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Donnerstag, den 26. Jan. 2012

Deal for One: Spagat  

Einseitige Klauseln illusorisch und nichtig
.   Die Schiedsklausel im Arbeits­vertrag soll das Personal zum bindenden Schieds­prozess verpflichten. Der Arbeitgeber behielt sich vor, sie jederzeit zu ändern oder abzuschaffen. Das Bundes­gericht sieht sie als nichtig, weil illusorisch, an.

Im Fall John Carey v. 24 Hour Fitness USA, Inc. pflichtet ihm das Bundes­berufungs­gericht des fünften Bezirks der USA am 25. Januar 2012 bei. Klauseln mit einseitiger Änderungs­möglichkeit sind zulässig. Doch muss die andere Vertrags­partei erstens rechtzeitig unter­richtet werden und zweitens die bis dahin geltenden Rechte und Pflichten durchsetzen können.

Mit dieser Begründung gelingt dem Gericht in New Orleans ein Spagat. Einerseits bestätigt es das vom Supreme Court in Washington, DC, betonte Primat des Schiedsrechts. Andererseits wendet es die vertrags­rechtlichen Grundsätze für illusorische Regeln an.

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