8
CK - Washington.
Anhand des scheinbar nicht erfundenen Falles Joe Lopez v. Bank of American prüft sie die Rechtslage und gelangt zum Ergebnis, dass die Bank wohl nicht haften dürfte, wenn ihre eigenen Rechnersysteme nicht infiziert waren, sondern lediglich die des Kunden, und zwar ohne Einwirkung der Bank. Der im Kunden-Rechner vom Secret Service festgestellte coreflood-Virus soll den Kontoverlust ausgelöst haben.
CK - Washington. Während die SHA-1 Hash-Funktion zum Schutz digitaler Signaturen und SSL-Internet-Geschäfte noch vermarktet wird, melden Sicherheitsexperten aus China, dass dieser essentielle Schutzmechanismus 2000 Mal schneller als bisher vorhergesagt geknackt werden kann. Weltweit wird diese Erkenntnis bestätigt, und selbst die US-Tageszeitungen nehmen sich des Problems an.
Die elektronische Signatur hat sich in den Vereinigten Staaten nicht durchgesetzt, sodass das System noch kein Vertrauen gewonnen hat, das jetzt zerstört werden könnte. Vielmehr gelten Systeme, die als Signatur die Eingabe eines einfachen Zeichens /Vorname Nachname/ erlauben, als hinreichend zuverlässig, obwohl sie beispielsweise beim Markenamt des Bundes jedermann erlauben, einen Antrag zu verändern, siehe auch Vorbericht Unterschrift im Markenantrag.


