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Mittwoch, den 20. Mai 2009

Unbezahlte Überstunden  

.   Nicht jeder wird für Überstunden bezahlt. Merkwürdigerweise regelt der Bund diese Frage des Arbeitsrechts. Normalerweise sind die Einzelstaaten für diese Gesetzgebung zuständig.

Die Trennung zwischen Personal, dem Überstunden vergütet werden, und dem Rest, von denen sie auch ohne besondere Vergütung zu erwarten sind, richten sich nach einem Bundesgesetz und einem Präzedenzfall des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in der Bundeshauptstadt Washington, DC.

Am 19. Mai 2009 wandte das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks die Leitlinien des Supreme Court sowie den Fair Labor Standards Act, 29 USC §201 in Sachen Amy Baden-Winterwood et al. v. Life Time Fitness, Inc., Az. 07-4437, mit einer für Arbeitsrechtler lesenswerten Begründung an. [US-Recht, Arbeitsrecht, FLSA]

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Urteile aus den Appalachen  

Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks in Cincinnati diese Fälle, darunter den Excelsius-Fall im deutsch-amerikanischem Zusammenhang und der Frage der Zuständigkeit:
  1. USA v. Roberge
  2. Gregory Cobbins v. Tennessee Department of Transportation
  3. Krowtoh II LLC v. Excelsius International Ltd.
  4. David Danner v. Commission on Continuing Legal Education
  5. Jeffrey Hayes v. UPS

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