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Samstag, den 20. Mai 2006

Honorar und Kosten im US-Prozess

 
.   Dass unsere Litigators dieser Tage beim Partners Meeting von Klagen, bei denen es um bis zu $100.000 geht, aus Wirtschaftlichkeitsgründen abrieten, musste erst verdaut werden. Die Berechnung der Prozessspezialisten für einen einfachen Zivilprozess vor dem Trial, dem Verfahren vor dem Richter oder den Geschworenen, lautet etwa so:
  1. Prüfung von Fakten, Ansprüchen, Einreden und Aussichten,        
    Entwurf und Einreichen der Klage:   $10.000
  2. Discovery:   $20.000
  3. Motions Practice bis Summary Judgment:   $20.000
  4. ======
    Summe:   $50.000









Da der Sieger in der Regel keine Kostenerstattung wie nach §91 ZPO erhält, kann der Kläger bei dieser Rechnung maximal einen Dollar mit jedem ausgelegten Dollar gewinnen. Und das gilt nur, wenn die Kosten in dieser sparsamen Kalkulation bleiben und die Aussichten ausgezeichnet sind. Liegt die Forderung niedriger oder höher, verändern sich die Proportionen von der absoluten Unwirtschaftlichkeit bis zum lohnenswerten Geschäft.Wer früh ein Default Judgment, Versäumnisurteil, erstreitet, darf sich beglückwünschen.

Das unbekannte Mahnverfahren wirkt sich bei kleinen Beträgen fatal aus. Die Begrenzung der sachlichen Zuständigkeit der Small Claims Courts, in denen jedermann recht formlos auftreten kann, auf Beträge von $1.000 bis $5.000 ist heute unrealistisch. Der Anreiz für gegen Erfolgshononar tätige Anwälte, auf Teufel komm raus Strafschadensersatz zusätzlich zum realistischen Klageanspruch zu beantragen, steigt. Dasselbe gilt für die Verbindung von Tort-Ansprüchen, bei denen die Punitive Damages zulässig sind, mit Vertragsansprüchen, die sie nicht kennen. Forderungen vertragsrechtlicher Art von erheblicher Höhe - weit über dem durchschnittlichen Jahreseinkommen von US-Klägern - fallen damit in den USA in schwarzes Loch.

Wer als Anwalt stolz darauf ist, Probleme ohne Gerichte zu lösen, darf sich weiter kreative Lösungen einfallen lassen, und bei Forderungen bis $100.000 bleibt fast keine andere Wahl. Mandanten geben sich meist keinen Illusionen mehr hin, wenn sie erfahren, dass sie allein der Wortprotokollführer etwa $1.000 pro Vernehmungstag kostet. Der einzige Lichtblick sind die Gerichtskosten: $120 beispielsweise im Superior Court der Hauptstadt der USA.



Recht dynamisch

 
.   Das Common Law lebt davon, dass der Rechtsanwalt sich mit neuen Sachverhalten auseinandersetzen darf, für die das Recht keine Lösung kennt. Strafverteidiger freuen sich daher über die Mitteilung, dass die Polizei im US-Staat Maryland einen 14-Jährigen auf der Straße anhielt, belog und ihm ein Wattestäbchen für einen DNA-Test in den Mund schob. Seit einem Monat sitzt der Junge nun nach der Sex-Beschuldigung einer 13-Jährigen im Gefängnis und harrt der Lösung der Rechtsfrage über die Zulässigkeit der Beweisbeschaffung.

Mit einem Durchsuchungsbefehl, Search Warrant, wäre die DNA-Beschaffung in Maryland wahrscheinlich zulässig gewesen. In manchen Staaten der USA reicht aufgrund gesetzlicher Regelungen das Öffnen des Mundes als Zeichen der Zustimmung und Verwertbarkeit des Beweismittels. Die zugrundeliegende Anschuldigung, sexual Assault, reicht von einem Kuss bis zur Schwelle zur Vergewaltigung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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