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Dienstag, den 09. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA

Aus den Bundesgerichten
Turner v. Saloon, Ltd, Ungleichbehandlung nach Bruch mit Chefin, 7th Cir., 8. Feb. 2010: Urteil

Sonya Hall v. Liberty Life Assurance Company, Ersatz nach Versicherungsbetrug, 6th Cir., 8. Feb. 2010: Urteil

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Montag, den 08. Febr. 2010

Terrorismusbekämpfung in Deutschland

HS-Washington   Am 4. Februar 2010 referierte das ehemalige Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Alexander Ritzmann, zum Thema Protecting Liberties - Fighting Terrorism. Zur Frage, wie liberale Demokratien dem radikalen Islamismus begegnen sollen, sprach Ritzmann in Washington vor mehr als 110 Vertretern aus Politik, Forschung, dem juristischen und diplomatischen Bereich.

Zu unterscheiden seien die deutliche Mehrheit der Muslime, die keine fundamentalistischen Interpretation ihrer Weltanschauung und Religion besitzen, von der radikalen Ausprägung des Islam - dem Islamismus oder Jihadismus. Das Leitbild des Koran ist in erheblichem Maße der Interpretation unterworfen; je nach Auslegung erlaubt er die Position eines Demokraten oder Terroristen.

Es sind die Imame, die den Text des Koran interpretieren. Ritzman verdeutlichte, dass hierin auch ein Chance liegt. In Deutschland müssten Imame und die übrigen Muslime stärker unterstützt werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war, um die Probleme des radikalen Islamismus aus der religiösen Gesellschaft heraus zu lösen. Der radikale Islamismus wird von immer mehr Mitgliedern der muslimischen Glaubensgemeinschaft als Krebsgeschwür angesehen, das mit der Auslegung des Koran unvereinbar sei und ihrer Religion erheblichen Schaden zufüge.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001, teilweise auch schon zuvor, wurden in Deutschland Gesetze zur Terrorismusbekämpfung erlassen. Ritzman ging hierbei auf das System der Checks and Balances ein und auf die Bedenken, die hinsichtlich des Verfassungsschutzes bestehen. Im Vergleich mit den Anti-Terrormaßnahmen der USA hob er hervor, dass es in der Akzeptanz grundrechtsverkürzender Gesetze in der Bevölkerung einen erheblichen Unterschied mache, whether you have been hit!

       




Sonntag, den 07. Febr. 2010

Schneenotstand trifft Juristen

CK - Washington.   OPM stated that the Federal Government is closed for Feb 8, 2010.
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Auf Deutsch: Die Bundesregierung in Washington bleibt am Montag geschlossen. Das Bundespersonalamt hat es beschlossen. Da Kanzleien und Gerichte seinem Entschluss folgen, wird Washington wohl genauso verkehrsleer bleiben wie am Schnee­notstands­wochenende.

Einige Hauptver­kehrsadern der Region sind fast schneefrei, doch die breiten Avenues und Boulevards der Hauptstadt bieten weiterhin das weiße Fahrvergnügen, das Fahrer nicht beherrschen, die den Begriff Winterreifen noch nie gehört haben. Ob die U-Bahn den normalen Dienst wieder aufnehmen kann, ist noch ungeklärt.

Viele Anwälte, die von hüfthohem Schnee in den Vororten Washingtons eingeschlossen sind, können nicht einmal mit PC und Internet ihrer Arbeit nachgehen, da die Stromversorgung noch nicht vollständig wiederhergestellt ist.

       




Samstag, den 06. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten
Cathcart Properties, Inc. v. Terradon Corporation, Auslegung der Schiedsklausel, 4th Cir., 4. Feb. 2010, http://bit.ly/9Wd9lv

Amer Leistritz Extruder Corp v. Polymer Concentrates Inc, Vertragsschulden, 3rd Cir., 5. Feb. 2010, http://bit.ly/aeJSF6

O'Toole v. Northrop Grumman Corp., 11 Jahre Prozess, 4 mal Revision, wg Umzugskosten, 10th Cir., 5. Feb. 2010, http://bit.ly/bCgPFS

Totes-Isotoner Corp. v. US, ungleicher Zollsatz f. Männer- u. andere Handschuhe: VerfassgsVerstoß, CAFC, 5. Feb. 2010, http://bit.ly/cH6xsw

Cooper v. PSI Group, Inc., Siemens Dematic Mail SVC Inc., Kommissionsanspruch, 2nd Cir., 5. Feb. 2010, http://bit.ly/bZBF2J
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Freitag, den 05. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten
Outside the Box Innovations v. Travel Caddy, Disqualifizierung des Prozessvertreters wg. Befangenheit, CAFC 1 Feb 10, http://bit.ly/afXg4u
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Donnerstag, den 04. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten
Homeland Training Center LLC v. Summit Point Automotive LLC, Repudiation im Vertragsrecht, 4th Cir., 3. Feb. 2010, http://bit.ly/cT73n7

Clear Channel Outdoor Inc. v. City of New York, Straßenrandwerbeschranken u. Redefreiheit, 2nd Cir., 3. Feb. 2010, http://bit.ly/cN3sgg
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Mittwoch, den 03. Febr. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den obersten Bundesgerichten
ChooseCo, LLC v. Lean Forward Media, LLC, Buchrechteerwerb im Streit mit Rechtswahl, 2nd Cir., 2.2.10, http://bit.ly/d1cZk7
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Kostenlast im US-Prozess: American Rule

JB - Washington/Heidelberg.   Ein Kläger unterliegt mit seiner Klage vor Gericht. Aber wer hat nun die Kosten zu tragen? Das deutsche Recht beantwortet diese Frage in §91 der Zivilprozessordnung sehr klar: Der Verlierer muss alles bezahlen. Die Gerichtskosten und alle Anwaltskosten, also auch die des Gegners. Im Gegensatz dazu gilt im amerikanischen Zivilprozess die American Rule, die besagt, dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst dann zu tragen hat, wenn sie gewinnt.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel bei bösgläubig-rechtsmissbräuchlichem Verhalten einer Partei, sogenannten Bad Faith Exception. Die Frage, wann diese Voraussetzungen vorliegen und wer diese zu beweisen hat, behandelt die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts für den Zweiten US-Bezirk vom 29. Januar 2010 in der Sache Adkins et al. v. General Motors Corporation, Az. 08-1970-cv. Der Kläger William Adkins war mit seiner Klage gegen General Motors gescheitert, woraufhin die siegreiche Beklagte bei Gericht beantragt hatte, dem Kläger ihre Rechtsanwaltskosten aufzuerlegen, was das Gericht jedoch ablehnte.

Auf die Berufung von General Motors hob der Second Circuit diese Entscheidung nun auf und verwies sie zur erneuten Entscheidung zurück. Es bemängelte, dass der District Court ohne ausreichende Prüfung und Begründung ermessensfehlerhaft angenommen habe, die Auferlegung der gegnerischen Anwaltskosten stelle für diesen eine unangemesse finanzielle Härte dar, welche eine Ausnahme von der American Rule verbiete. Dies hatte der Kläger zwar behauptet, General Motors habe aber vom Gericht dazu überhaupt kein rechtliches Gehör erhalten, was jedoch aus Gründen prozessualer Fairness erforderlich gewesen wäre, da im Regelfall die unterlegene Partei das Vorliegen ihrer finanziellen Überforderung zu beweisen habe. Ausserdem habe der District Court über die Frage, ob auch die Anwälte des Klägers einen Teil der Kosten zu tragen haben, überhaupt nicht entschieden.

Das Berufungsgericht forderte nun das Ausgangsgericht auf, die von General Motors vorgebrachten Argumente dafür, dass der Rechtsstreit vom Kläger Adkins und dessen Anwälten in bösgläubig-rechtsmissbräuchlicher Weise angestrengt wurde, zu prüfen.

       




Dienstag, den 02. Febr. 2010

Eingriff in Geschäftsaussichten: Presserecht

CK - Washington.   Verträge Dritter unterminieren - durch geschickten Wettbewerb aushebeln und durch eigene ersetzen - macht das US-Recht schwer. Die Haftung für tortious Interference in contractual Relationships setzt Grenzen. Selbst das Erschweren zukünftiger Geschäftsaussichten kann zur Haftung führen - bei besonderer Verwerflichkeit gar zu Strafschadensersatz, punitive Damages.

Das Bundesberufungsgericht des District of Columbia erklärte jedoch, dass die Geschäftsaussichten konkret bestehen müssen. Vage Aussichten auf Geschäftserfolge erfüllen nicht die Merkmale dieses Torts, vgl. Milan Jankovic v. International Crisis Group et al., Az. 09-7044, 29. Januar 2010.

Der Kläger darf daher seinen Anspruch im Rahmen einer Klage gegen einen geopolitischen Berichterstatter wegen einer geschäftsschädigen Darstellung von Beziehungen zu einem geächteten Staat nicht weiterverfolgen.

Jedoch erklärt das Gericht ebenfalls, dass diesem Pressedienst keine Einwendungen gegen andere Ansprüche wegen einer Darstellung im schlechten Licht, false Light, und Verleumdung zustehen, soweit die Einwendungen sich aus der Wahrheit von Behauptungen und Folgerungen ableiten. Die Abgrenzung von Wahrheit und Folgerungen aufgrund unklarer Darstellung der Zusammenhänge bildet den Schwerpunkt der wegweisenden Urteilsbegründung.

       



Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten
Peterson v. Grisham, Personen im Roman wiedererkannt: Diffamiert? 10th Cir., 1. Feb. 2010, http://bit.ly/bt6373

John Findley, III v. John Findley, III, RAKammerverfahrenskosten in Anwaltsinsolvenz, 9th Cir., 1. Feb. 2010, http://bit.ly/9L4b5g

River Runners v. Alston, Motoren im Grand Canyon, VerwR., 9th Cir., 1 Feb. 2010, http://bit.ly/cDxN1d

Larry Treadwell v. Glenstone Lodge, Inc., Quasigeschäft mit Privatinsolvenz, 8th Cir., 1. Feb. 2010, http://bit.ly/bJadnk

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