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CK - Washington. Unter Handelsverbote wegen der Verletzung amerikanischer Finanzkontrollen fallen auch wieder Deutsche. Die neuen Unternehmen auf der schwarzen Liste stehen im Federal Register vom 11. August 2010, Bd. 75, Heft 154, S. 48562. Die Neueinträge erfolgten nach den Iranian Transactions Regulations vom Office of Foreign Assets Controls im Washingtoner Schatzamt und sind seit dem 3. August 2010 wirksam.
Selbst Anwälten ist die Vertretung solcher Unternehmen ohne eine OFAC-Genehmigung, die das Amt spärlichst erteilt, untersagt - jedenfalls wenn sie ein Honorar für ihre Beratung erwarten. Ohne die Lizenz können auch sie nach der Annahme einer Vergütung auf der schwarzen Liste landen.
CK - Washington. Aus den Obergerichten des Bundes:
85 Wochenstunden ohne Überstundenlohn in Chinatown, mehrere Hersteller, Zheng v. Liberty Apparel, 2nd Cir. 10 AUG 2010, PDF
Uneinheitlicher Schwangerschaftsschutz für Schweißerin, Spees v. James Marine, Inc., 6th Cir. 10 AUG 2010, PDF
Insolvenzbetrug durch Vermögensübertragung, Decker v. Tramiel, 9th Cir. 10 AUG 2010, PDF
Verbotsantrag wegen Übertreibung von Produkteigenschaften, Franulovic v. Coca Cola Co., 3rd Cir. 10 AUG 2010, PDF
Klägernachfolge ohne Nachlassabwicklung, Torres v. Bayer Corp., 8th Cir. 10. AUG 2010, PDF


