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Mittwoch, den 27. Mai 2009

Verletzt bei Motivationsschlag  

.   Das Unternehmen wollte das Personal motivieren und lud einen Spezialisten ein. Teamgeist sollte durch das Zerschlagern von Brettern mit der nackten Hand steigen. Die Klägerin verletzte sich. Muss der Versicherer des Motivators haften?

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks erklärt am 22. Mai 2009 in Sachen Barbara Reese et al. v. Alea London Ltd., Az. 08-1535, dass der Haftungsauschluss der Versicherungspolice bei solchen Übungen greift.

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