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Sonntag, den 25. Juli 2010

Schnullerhalterplagiat: Urheberrecht USA  

.   Ein Urheber­recht hatten die Erfinder eines Schnuller­halters eingetragen, bevor sie es einen Konzern ver­trieben ließen, der dann ein eigenes Modell ent­wickelte und die Erfinder leer ausgehen ließ. Sie verklag­ten den Konzern wegen Urheber­rechts­verletzung und verloren.

Beide Halter halten Schnuller mit einem bunten Band und einem Plastik­bärchen. Das Bundes­berufungs­gericht des elften Bezirks entschied am 22. Juli 2010 in Sachen Baby Buddies, Inc. v. Toys "R" Us, Inc. , Az. 08-17021, gegen die Erfinder. Die funktio­nalen Elemente, der Mangel an Origi­nalität und die unter­schiedliche Auf­machung schließen eine Copy­right-Verlet­zung aus.

Die ausführ­liche Urteils­begründung stellt eine lehrreiche Erör­terung der Grund­sätze des Urheberrechtsschutzes in den USA für nütz­liche Werke dar.

In diesem Fall war die Ent­scheidung der Erfinder zugunsten der Urheber­rechtsein­tragung beim Copyright Office in Washington, DC, nicht falsch, doch wären ein vertraglicher Flanken­schutz nach Trade Secret-Recht und ein Wett­bewerbs­verbot sicher­lich sinn­voll gewesen.

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