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Mittwoch, den 14. Juli 2010

Schutz des Pseudonyms im Internet  

.   Der Auftritt im Internet genießt denselben Redefreiheitsschutz wie er zur Zeit der Gründung der USA für gedruckte politische Propaganda galt. Eine Differenzierung hatte der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC schon 1997 im Fall Reno v. Am. Civil Liberties Union, 521 US 844, abgelehnt. Anonyme Rede und Pseudonyme im Internet genießen Verfassungschutz.

Die Grenzen finden sich bei der Gefährdung von Leib und Leben. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco erklärte am 12. Juli 2010, wann die Aufhebung des Pseudonyms im US-Prozess um den gewerblichen Ruf und die unerlaubte Einwirkung in Gechäftsbeziehungen zulässig ist.

Für drei von fünf potenziellen Zeugen sollte ein Zeuge die Pseudonyme aufdecken, hatte das Untergericht im Fall Anonymous Online Speakers v. United States District Court for the District of Nevada Reno, Az. 09-71265, angeordnet. Dagegen wandten sich beide Parteien. Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit erörtert detailliert die erforderlichen verfassungsrechtlichen Abwägungen für und gegen den Beweisbeschluss.

Er bestätigt den Schutz der anonymen Redefreiheit im Internet nach dem First Amendment zur US-Bundesverfassung.

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Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen:
Angestellt oder freiberuflich nach kalifornischem Recht, Narayan v. Egl, Inc., 9th Cir 13 JUL 2010, PDF

Diamantenkartell-Sammelklagevergleich aufgehoben, Arrigotti Fine Jewelry v. DE Beers SA, 3rd Cir. 13 JUL 2010, PDF

Wahlkampfspendenverbot von Staatslieferanten verfassungsvereinbar, 2nd Cir. 13 JUL 2010, PDF

Schmutzredeverbot verfassungswidrig, Fox Television Stations, Inc. v. FCC, 2nd Cir. 13 JUL 2010, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today

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