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Donnerstag, den 04. Mai 2006

Nun auch in USA: Fake Snake

 
.   Die Snakecity zugeschriebene Spam-Mail ist nun auch in den USA angekommen. Der bei Snakecity noch unbekannte Absender setzt sich damit auch der Verfolgung im Land der Todesstrafe aus.

Mit dem Betreff Sie sollen Ihren Kunden abgezockt haben - so steht es in unserem Forum von www.snakecity.cc erhalten unzählige Internetbenutzer, die irgendwo im Internet ihre EMail-Anschrift eintragen mussten, nötigende, irreführende oder erpresserische EMails, so über IPs wie 221.146.225.20, 171.101.42.132 und 71.107.211.47, welche selbst gefälscht oder missbraucht sein können.

Mit der Schlussformel
Lesen Sie auch aufmerksam, welche Urteile aus Deutschland uns am Ar... vorbeigehen.
AUF DEN COCOS-INSELN INTERESSIEREN UNS DEUTSCHE GESETZE EINEN DRECK!
beweist die Quelle ein mangelndes Wissen um die internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden und ein übersteigertes Vertrauen in die vermeintliche Anonymität im Internet. Snakecity erklärt Besuchern mit einem roten Ticker, dass derartige EMails nicht von dort stammen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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