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Dienstag, den 19. Sept. 2006

Hausdurchsuchung zulässig

 
.   Weder die Verfassung des Bundes noch die des Staates Kalifornien verbieten den unangemeldeten Besuch des Sozialamtes bei Sozialhilfeempfängern - diese Beurteilung kann sich auf wirtschaftsrechtliche Sachverhalte auswirken, wenn Leistungen des Staates mit einer Durchsuchungs-Bedingung verknüpft sind.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts vom 19. September 2006 in Sachen Rocio Sanchez et al. v. County of San Diego et al., Az. 05-55122, traf auf eine ausführlich begründete Mindermeinung. Das kann bedeuten, dass diese Sammelklage den Weg zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington finden wird.



Endlich ein Geschäftsmodell

 
.   1993 fand der Partner, der Musiker berät, meinen Vorschlag blöd, ihre Musik scheibchenweise ins riesige AOL-Netz zu stellen. Im Ausblick auf das Internet-Recht 2000 meckerte ich in einer Fachzeitschrift über den Schwachsinn der Musikverlage, das Internet und die Kunden zu verteufeln.

Nun zeigt sich der langerwartete Wandel. Seit gestern gibt es ein Geschäftsmodell, das Kunden und Künstler vereint: YouTube darf ungestraft Hintergrundmusik von Warner Music in Videos verbreiten; Warner wird nicht klagen, sondern teilt sich mit YouTube die Werbeeinnahmen. Wenn das Musikzitat Warner rechtswidrig erscheint, entfernt YouTube das Video.

Eine gescheite Lösung, die auf gutem Willen und der Technik des digitalen Fingerabdruckes basiert. Statt das Internet zu bremsen, wird es endlich genutzt. Hoffentlich lassen sich auch andere davon beeindrucken.



Muster ohne Schutz

 
.   Muster für den anwaltlichen Schriftverkehr betrifft das Urteil in Sachen Ross, Brovins & Oehmke, P.C. v. Lexis Nexis Group, Az. 0501513, vom 15. September 2006 vom Bundesberufungsgericht im sechsten Bezirk.

Lexis veröffentlichte die klägerseits erstellten Muster, die großenteils auf amtlichen Formularen basierten und mit arbeitssparenden Funktionen ausgestattet waren, aufgrund eines Vertrages zwischen den Parteien, kündigte den Vertrag und veröffentlichte dann eigene Muster für vergleichbare Zwecke.

Eine Zusammenstellung von Formularen ist zwar nicht urheberrechtsschutzfähig, doch kann die Auswahl der Muster nach Feist Publications, Inc. v. Rural Telephone Service Company, 499 US 340, 349 (1991), schutzfähig sein. Da Lexis eine andere Auswahl als die Kläger getroffen hatte und die Kreativität bei der Programmierung automatisierender Elemente minimal war, wies das Gericht den Verletzungsanspruch aus dem Urheberrecht ab.

Die Berufung ließ einen Vertragsverletzungsanspruch wiederauferstehen, den das Untergericht nach der Schlüssigkeitsprüfung abgewiesen hatte. Der Anspruch betrifft das nachvertragliche Wettbewerbsverbot zum Vertrieb solcher Muster. Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Klage in diesem Punkt schlüssig war und das Verfahren weiterzuführen ist. Obwohl das Urheberrecht in den USA Bundesrecht ist und das Vertragsrecht von den Einzelstaaten geregelt wird, konnten alle Ansprüche vor dem Bundesgericht verhandelt werden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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