifft das in New York City sitzende Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks heute eine kurz begründete Entscheidung zur Frage der Erstattung von Anwaltshonoraren für die obsiegenden Kläger. Die lesenswerte Begründung in Carolyn Fears et al. v. Wilhelmina Model Agency, Inc., Az. 07-3119, vom 16. März 2009 spricht prozessuale Erfordernisse an, die das Instanzgericht nicht beachtete.
Permalink Permalink
 



Sonntag, den 15. März 2009

Ausländer: US-Gericht unzuständig  

.   Die örtliche Zuständigkeit als personal Jurisdiction in Maryland festzustellen, dürfte bei einem Kläger aus Bulgarien und einer Beklagten aus Liberia mit Hauptverwaltung in Florida schwer gewesen sein.

Jedenfalls fiel dem Gericht, als es die Klage als materiell unschlüssig abwies, nicht auf, dass ihm die sachliche Zuständigkeit fehlte. Diesen Fehler entdeckt erst das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks in Sachen Rosen Slavchev v. Royal Caribbean Cruises, Ltd., Az. 07-2036, am 11. März 2009.

Wenn ein Streitfall wie hier einer Frage des Bundesrechts ermangelt, kann sich die Subject Matter Jurisdiction nur aus der Diversity ergeben. Diversity muss vollständig sein, bestimmt das Gericht, d.h. beide Parteien dürfen nicht aus demselben Staat stammen, und die Beklagte stammt wie der Kläger aus dem Ausland, auch wenn die Beklagte noch einen zuständigkeits­relevanten US-Sitz innehat.

Die Urteilsbegründung empfiehlt sich auch Deutschen, die in den USA ihre Nachbarn, Kollegen, Ärzte, Lieferanten oder Stadtverwaltung verklagen wollen. Sie ergänzt recht nützlich die beliebte Lektüre der rechtlichen Fachberichte in Bild- und gelben Blättern, die zur Verzweiflung amerikanischer Anwälte so manchen Deutschen zu Klagebegehren in den USA animieren.

Die wichtigste Ausnahme betrifft Streitfälle zwischen Deutschen über einen Domainnamen der Genus .com, .org. und .net, für die eine amerikanische in rem-Zuständigkeit besteht und die Herkunft der Parteien belanglos ist. [US-Recht,US-Gericht,US-Zuständigkeit]

Permalink Permalink
 



Samstag, den 14. März 2009

Klagen gegen API-Nutzer, Investoren  

.   Die Lust an Neuem kann Programmierern und Investoren vergehen, wenn sie die neue Klagewut der US-Musikverleger beobachten. Mit einem API werden Dienste erweitert oder verbunden. Dienstanbieter stellen Andockstellen an eigene Dienste als Kode zur Verfügung, die je nach Lizenz jeder oder Bestimmte einsetzen dürfen - beispielsweise eine Staatsanzeige für Google-Karten. Der API-Verwender schafft die Karten nicht selbst und haftet nicht für ihre Verwendung.

Wenn es um Musik geht, will die Musikindustrie auch den API-Verwender haften lassen, obwohl er lediglich Verknüpfungen erstellt und nach dem Digital Millennium Copyright Act nicht haften kann. Zudem verklagen die Musikvereine Investoren. Damit die Klagen richtig unter die Haut gehen, wird die normalerweise haftungsbefreite Geschäftsführung auf eine persönliche Haftung mitverklagt.

Der innovative Unternehmer Michael Robertson hat dies schon am eigenen Leib gespürt und veröffentlichte einen neuen Einblick in solches Gebaren. Noch immer verstehen zu wenige Juristen in der Legislative, Judikative und Privatpraxis elementare Strukturen von Programmen und Internet, um dem Missbrauch wirksam Paroli zu bieten.

Daher kann die Musikindustrie solche Unverschämtheiten wagen und nimmt auch die Gefahr von Sanktionen für den Missbrauch des Rechtswesens hin. Schließlich kann sie davon ausgehen, dass nicht jeder kleine API-Anwender, Investor oder Geschäftsführer ein paar hunderttausend Dollar zur Verteidigung hinblättern kann.[US-Recht, Internetrecht, DMCA, Computerrecht, IT-Recht]

Permalink Permalink
 



Freitag, den 13. März 2009

Keine Feindkämpfer mehr  

.   Der Verzicht auf den Begriff Enemy Combatant symbolisiert die Rückkehr der Obama-Regierung zu Grundsätzen internationalen Rechts. Der von Bush neu definierte Begriff diente als Grundstein einer menschenrechtsverachtenden Kriegs- und Rechtspolitik und verdeutlichte die Unfähigkeit, Terror in vorhandene rechtliche Strukturen einzuordnen, sodass Bush sui generis-Lösungen in seiner Zuständigkeit als verfassungsrechtlich oberster Feldherr der USA suchte.
Permalink Permalink
 




US-Urteile im Internet  

.   Die amerikanischen Obergerichte des Bundes bieten bei der Verkündung von Entscheidungen im Internet ein uneinheitliches Bild. Manche gehen über Entscheidungen hinaus und veröffentlichen auch Anhörungstermine als Ton- oder Textprotokoll.

Einige Circuit Courts verkünden alle Entscheidungen auf einer Seite oder in einem Feed, während andere zwischen published und unpublished Opinions unterscheiden. Auch letztere werden veröffentlicht; sie binden allerdings nicht als Präzedenzfall.

Bei der Aufmachung im Internet glänzt der achte Bundesberufungsbezirk in den Präriestaaten: Übersichtich, prunklos, pünktlich, schnell, vollständig - und dazu mit einer Zusammenfassung. Der vierte Bezirk war lange ebenfalls klar und vollständig, hinkt neuerdings jedoch zeitlich hinter anderen her. Der fünfte Bezirk hält auch bei Hurrikanen durch, meldet sich in diesen Monaten jedoch erst am Nachmittag oder Abend, obwohl er schon einmal zügiger war.

Der neunte Bezirk im technophilen Kalifornien besaß lange eine rundum miese Seite, die kürzlich aufgemöbelt wurde, doch graphisch überladen und damit langsam wirkt. Der zweite Bezirk mit Sitz in New York City bietet die umständlichste Benutzeroberfläche mit einem scheinbar antiquierten Datenbank- und Webserversystem.

Der sechste Bezirk mit Sitz in Cincinnati ist normalerweise der erste am Morgen. Am schnellsten liefert der Oberste Bundesgerichtshof in Washington, DC seine Urteile ab, nämlich sofort nach der Verkündung. Der schnellste Zugriff auf das Urteil gelingt beim HTML-basierten First Circuit in Boston, während die anderen Gerichte an PDF glauben.

Nachtrag: Am Pi-Tag, dem 14. März 2009, ist der zweite Circuit unerreichbar. Vielleicht wird die Webseite neu eingerichtet? [US-Recht, US-Urteil, Gericht, Berufungsgericht, Internet, Feed]

Permalink Permalink
 



Donnerstag, den 12. März 2009

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. In Re Natures Remedies, Ltd.
  2. Rose Acre Farms, Inc. v. U.S.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.

Permalink Permalink
 



Mittwoch, den 11. März 2009

Urteile aus Chicago  

.   Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks mit den Staaten Indiana, Illinois und Wisconsin entschied heute die nachfolgenden Fälle, darunter eine wichtige Entscheidung zur Rechtsstaatlichkeit der Kontrolle von Finanzbewegungen als Anti-Terrormaßnahme des Office of Foreign Assets Controls, die auch Rechtsanwälte bei der Beauftragung durch zahlreiche Mandanten beachten müssen:
  1. Menard, Incorporated v. CIR
  2. USA v. DeMarco Irby
  3. USA v. Williams, Larry
  4. Allen, Howard v. Buss, Ed
  5. Clancy, Ryan v. Foreign Assets TREA
  6. USA v. Hodge, Pun I.
  7. USA v. Lee, Kenneth

Permalink Permalink
 



Dienstag, den 10. März 2009

IP bedroht, EV verneint  

.   Die vierte Säule des amerikanischen IP-Rechts bildet das Geschäftsgeheimnis, Trade Secret, das den Kern des Urteils in Sachen Faiveley Transport Malmo AB v. Wabtec Corp., Az. 08-5126, bildet und im US-Recht weit umfassenderen Schutz als im deutschen Recht genießt.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des zweiten Bezirks vom 9. März 2009 betrifft die Weiterverwendung einer Bremsentechnik für die New Yorker U-Bahn durch einen Lizenznehmer nach der Beendigung des Vertrages zur Einräumung des Verwertungsrechts.

Das Gericht weist den Antrag auf ein Injunction-Nutzungs- und Weitergabeverbot zurück, nachdem es alle Merkmale des Trade Secret und der Injunction durchprüft. Dabei vermisst es das zwingende Gefahrenmerkmal irreparable Harm. Ohne drohenden unersetzlichen Schaden gibt es keine einstweilige Verfügung. Ein möglicher Geldausgleich kommt diesem Schaden nicht gleich. [US-Recht,Trade Secret, Injunction, Harm]

Permalink Permalink
 




Urteile aus San Francisco  

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied heute:
  1. WAKKARY V. HOLDER
  2. STATE OF WASHINGTON V. CHU
  3. SO. CAL. PAINTERS V. RODIN AND CO.,
  4. USA V. BELTRAN-MORENO
  5. JOHNNIE WALKER V. GEICO GENERAL
  6. LE V. ASTRUE
  7. VIRGINIA MASON V. NLRB
  8. USA V. ANDREW COLSON
  9. USA V. KRSTIC
Das Gericht ist in den westlichen USA für die Staaten Alaska, Arizona, Kalifornien, Hawaii, Idaho, und Oregon, Washington sowie die Marianen und Guam zuständig.

Permalink Permalink
 




Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. Wolfchild v. U.S.
  2. MPT, Inc. v. U.S. Marathon Labels, Inc.
  3. Digital Impact, Inc. v. Bigfoot Interactive, Inc.
  4. Kinslow v. Dept. of the Treasury
  5. Wright v. U.S. Postal Service
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.

Permalink Permalink
 



Montag, den 09. März 2009

Auch Staaten tragen Kosten selbst  

.   Die American Rule spricht der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington am 9. März 2009 in Sachen Kansas v. Colorado, Az. 105 Orig., 556 US ___ (2009), an. Nach ihr ist die Kostenerstattung die Ausnahme.

Gilt anderes, wenn sich Staaten streiten? In einem der seltenen Fälle, die nach dem Verfassungsgebot der original Jurisdiction erst- und letztinstanzlich im Supreme Court behandelt werden, entschied das Gericht, das die vom Kongress geschaffene Ausnahme für die Erstattung bestimmter Kosten in den Untergerichten auch hier gelte.

Keine obsiegende Partei dürfe mit der vollständigen Kostenerstattung rechnen. Soweit der Kongress Ausnahmen von der American Rule ins Gesetz schreibt, dürfen sie die Gerichte nicht zugunsten der Sieger ausdehnen.

Permalink Permalink
 




Zeitumstellung und -unterschied  

.   Heute kam die Bestätigung: Nach der gestrigen Zeitumstellung liegt der Unterschied zwischen Washington und Wien oder Berlin, Berlin und Berlin, Maryland oder Bern und New Berne in der Tat bei fünf Stunden. 18 Uhr MEZ entspricht nun 13 Uhr EDT.
Permalink Permalink
 




Urteile im Supreme Court  

.   Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, verkündete am 9. März 2009 diese Entscheidungen:
  1. Kansas v. Colorado
  2. Vermont v. Brillon
  3. Vaden v. Discover Bank
  4. Bartlett v. Strickland

Permalink Permalink
 




Ist die Schweiz pleite?  

.   Die Linke weiß nicht, was die Rechte tut: Die USA verlangen von der Schweiz Steuerhinter­ziehernamen unter Verletzung des Bankgeheimnisses. Der helvetische Unmut führt zum Vorschlag, die USA-Vertretung in Kuba aus der schweizer Botschaft zu vertreiben.

Im Gegenzug, schreibt die Washington Post am 7. März 2009 in No Good Deed, könnten die USA die $54 Milliarden streichen, die sie der Schweiz für die Rettung von UBS versprachen. Die notwendigen Dollar hätten der Schweiz gefehlt - sie konnte nur Franken dagegensetzen, - und den Vertrauensverlust in die Schweiz wollten die USA nicht riskieren.

Die Steuerabteilung im US-Schatzamt - neuerdings bekannt als Schwatzamt und von einem Steuersünder geleitet - weiß wohl nicht, was seine Geldwirt­schaftsabteilung plant. Die Idee der Post, das Geld als Druckmittel zu verwenden, hat sie scheinbar nicht mit einer Lektüre der US-Doppelbesteuerungsabkommen verbunden. [US-Recht, Steuerrecht,Steuerhinterziehung,Bankgeheimnis]

Permalink Permalink
 



Sonntag, den 08. März 2009

Im Ausland verleumdet  

.   Eine Diffamierungs- und Schmerzensgeldklage vor dem US-Gericht gegen Nokia geht aus wie das Hornberger Schießen. Nokia Schweden unterliegt nicht der US-Gerichtsbarkeit: Sie tat nichts im Forumstaat. Daher fehlt die specific jurisdiction. Gegen Nokia USA war die Rechtsgrundlage für eine absichtliche Zufügung emotionaler Schäden unhaltbar.

Die restlichen Ansprüche, auch gegen die finnische Mutter gerichtet, verwarfen die Zivilgeschworenen der Jury. In Sachen Alexander Jourjine v. Nokia Corp. et al., Az. 07-2678, bestätigte das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks am 6. März 2009 mit einer knappen einleuchtenden Begründung das Ergebnis. [US-Recht, Verleumdung, Gerichtsbarkeit, Jurisdiction]

Permalink Permalink
 



Samstag, den 07. März 2009

Bart, Sicherheit und Religion  

.   Darf der Feuerwehrmann keinen Bart tragen, weil er Gefahren birgt, selbst wenn seine Religion einen Bart vorschreibt? Rasiert muss er sein, schrieb der District of Columbia vor. Er hatte die Sicherheit von Feuermasken geprüft.

Das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks beleuchtet am 6. März 2009 die Untersuchung der Arbeitgeberin unter dem Gesichtspunkt der Religionsausübung, den die Feuerwehrleute in Sachen Calvert L. Potter et al. v. District of Columbia, Az. 07-7164, geltend machen.

Das Gericht wägt den Religious Freedom Restoration Act, 42 USC §2000bb, gegen die Bedenken der Hauptstadt ab und gelangt zum Ergebnis, dass ihre Sicherheitsermittlungen nicht eindeutig die Bartgefahr belegen. Der Bart bleibt dran.

Permalink Permalink
 



Freitag, den 06. März 2009

Franchisenehmerschutz beendet  

GW - Washington.   Im Spannungsfeld von Marken- und Franchiserecht entschied das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks am 4. März 2009, dass Volvo einen Franchise-Vertrag mit dem Vertragshändler FMS zu Recht kündigte, nachdem der Hersteller die Produktion des von Samsung übernommenen Baggermodells so stark verändert hatte, dass sie als Einstellung der Produktion gilt.

Nach dem Franchise-Recht von Maine kann die Beendigung eines Franchise-Vertrages nur aus wichtigem Grund erfolgen. Er kann im Auslaufenlassen der Produktion der Franchise-Ware bestehen. Nach Übernahme des Baggermodells von Samsung und der bestehenden Franchise-Verträge hatte Volvo mit einem Prozess der Volvoisierung zur Angleichung der Produktion an Volvos Modelle begonnen. Volvo hatte auch nicht Samsungs Marke oder Handelsname übernommen. Da die Änderungen erheblich waren, nahm das Gericht in Sachen FMS, Inc. v. Volvo Construction Equipment North America, Inc., Az. 07-1896, an, dass es sich nicht um eine Fortsetzung der Produktion der bisherigen Ware handelt.

Sinn und Zweck der Regelungen des Franchise-Rechts von Maine liegt darin, den Franchisenehmer, der Zeit und Geld in den Aufbau einer Marke in seinem Vertragsgebiet investiert, nicht dadurch zu benachteiligen, dass der Franchisegeber den Vertrag plötzlich beendet, wenn der Ruf der Marke etabliert ist und er so ohne eigene Anstrengungen und damit in ungerechtfertigter Weise die Früchte der Investition ernten kann. Da Volvo jedoch ein neues Produkt entwickelte, musste das Gericht dieser Gefahr nicht entgegenwirken.

Permalink Permalink
 



Donnerstag, den 05. März 2009

Marktlage wie 1982  

.   Angestellten US-Rechtsanwälten geht es schlecht. Dort werden 70 entlassen, um die Ecke 180. Das macht auch die nervös, die jeden Tag mehr als genug Arbeit auf ihrem Schreibtisch vorfinden.

Neben Entlassungen hört man von den Kanzleien und ihren Beratern wenig über die in anderen Märkten üblichen Lösungen, beispielsweise Lay-Offs, Buy Outs oder Salary Cuts. Gehälter werden nicht angerührt.

Das erscheint unsinnig, denn anfangs werden mit enormem Aufwand die besten Law School-Absolventen umworben und angeheuert. Man sollte sie nicht entlassen, wenn weniger Arbeit anliegt. Gehaltskürzungen oder eine auf fünf Tage reduzierte Arbeitswoche könnten für beide Seiten bessere Lösungen bedeuten.

Der Nachteil der Entlassung wirkt sich zum Vorteil anderer Law Firms aus: Man kann erfahrene Leute engagieren, ohne sie abzuwerben. Ein Nachteil der Krise für die Mandanten ist nicht so offensichtlich. Manche Kanzleien entlassen billige Paralegals und geben die Arbeit den Associates. Das kostet die Mandanten das Drei- bis Fünffache, und Honorarkontrolle wird noch wichtiger. [US-Rechtanwalt, Anwaltsmarkt]

Permalink Permalink
 



Mittwoch, den 04. März 2009

Urteil im Supreme Court  

.   Heute verkündete der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, nur eine Entscheidung:
    Wyeth v. Levine
Die Entscheidung betrifft die Frage, ob Bundesrecht einzelstaatliches Recht bricht. Selbst wenn Bundesrecht Pharmaherstellern vorschreibt, wie Pharmawarnungen zu formulieren sind, darf nach dieser Entscheidung das einzelstaatliche Gericht im Rahmen einer Produkthaftungsklage die Behauptung prüfen, die Warnungen seien nach einzelstaatlichem Recht unzureichend.

Wie sich dieses Urteil auf Nichtpharmahersteller auswirkt, wird noch abzuklären sein, doch erscheint das Urteil auf den ersten Blick geeignet, Hersteller und Verbraucher zu verwirren und die Uneinheitlichkeit des amerikanischen Marktes zu festigen.

Permalink Permalink
 




OBX falsch vermarktet  

GW - Washington.   Mit Urteil vom 27. Februar 2009 entschied das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks in Sachen OBX-Stock Inc. v. Bicast Inc., Az. 06-1769, dass die Bezeichnung OBX, welche der Kläger als Abkürzung für die Inselkette der Outer Banks erfunden hatte, keine Markenfähigkeit besitzt.

Denn eine geographische Herkunftsbezeichnung oder eine gattungsmäßige Bezeichnung erlangen diese nur, wenn ihr eine weitere Bedeutung, secondary Meaning, in dem Sinne zukommt, dass vom Verbraucher das Zeichen mit einem bestimmten Produkt oder mit einer bestimmten Bezugsquelle verbunden wird. Dies liege nicht vor, weil OBX als reines Synonym fuer die Outer Banks verwendet würde.

Der United States Court of Appeals bestätigte deshalb die Entscheidung des Instanzgerichts, dass die Eintragung von OBX durch das US-Markenamt zu Unrecht erfolgt sei. Dennoch sei nicht zu beanstanden, dass das Gericht als Rechtsfolge nicht die Löschung angeordnet habe, weil die Beklagte durch das ergangene Urteil ausreichend geschützt sei.

Denn die Registereintragung könne so nicht unanfechtbar werden. Der OBX-Erfinder hatte sein immens erfolgreiches Zeichen also falsch vermarktet: Nicht als Produktanknüpfungsmerkmal, sondern als Ortsbezeichnung in Nachahmung europäischer Landeskennzeichen für Fahrzeuge.

Permalink Permalink
 



Dienstag, den 03. März 2009

Richter kostet $3 Mio.  

.   Wie im Roman The Appeal finanzierte ein Unternehmen die Wahl eines Richters zum einzelstaatlichen Oberstgericht mit $3 Mio., bevor das Gericht seine Berufung zu beurteilen hatte. Hätte der Richter, der zugunsten des Unternehmens entschied, seine Stimme als befangen zurückhalten müssen?

Am 3. März 2009 verhandelte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten den Fall. Im Verhandlungstermin wandten sich die Richter Roberts und Scalia gegen die Einführung einer Regelung nach der bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgarantie, Due Process.

Da Richter in 39 Staaten gewählt werden, stellen sich dieselben ethischen Fragen wie im Fall Hugh M. Caperton, et al. v. A.T. Massey Coal Company, Inc., et al., Az. 08-22, nicht selten. Der Supreme Court fragte sich, ob ein bundesrechtliches Eingreifen verzichtbar ist, wenn die Staaten selbst Befangenheitsregeln oder Wahlfinanzierungsregeln einführen. Mit einer baldigen Entscheidung wird nicht gerechnet. [US-Recht,Caperton,Benjamin, Richterwahl ]

Permalink Permalink
 




Urteile im Supreme Court  

.   Heute verkündete der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, diese Entscheidungen:
  1. Negusie v. Holder
  2. Summers v. Earth Island Institute

Permalink Permalink
 




Verleumdung durch Feuerhinweis  

.   Eine Verleumdungsklage auf Schadensersatz setzt in Kalifornien ein Rücknahmebegehren voraus. Dieses muss gesetzlichen Erfordernissen entsprechen - es ist keine Common Law-Frage.

An der Forderung scheiterte die klagende Stadionbetreiberin in Sachen Anschutz Entertainment Group, Inc. et al. v. Frank W. Snepp III et al., Az. B206789, vor dem zweiten einzelstaatlichen Berufungsgericht in Kalifornien.

Die ausführliche Urteilsbegründung vom 25. Februar 2009 erklärt die Sonderregelung in §48a des dortigen Civil Code im Zusammenhang mit einer Fernsehausstrahlung über den Feuerschutz im Stadion der Klägerin. [US-Recht, Verleumdung]

Permalink Permalink
 



Montag, den 02. März 2009

Urteile aus San Francisco  

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied heute:
  1. DAY V. AMERICAN SEAFOODS
  2. CHRISTENSEN V. OWCP
  3. VAN SKIKE V. OWCP
  4. UNITED STATES OF AMERICA V STRICKLAND
Das Gericht ist in den westlichen USA für die Staaten Alaska, Arizona, Kalifornien, Hawaii, Idaho, und Oregon, Washington sowie die Marianen und Guam zuständig.

Permalink Permalink
 




Urteile aus Cincinnati  

Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks:
  1. USA v. Corey Guthrie
  2. Russell Hill v. Tom Dailey
Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.

Permalink Permalink
 



Sonntag, den 01. März 2009

Rechtsfragen zum Krieg  

GW - Washington.   Am 27. Februar 2009 trug Alexander Ritzmann, Forschungsbeauftragter der European Foundation for Democracy und ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zum Thema Civil Liberties and the War on Terror: What Europeans Expect from the New U.S. Administration bei der Friedrich Naumann Foundation in Washington D.C. vor.

Ritzmann erklärte, die Beziehung zwischen Europa und Barack Obama sei zwar eine echte Liebesbeziehung, derzeit lasse sich aber noch nicht absehen, inwieweit diese Beziehung Härteproben ausgesetzt sein wird. Denn man dürfe nicht vergessen, dass Obama - was schon in seiner Rede als Präsidentschaftskandidat in Berlin im Juli 2008 deutlich wurde - konkrete Forderungen an Europa stellt. Immerhin habe Obama aber bereits innerhalb des ersten Monats seiner Amtszeit wichtige Änderungen in Bezug auf Guantanamo und Festnahme- und Untersuchungsrechte getroffen.

Dennoch könnte die derzeitige Euphorie für Obama schnell schwinden. Die spannende Frage, die in den nächsten Monaten - und vielleicht Jahren - zu klären sein wird, ist: Wieviel Bush steckt in Obama oder ist er doch eher ein echter Clinton …?

Permalink Permalink
 





     AKTUELLES :: 2003 :: 2004 :: 2005 :: 2006 :: 2007 :: 2008 :: 2009 :: 2010 :: 2011 :: 2012 :: Index


Der kurze Weg zum deutsch-amerikanischen Recht: http://anwalt.us

Auf Englisch:





      Nachricht an Herausgeber - keine Rechtsauskunft