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CK - Washington. Eine feste Vertragslaufzeit. Eine vorher ausgesprochene Kündigung. Ein Ausgleichsanspruch. Das Thema wiederholt sich im Arbeitsrecht, bei Dauerschuldverhältnissen oder - wie im Fall Royal Plan v. Guy Carpenter, Az. 10-2814, - unter Versicherungsmaklern.
In Florida fordert ein Gesetz, dass Versicherungsmakler Rückversicherungsmaklern jederzeit kündigen können müssen. Hier folgte die Kündigung vor dem Ende der Vertragslaufzeit von drei Jahren. Das Gesetz klärt nicht, ob die vorzeitige Kündigung einen Ausgleichsanspruch auslöst.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA löste das Problem am 27. Mai 2011 ohne das Gesetz. Der Vertrag selbst liefere die Antwort. Für eine Kündigungsfolge enthält er eine Regelung. Wenn er im Hinblick auf andere Folgen stumm bleibe, soll er also keine Rechtsfolgen auslösen. Das bedeutet hier: Keinen Ausgleich für wegen verfrühter Kündigung entgangener Erträge.
Moral von der Geschicht: Amerikanische Verträge werden sehr ausführlich formuliert, weil sich das Recht primär aus Präzedenzfällen ergibt, das Gesetz oft nicht viel hergibt, selbst wenn es ohne Augenmaß und in Unmassen von Bund, 50 Staaten und weiteren Gesetzgebern geschaffen wird, und Verträge möglichst alle erdenklichen zukünftigen Entwicklungen berücksichtigen sollen.
Auch Lücken sollten beim Vertragsentwurf gründlich durchdacht werden.
CK - Washington. Die wichtigsten Urteile der Woche aus den USA:
Webseitennamensstreit, eV aufgehoben, Voice of the Arab World v. MDTV Medical News Now, 1st Cir 27 MAY 2011, WebseiteImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Schiedsverfahren, Anträge, Rücknahme, Neuverfahren, Rolle d.ord.Gerichts, Accenture v. Spreng, 2nd Cir 27 MAY 2011, PDF
US Supreme Court: Comreta v. Greene, Fowler v. U.S., U.S. v. Tinklenberg, Chamber of Commerce USA v. Whiting, 26 May 2011 Decisions Today
Drei Klageabweisungen ohne Rechtskraft: Kein Gratisklageverbot, Twitty v. Nationwide, 4th Cir 24 MAY 2011, PDF
Marken- und Goodwill-Verkauf, Vincent's of Mott Street, Inc. v. Quadami, Inc., 2nd Cir 24 MAY 2011, PDF
Kein Anspruch auf Pyrrhussieg im Produkthaftungsprozess, Walton v. Bayer Corp., 7th Cir 23 MAY 2011, PDF
Inanspruchsnahme der EV-Sicherheitsleistung, Nokia Corporation v. InterDigital, Inc., 2nd Cir 23 MAY 2011, PDF
2 Supreme Court-Urteile, Brown v. Plata, General Dynamics v. U.S., 23 MAY 2011, Decisions Today: Decisions Today
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CK - Washington. SCO verklagte Novell wegen Diffamierung der SCO-Unix-Rechte. Novell bittet den Versicherer um Deckungszusage, denn die Police deckt Verleumdungs- und Beleidigungsklagen - ohne Erfolg. Novell klagt und verliert.
Die Gerichte stellten bis zur Revision im Fall Novell v. Vigilant, Az. 10-4102, fest, dass SCO keine Tatsachenbehauptungen über eine Diffamierung vorgetragen hatte. Der Anspruch sei urheberrechtlicher Natur und von einer Ausschlussklausel der Police erfasst.
Die Entscheidung des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA vom 29. April 2011 zeigt die Gefahr, bei der Beurteilung des Deckungsschutz allein auf die Klageanträge zu bauen. Hier hatte SCO wohl einen Anspruch formuliert, der den Fall vor eine sympathische Jury bringen konnte und zudem auf Strafschadensersatz, punitive Damages, hoffen lies.
CK - Washington. Amerikanisches Markenrecht ist Billigkeitsrecht. Equity kennt andere Einreden als das Common Law, beispielsweise Unclean Hands, oder Laches als Verwirkung. Auch Verbotsverfügungen und einstweilige Maßnahmen zählen zum Equity-Recht.
Das Laches-Prinzip wandte am 27. Mai 2011 das Revisionsgericht in Boston in einem Marken- und Domainstreit an. Die einstweilige Verfügung gegen die Benutzerin einer gleichnamigen Marke und Domain hob es wegen zu langen Zuwartens der klagenden Antragstellerin auf.
Abschließend erklärte der United States Court of Appeals for the First Circuit im Fall Voice of the Arab World, Inc. v. MDTV Medical News Now, Inc., Az. 10-1396, ausführlich die anwendbaren Grundsätze für die Beurteilung von behaupteten Markenverletzungen, die auch auf Webseitennamen ausstrahlen.
CK - Washington. Im Raum Washington leben schlaue Leute, doch vor der gelben Ampel erstarrt ihr Verstand. Arlington auf der anderen Potomac-Seite rühmt sich, zu den zehn bestbelesensten Orten der USA zu zählen.
Wenn sie ins Auto steigen, lassen die Fahrer den Verstand zurück, jedenfalls auf der Fahrt in die Hauptstadt. Dort fahren die meisten Autofahrer, die USA-weit keine Fahrprüfung bestehen würden.
Ein Versicherer hat gerade verkündet, dass die gelbe Ampel 85% der Fahrer im Lande verwirrt. Sie wissen nicht, was sie tun sollen.
Fußgänger bestätigen das Ergebnis empirisch. Verkehrsregeln in den USA sind uneinheitlich, und Ampeln stehen auf der anderen Seite der Kreuzung.
CK - Washington. $350000 sprachen die Geschworenen der Klägerin zu, die sich von DHL diskriminiert fühlte. Ein Mitarbeiter hatte sich bei ihr erkundigt, where one could party in San Juan. Er erklärte der Kollegin öfter, dass bestimmte Arbeitsplätze Männern zustehen, und benutzte unrühmliche Worte für Frauen.
Der Richter in Puerto Rico reduzierte das Schmerzensgeld um $150000. Beide Parteien fochten das Urteil an. Am 25. Mai 2011 bestätigte das Revisionsgericht des ersten US-Bezirks in Boston das Urteil im Fall , Az. 10-1655:
Das Schmerzensgeld darf der Richter im Remittitur neu beurteilen, wenn die Jury über den vertretbaren Rahmen hinausschießt. Die frauenhindernden und -beleidigenden Redewendungen fielen häufig genug, um ein feindliches Arbeitsklima zu schaffen. Die Partyfrage hingegen musste die Jury auf Anweisung des Richters ignorieren, und das war gut so, denn sie fiel nur ein Mal.
CK - Washington. Darf eigentlich jeder trotz des Patents der Klägerin Wimperndünger vertreiben? Wenn die Konkurrenten nicht das Haarwachsmittelpatent verletzen, verletzen sie nicht wenigstens das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?
Das Bundesgericht prüfte das kalifornische UWG-ähnliche Gesetz und meinte nein. Doch das Revisionsgericht des Bundes entschied für die Klägerin im Fall Allergan, Inc. v. Athena Cosmetics, Inc., Az. 10-1394.
Am 24. Mai 2011 legte es §17204 California Business & Professions Code, bekannt als UCL, nach den Vorgaben des höchsten einzelstaatlichen Gerichts Kaliforniens aus. Mehrere Beklagte hatten gerügt, dass die Klägerin keine Restitution für verlorene Einnahmen verlangt hatte, die vom Kaufinteresse Dritter, der Kundschaft, abhingen.
Die Urteile in Kwikset Corp. v. Superior Court of Orange County, 246 P.3d 877 (Cal. 2011) und Clayworth v. Pfizer, Inc., 233 P.3d 1066 (Cal. 2010), bestätigen, dass für die wettbewerbsrechtliche Aktivlegitimation eine Verletzung aufgrund unlauteren Wettbewerbs ausreicht und das Rechtsmittel der Verbotsverfügung erlaubt, erklärte der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC.
CK - Washington. Die Berufungsfrist verpasste ein amerikanischer Anwalt, weil der Windows-Kalender ihm das falsche Datum anzeigte. Als er im Dezember zur Berechnung einer 30-Tagesfrist einen Monat in nächste Jahr weiterklickte, sprang der Kalender auf den Januar desselben Jahres zurück, was der Anwalt nicht bemerkte.
Nach Rule 4(a)(5)(A) FRCP entschuldigte das Gericht die Fristversäumnis, doch das Revisionsgericht revidierte diesen Beschluss im Fall Symbionics Inc. v. Ortlieb, Az. 10-1042, am 23. Mai 2011, wegen eines richterlichen Ermessensmissbrauchs in der Würdigung von excusable Neglect or good Cause.
Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond, Virginia, sah als unentschuldigte Ursache die Unaufmerksamkeit des Anwalts bei der Benutzung der Windows-Kalendersoftware an, auf die allein er sich verlassen hatte. Er gibt dem Untergericht auch die Prüfung auf, ob der obsiegenden Gegenseite vertraglich eine Kostenerstattung für das Revisionsverfahren zusteht.
CK - Washington. Mercedes-Benz ist nicht die einzige Firma, die vor US-Gerichte wegen Menschenrechtsverletzungen zitiert wird, die keinen Bezug zu den USA aufweisen. Das Konzept der völkerrechtswidrigen Menschenrechtsverletzung ist jung, doch wird es bei ATS-Klagen temporal und materiell stark ausgedehnt.
Erst war das zugrundeliegende Gesetz, das Alien Torts Statute, fast 200 Jahre lang vergessen worden, dann gewann es rasant an Bedeutung, allmählich kehrte wieder Vernunft ein, doch jetzt folgen Schlag auf Schlag ATS-Urteile gegen Unternehmen aus aller Welt.
Eine Bank aus Ungarn, ein Autohersteller aus Deutschland oder Ölfirmen mit globaler Präsenz: Bis der Supreme Court ein Machtwort spricht, gilt Vorsicht. Die jüngste ATS-Entscheidung erließ am 20. Mai 2011 das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks: Freddy Locarno Baloco v. Drummond Company, Inc., Az. 09-16216. Die Begründung kann bei der Abwehr vergleichbarer Fälle hilfreich sein.
CK - Washington. Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Redefreiheit, Victory Through Jesus Sports v. Lee's Summit R-7 School Dist., 8th Cir 20 MAY 2011, PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Beidseitige Kündigungsrisiken im Softwareinstallationsvertrag, Digitech Computer, v. Trans-Care, 7th Cir 20 MAY 2011, PDF
Auslandstat ohne US-Bezug vor US-Gericht: ATS, Baloco v. Drummond Company, Inc., 11th Cir 20 MAY 2011, PDF
Strafzoll, wegweisende Mindermeinung, Papierfabrik August Koehler AG v. U.S., CAFC 19 MAY 2011, PDF
Menschenrechte Argentinien, Klage USA zugelassen, Bauman v. Daimlerchrysler Corp., 9th Cir 18 MAY 2011, PDF
Autoschlüsselsammelklagekostenbeschluss, Glasser v. Volkswagen of America, Inc., 9th Cir 17 MAY 2011, PDF
Gildenvertrag mit Schiedsklausel, Newspaper Guild v. Hearst, 2nd Cir 17 MAY 2011, PDF
U.S. Supreme Court, Schindler Elevator Corp. v. United States ex rel. Kirk , 16 MAY 2011, Decisions Today http://c.star.us
U.S. Supreme Court, Kentucky v. King, CIGNA Corp. v. Amara, 16 MAY 2011, Decisions Today http://c.star.us
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CK - Washington. Das Außenministerium verkündet im Bundesanzeiger vom 23. Mai 2011 die Folgeverfügungen gegen BAE Systems plc. Das englische Unternehmen hatte vergleichsweise eine Rekordstrafzahlung wegen der Verletzung der ITAR-Bestimmungen zum Waffenhandel akzeptiert, 18 USC §371, 22 USC §2778, 22 CFR 120.
Die Nebenfolgen betreffen das Recht des Unternehmens und seiner verbundenen Gesellschaften im Ausland, Handelsgenehmigungen beantragen und Geschäfte in und mit den USA abschließen zu dürfen: Statutory Debarment and Reinstatement of BAE Systems plc, Federal Register, Band 76, Heft 99, S. 29814.
CK - Washington. Die Bestrafung eines Druglords hinter verschlossenen Türen darf nicht ohne vorherige Anhörung der Presse erfolgen, entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 19. Mai 2011 im Fall Hearst Newspapers, L.L.C. , Az. 10-40221.
Das Strafgericht hatte wegen der vom brutalen Angeklagten ausgehenden Gemeingefährdung viele Abschnitte und Akten des Prozesses als geheim bezeichnet und auch die Strafzumessung unter Ausschluss der Öffentlichkeit verfügt.
Der Presse war das Recht vorenthalten worden, die Verfügung anzufechten, doch der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit bestätigte ihr verfassungsgeschütztes Recht.
CK - Washington. Die DaimlerChrysler Corporation unterliegt der US-Gerichtsbarkeit für behauptete menschenrechtswidrige und damit völkersrechtsverstoßende Handlungen ihres argentinischen Betriebs. Der Beschluss im Fall Bauman v. DaimlerChrysler Corp., Az. 07-15386, vom 18. Mai 2011 liefert wertvollen Stoff für Diskussionen und wissenschaftliche Abhandlungen.
Ob er Bestand haben wird, hängt von der Beurteilung des Alien Torts Statute durch den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, ab. Der hält Entscheidungen des Revisionsgerichts in San Francisco öfter für wegweisend, doch abwegig.
CK - Washington. Der Gründerstreit um Facebook und ConnectU hat erneut sein Ende erreicht. Am 16. Mai 2011 verkündete das Revisionsgericht in San Francisco eine Änderung seiner Abweisungsbegründung vom 11. April 2011 in The Facebook, Inc. v. ConnectU, Inc., Az. 08-16873.
Wichtiger ist der damit verbundene Beschluss des United States Court of Appeals for the Ninth Circuit über die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags zur Anhörung von dem Gesamtgericht. Der Fall kann nun vor den Obersten Bundesgerichtshof, United States Supreme Court, gebracht werden, der ihn jedoch nicht annehmen muss.
Eine weitere Klage aus der Facebook-Gründerzeit wurde nach der letzten Abweisung des ConnectU-Falles mit einem Investorenanspruch auf den halben Facebook-Wert bekannt.
CK - Washington. Unter den Begriff Waffen fällt viel. Die deutsche Wirtschaft unterliegt in weiten Bereichen der amerikanischen Waffenhandelskontrolle, die auch Ausfuhren aus Deutschland sowie in besonderem Maße nichtdeutsches Personal betrifft.
Eine Erleichterung erfahren die International Traffic in Arms Regulations-Kontrollen im Bereich der Doppelstaatsangehörigkeit und Drittstaatsangehörigkeit. Am 16. Mai 2011 verkündete das zuständige amerikanische Außenministerium einen Regelungsentwurf im Bundesanzeiger unter dem Titel Sec. 126.18 Exemptions regarding intra-company, intra-organization, and intra-governmental transfers to employees who are dual nationals or third-country nationals.
Festangestelltes Personal, das nach den seit 1999 geltenden Regeln ITAR-Sonderbeschränkungen unterlag, soll von diesen befreit werden. Nicht nur Unternehmen im deutschen Satelliten- und Raketengeschäft werden davon profitieren.
CK - Washington. Der Leiter des Internationalen Währungsfonds in Washington, DC, wird heute dem Gericht in New York vorgeführt. Dominique Strauss-Kahns Immunität bei behaupteter sexueller Belästigung von Hotelpersonal in New York steht im Umfeld von zwei Regelungen:
Artikel IX 8 der IWF-Statuten; undDie rechtliche Subsumtion wird erst nach Bekanntwerden aller Tatsachen sinnvoll sein. Die Webseite des Währungsfonds zeigt am Morgen des 15. Mai 2011 eine Presseerklärung, die auf die Immunität nicht eingeht und Anfragen an den Verteidiger des Fonds-Vorsitzenden verweist:
International Organizations Immunities Act.
IMF Managing Director Strauss-Kahn was arrested in New York City. Mr. Strauss-Kahn has retained legal counsel, and the IMF has no comment on the case; all inquiries will be referred to his personal lawyer and to the local authorities.Diese Auskunft entspricht der modernen Praxis: Wie bei vielen diplomatischen Vertretungen lassen die Arbeitgeber ihr Personal für ihre privaten Handlungen haften und überlassen die Entscheidung über die Berufung auf eine etwaige Immunität dem Personal. Ob Strauss-Kahn auf Immunität plädieren kann, ist nach Artikel IX 8 ohnehin fraglich, wenn sich der strafrechtlich relevante Vorwurf auf eine private Handlung bezieht. Angehörige internationaler Organisationen sind keine Diplomaten und besitzen als Pass ein Laissez Passer, keinen Diplomatenpass.
The IMF remains fully functioning and operational.
CK - Washington. 50 Prozent der Tankstellen gehören einem fleißigen Einwanderer. Bei seiner Marktstellung in Maryland, Virginia und dem District of Columbia kann er Preise hochsetzen, wenn sie anderenorts fallen. Den American Dream hat er erfolgreich umgesetzt. Schreiben die Regeln von Monopoly das nicht vor?
Jetzt soll er anklagt werden. Marktbeherrschung, Monopolstellung, Verbraucherausbeutung wird ihm vorgeworfen. Am American Dream ist nicht alles Gold, was glänzt.
Anders als in Deutschland greift die Bürokratie dann gleich auf mehreren Ebenen ein. Nicht nur der Bund ist zuständig. Staaten und Kommunen verlangen auch ihren Tribut. Wenn sie jemanden auf den Kieker nehmen, sieht sich der vermutete Rechtsbrecher von zahlreichen Seiten angegriffen.
CK - Washington. Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Best Efforts, Agreement to agree im US-Vertrag, Denil v. deBoer Inc., 7th Cir 13 MAY 2011, PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Gewährleistungsfrist, Verjährungsfrist, S Jersey Gas Co v. Mueller Co Ltd, 3rd Cir 13 FRI 2011, PDF
Örtliche Zuständigkeit bei urheberrechtsverletzendem Druckwerk-Upload, Penguin v. Buddha, 2nd Cir 12 MAY 2011, PDF
Haften Rating Agencies für schwache Investitionen? Lehman Bros. Mortg.-Backed Sec. Litigation, 2nd Cir 11 MAY 2011, PDF
Markenaufgabe durch nackte Lizenz, Eva's Bridal v. Halanick, 7th Cir 10 MAY 2011, PDF
Abgewiesener Rassendiskriminierungsanspruch, Parish v. Siemens Medical Solutions USA, 4th Cir 9 MAY 2011, PDF
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CK - Washington. Tritt der Schaden am Verlagsort ein, wenn rechtswidrig ein Druckwerk ins Internet gestellt wird? Diese Frage entschied zur Feststellung der örtlichen Zuständigkeit in New York am 12. Mai 2011 das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Penguin Group (USA) Inc. v. American. Buddha, Az. 09-1739.
Da sich die Frage der örtlichen Zuständigkeit über Forumsfremde auch im Bundesgericht nach einzelstaatlichem Recht richtet, hatte das Bundesgericht diese Frage zunächst dem obersten Staatsgericht in New York vorgelegt.
Dieses beurteilte die Frage des Schadenseintritts bei Verletzungen im Internet derart, dass der Schaden am Verlagsort eintritt, selbst wenn kein Herunterladen aus dem Internet im Staat des Verlagsorts folgt.
Damit erstrecken diese Gerichte das Schadenseintrittselement der örtlichen Zuständigkeit bei urheberrechtsverletzenden Druckwerken im Internet nach dem Long Arm Statute von New York auch auf Forumsfremde. Das Bundesgericht bestimmte, dass die Zuständigkeit nicht abschließend geklärt ist. Das Untergericht muss noch die weiteren Tatbestandsmerkmale des Long Arm Statute prüfen.
CH - Washington. Bei der German American Law Association hielt am 10. Mai 2011 Bart Gordon, ehemaliger Abgeordneter im US-Repräsentantenhauses für Tennessee, einen bemerkenswerten Vortrag über gemeinsame Normensetzung in Europa und den USA.
Der amerikanische Kongress und das EU-Parlament sollten die globalen Ziele erkennen: Die Vereinheitlichung von Standards und Normen zur Anhebung und Sicherung von Lebensqualität und Zukunftschancen trotz hoher Kosten im globalen Vergleich. Diese Gemeinschaftsaufgabe kann die Wirtschaftswelt beispielsweise im Bereich erneuerbarer Energien, Nano-Technologie und Synthetic-Biologie vorantreiben. Diese Bereiche stellen zukunftsträchtige Märkte dar.
Eine Vereinheitlichung ist anders als bei der Umstellung auf das metrische System in jungen Bereichen noch möglich. Für Unternehmen in den USA wirkt wirtschaftsschädigend, wenn sie ihre Produkte nur in den USA vertreiben können, ihnen in Europa abweichende Standards und Normen dies hingegen verbieten, und für Europäer gilt dies im Hinblick auf die Arbeitsplatzschaffung in exportträchtigen Zukunftsindustrien ebenfalls.
Impulse für Angleichungen sollten aus der Wirtschaft kommen, erklärte Gordon in Washington, doch die Gesetzgeber auf beiden Seiten des Atlantik sind für ihre verbindliche Wirkung verantwortlich und sollten dem gemeinsamen Handlungsbedarf aufgeschlossen sein.
CK - Washington. Eine strafrechtliche Verfolgung kann die Verletzung von vom Arbeitgeber gesteckten Grenzen der Nutzung eines Arbeitsplatzrechners durch Arbeitnehmer auslösen.
Das Revisionsgericht in San Francisco entschied im Fall United States v. Nosal, Az. 10-10038, am 28. April 2011, gegen den Angeklagten, der über Mitverschwörer die Daten seines Arbeitgebers ausspähte, um damit ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Die Verteidigung rügte erfolglos die Kriminalisierung der PC-Nutzung am Arbeitsplatz.
Das Gericht erkannte ebenfalls diese Gefahr. Doch ging es hier nicht um die einfache Nutzung für Privatzwecke, sondern das unberechtigte Auskunden von Geschäftsgeheimnissen. Zu deren Schutz hatte der Arbeitgeber, wie vom Trade Secret-Recht gefordert, spezifische Zugangsschranken eingerichtet.
Ihre Umgehung stellt einen Verstoß gegen den Computer Fraud and Abuse Act, 18 USC §1030, dar, erklärte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.
CK - Washington. Hungrige Bären in Nationalparks bedeuten Gefahr für Wanderer. Die Parkverwaltung begegnet ihr mit Zulassungsverfahren für bärensichere Behälter.
Dem Bärensack eines Herstellers entzog sie die Genehmigung auf Empfehlung eines Naturschutzvereins: Die Honigprüfung im Zoo zeigte, dass die Bären an die Nahrungsmittel gelangten. Zudem drangen in freier Wildbahn Bären in die Behälter ein.
Nach aufgehobener Zulassung zur Verwendung im Yosemite Park klagte der Hersteller Ursack. Die Urteilsbegründung im Fall Ursack, Inc. et al. v. Sierra Interagency Black Bear Group et al., Az. 09-17152, vom 9. Mai 2011 führt ausgezeichnet in das amerikanische Bundesverwaltungsrecht und insbesondere die Ermessensausübung ein.
CK - Washington. In den neunziger Jahren übte Microsoft in den USA wettbewerbswidrigen Druck auf Hersteller in Märkten aus, in die Microsoft expandieren wollte. Aus Furcht vor Repressalien verkaufte Novell seine DOS-Softwaresparte an die Firma Caldera, die dann erfolgreich gegen Microsoft kartellrechtlich vorging.
Als Novell auch im Wordperfect Office-Produktbereich unter Microsofts Intrigen litt, klagte die Firma selbst wegen Kartellrechtsverstößen. Microsoft reagierte mit der Behauptung, das Recht auf die Geltendmachung diese Ansprüche nach §2 Sherman Act sei mit dem DOS-Transfer erloschen, und das Bundesgericht erster Instanz stimmte zu.
Am 3. Mai 2011 reduzierte das Revisionsgericht des vierten US-Bezirks die Rechtsfrage im Fall Novell v. Microsoft, Az. 10-1482, auf eine vertragsrechtliche. Seine 23-seitige Begründung führt die Argumente aus der Vertragsauslegung sowie der Rechtskrafterstreckung zwischen Prozessen aus. Novell gewinnt.
CK - Washington. Nur die Todesstrafe regt das Ausland mehr auf als die vermutete Allzuständigkeit der Gerichte in den USA. Dass bestimmte Gesetze ausländische Sachverhalte vor US-Gerichten nachprüfbar machen, wie das Alien Torts Statute, wird allerdings überbewertet.
Auch amerikanische Gerichte finden das Haar in der Suppe der aus dem Ausland eingeschleppten Behauptungen. Richtig verteidigt, lassen sich ausländische Unternehmen, die in den US-Gerichten verklagt werden, auch wieder freischlagen. Dennoch bleibt der Schmerz, den die enormen Verteidigungskosten sowie die schwere Belastung durch das Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, im US-Prozess auslösen.
Am 5. Mai 2011 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks, das viele ATS-Klagen bearbeitet, im Fall Liu Bo Shan v. China Constr. Bank Corp., Az. 10-2992, gegen einen Chinesen, der die chinesische Staatsbank in New York verklagt hatte. Das Gericht erklärt zwar die anwendbaren Fragen der Gerichtsbarkeit nach dem ATS und dem Foreign Sovereign Immunities Act, meint jedoch, dass die Klage schon wegen der Unschlüssigkeit des Vortrags ATS-geeigneter Tatbestandsmerkmale abzuweisen ist. Lesenswert!
CK - Washington. Das Wichtigste aus Ministerien und Obergerichten der USA:
Handelsvertretervertragsanspruch abgewiesen, Mele v. TSE Systems GmbH, 3rd Cir 4 MAY 2011, PDFImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Verwirrte Urteile, Domainnamen, Firmen, Wright v. Compgeeks.com, 10th Cir 4 MAY 2011, PDF
Vertragsanaloger Schutz der Filmidee, Montz v. Pilgrim Films & Television, 9th Cir 4 MAY 2011, PDF
Verleumder verliert durch VU, gewinnt in Insolvenz, Shulman v. Lamphere, 10th Cir 4 MAY 2011, PDF
Deutschland verletzt Freundschaftsvertrag durch Anwaltszulassungsvoraussetzungen? Keine Sanktion. USTR, PDF
Office Software: Später Sieg im Kartellrecht, Novell v. Microsoft, 4th Cir 3 MAY 2011, PDF
US Supreme Court, Strafrecht & Jury, Binnenstaatsverträge, Bobby v. Mitts, Montana v. Wyoming, 2 MAY 2011, Decisions Today http://c.star.us
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CH - Washington. Kann der Verfasser eines Filmskripts gegen den Produzenten einen Anspruch geltend machen, wenn dieser bei Nutzung seines Skripts keinen Ausgleich zahlt?
Im Fall Montz v. Pilgrim Films & Television Inc., Az. 08-56954, entschied das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der Vereinigten Staaten von Amerika, dass aufgrund vertragsähnlicher Beziehungen zwischen den Parteien der Produzent einer Ausgleichspflicht unterliegt. Der Produzent nutzte das Filmskript des Verfassers ohne Zahlung einer Vergütung. Das Gericht stellte fest, dass der konkludent entstandene Vertragsanspruch des Verfassers wegen unvergüteten Gebrauch des Skripts durch den Produzenten keine Umgehung des bundesrechtlichen Urheberrechts ist. Der Nichtausgleich bedeutet eine Verletzung des Vertrauensschutzes, der nach kalifornischem, also einzelstaatlichem Recht wirkt.
Der Schutz des Filmskripts fällt an sich unter das Bundesurheberrechtsgesetz. Liegt jedoch eine zweiseitige Erwartung der Parteien auf Vergütung bei Nutzung des Skripts vor oder wird dem Produzenten das Skript im Vertrauen der Gewohnheit und Praxis der Unterhaltungsindustrie in der Weise übergeben, dass bei Umsetzung des Skripts ein Ausgleich durch Produzenten erfolgt, liegt eine konkludent entstandene Vertragsbeziehung vor, die nach einzelstaatlichem Vertragsrecht beurteilt werden darf.
Dieser Anspruch kann ohne Verletzung des ansonsten im Copyright ausschließlichen Bundesrechts bestehen.
CT - Washington. Der Verleumder, der die Lust am Prozess verlor, erhielt ein Versäumnisurteil in Höhe von $ 431,000.
Kann er es mit der Privatinsolvenz abschütteln? Dort meldet sein Gegner die prozesshindernde Einrede, dass der Anspruch auf einer böswilligen Rechtsverletzung beruht. Damit kann das Urteil im Insolvenzverfahren nach einzelstaatlichem Recht nicht erlöschen.
Das Bundesberufungsgericht des 10. Bezirks der USA stützte sich in der Entscheidung Shulman v. Lamphere, Az. 10-6213, am 4. Mai 2011 auf den Rechtsgrundsatz, dass die hindernde Wirkung des Urteils nur eintreten kann, wenn die Angelegenheit bereits wirklich verhandelt wurde. Ein Versäumnisurteil bedeutet gerade, dass die Thematik nicht vollständig ausgehandelt wurde und der Beklagte in der Regel nicht alle Möglichkeiten der Verteidigung ausgeschöpft hat. Dass der Beklagte sich nur anfangs am Verfahren beteiligte, ändert am Ergebnis nichts.
Wegen der anfänglichen Mitwirkung fällt der Fall in eine Grauzone des Rechts. Doch das Gericht erklärt, dass das Versäumnisurteil hier keine prozesshindernde Wirkung in der Insolvenz herbeiführt. Das Versäumnisurteil geht in der Insolvenz unter.
Damit siegt am Ende der Verleumder.
CK - Washington. Helicopter Moms heißen die Mütter, die Kinder selbst im Studentenalter bemuttern und bevormunden, für sie bei Professoren vorstellig werden, und ihnen Kühlschränke und Taschen füllen.
Im Gesellschaftsrecht der USA führt das zur Haftung. Die hundertprozentige Mutter einer Corporation sollte sich aus dem Tagesgeschäft der Tochter heraushalten.
Abgesehen von der daraus resultierenden Durchgriffshaftung der Mutter für die Verbindlichkeiten der Tochter kann die übermäßige Einmischung auch zu einer örtlichen Zuständigkeit von US-Gerichten für eine ausländische Muttergesellschaft führen, die vermeidbar wäre, wenn die Mutter bliebe, wo sie hingehört, nämlich in ihr Vaterland.
Das Urteil vom 4. Mai 2011 des Bundesberufungsgerichts des dritten Bezirks der USA im Fall Mele v. TSE Systems GmbH, Az. 10-3580, zeigt ein weiteres Risiko auf: Die deutsche Mutter-GmbH kann bei der Verletzung eines Handelsvertretervertrags zwischen ihrer Tochter und dem Handelsvertreter unerwartet zur Haftung wegen Vertragseinmischung, tortious Interference in Contractual Relations, vor das US-Gericht zitiert werden. In diesem Fall gewann die GmbH nur, weil der Handelsvertreter die Schädigungsabsicht der Mutter im Rahmen der Einmischung nicht belegte. Allein die Verteidigungskosten sollten der GmbH deutlich gemacht haben, dass man die US-Tochter um jeden Preis ihre Geschäfte selbständig führen läßt.
Dazu gehört zur Vermeidung der materiellrechtlichen Haftung und der prozessualen Unterwerfung unter die US-Gerichtsbarkeit auch, dass die Mutter nicht die Rechnungen der Tochter bezahlt.
Bei Studentinnen mag das anders sein. Bei Corporations ist das ein oft teurer Fehler.
CH - Washington. Wie lange kann eine Partei ihre Beweisverpflichtung in den USA ignorieren, bis sie eine Maßregel trifft?
Einer Partei im amerikanischen Gerichtsverfahren können bei Nichtvorlage von Beweismitteln erhebliche Sanktionen drohen. Die Parteien müssen im US-Prozess die Tatsachen - auch die der Gegenseite - selbst beweisen. Die enorm teure Beweiserforschung findet nicht von Amts wegen statt. Dieses dem Termins- und Beweisverfahren, Trial, vorgeschaltete Beweiserforschungsverfahren, das in Deutschland oft als Pre-Trial Discovery bezeichnet wird, findet unter Aufsicht des Gerichts und unter Ausschluss der Geschworenen durch die Parteianwälte statt.
Unterlässt eine Prozesspartei die Mitwirkung bei der Herausgabe von Beweismaterial, darf das Gericht vielseitige Sanktionen verhängen. Dies kann, die deutschen Parteien schockierend, soweit führen, dass es die Klage abweist oder alle Einreden und Einwendungen verbietet und anders als im deutschen Recht eine vollständige Subsumtion unterbleibt. Oder der Partei werden Prozesskosten unter Abweichung von der American Rule aufgebürdet.
Im Fall Markyl Lee et al. v. Max International, LLC, Az. 10-4129, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 3. Mai 2011, dass die dreimalige erfolglose Aufforderung an die Klägerpartei, ihrer Beweisvorlagepflicht nachzukommen, zur entgültigen Klageabweisung berechtigt.
Das Discovery-Verfahren ist mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Beispielsweise führt die bloße Vernehmung eine Zeugen im Rahmen des Beweiserforschungsverfahrens nicht selten dazu, dass allein für den Wortprotokollführer täglich $1000 anfallen. Die Vergleichsbereitschaft ist zwischen den Parteien mit beschränkten Mitteln oft groß, um der Kostenlast des Prozesses zu entgehen.

Der Wahlstationsausbilder wurde später Präsident seines Landes.
Nicht allen Ausbildern hat der Verfasser Glück gebracht - einem standen gar die Haare zu Berge -, doch beweist die Bereitschaft zur unbezahlten intensiven Ausbildung junger Juristen bestimmt einen guten Kern, der bei entsprechendem Umfeld besondere Erfolge herbeiführt.
Mittlerweile bilden die etwa 200 Washingtoner Wahlstations-Referendare des Verfassers wie seine ehemaligen Praktikanten schon lange selbst junge Juristen aus. Bei Facebooks WahlstationUSA können sich die BCR-Alumni weltweit, beruflich und wissenschaftlich austauschen.
CK - Washington. Sony entfernte eine Produkteigenschaft der PS3-Rechner und verklagte in den USA einen Programmierer, der sie wieder verfügbar machte. Nachdem er finanziell in die Knie und zu einem Vergleich gezwungen wurde, entscheidet nun ein finnisches Verbraucheramt gegen Sony. Sony muss für die nach dem Kauf erfolgte Verkrüppelung einen Ausgleich zahlen.
Nachweise:
• Sony should pay €100 to man for OtherOS removal, consumer board saysIn Finnland scheint man die Schnittstellen von Technik und Recht im Griff zu haben. Wer ein Produkt verkauft, darf nicht anschließend wesentliche Eigenschaften entfernen, und die Berufung auf eine Lizenz zieht nicht. Sammelt etwa Daimler die Sterne mit seinen IP-Rechten nach dem Autoverkauf wieder ein? Derselbe Grundsatz passt auch zur Entdrosselung von iPhone und iPad.
• PS3: Unratsame Flucht vor dem Gericht
• Einer gegen alle, alle gegen einen: PS3
• Sony, PS3 hacker George Hotz reach settlement
Apple verändert seine Software laufend, um vorhandene Funktionen nach dem Warenverkauf zu verkrüppeln und damit Dritten zu verbieten, im Wettbewerb mit Apples AppStore Software an Apple-Kunden zu vertreiben oder Sicherheitswartung zu betreiben. Vergleichbare Spielchen mit dem Motto IBM illegal Tie-in gab es schon zur Großrechnerzeit und wurden schließlich unterbunden.
CK - Washington. Labor Day ist der Tag der Arbeit in den USA. Der wird nie auf einen Sonntag fallen. Mit ihm geht der Sommer offiziell zu Ende. Er fällt auf einen Montag Anfang September. Bis dahin gibt es in den USA noch zwei weitere gesetzlich normierte Feiertage, die man bei Geschäftsreisen in die USA einkalkulieren muss: Den



