• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 19. Aug. 2005

Vioxx $253 Mio.  

.   Pharmahersteller Merck & Co. wird gegen das soeben ergangene Urteil in Höhe von $253,4 Mio. vorgehen, das die Zivilgeschworenen im texanischen Prozess erlassen haben.

Gegen den Hersteller hat sich eine Klagewelle gebildet, die seit der Einstellung des Vertriebs des Heilmittels Vioxx durch das Land schwappt.

Der texanische Kodex für Zivilverfahren und Rechtsfolgen sieht in §41.008 zahlreiche Haftungsgrenzen vor, die die Jury in diesem Fall missachtet haben könnte. Offensichtlich kann sie auch die Verfassungsschranken zum hier vielfach erörterten Strafschadensersatz, den punitive Damages, übersehen haben.


Freitag, den 19. Aug. 2005

Glück im Spiel  

.   Kein Glück im Lotto? Wie wär's mit einer Mitgliedschaft in einem anwaltlich gesponsorten Sammelklagen-Verein? www. classactionamerica .com steht Ihnen zu Diensten.

Kein Vereinsmeier? Dann gefällt Ihnen vielleicht das Angebot des Vergleichs- und Gruppenklagen-Informations- und Werbe-Dienstes Lawyers and Settlements: Er gibt Ihnen $5 pro Nase für jeden gewonnenen Sammelkläger, der über ein Werbelink auf Ihrer Webseite in der Klagelotterie mitspielt.

Keine Webseite, dafür Langeweile? Stöbern Sie doch ein wenig bei Prof. Google nach lukrativen Angeboten, beispielsweise mit den Suchbegriffen class actions and settlements. Achten Sie auch auf die Anzeigen. Sehen Sie, welche Gelegenheiten zum Reichwerden Sie schon verpasst haben?

Also hopp, schnell auf den Klagezug gesprungen. Null Risiko, aber Riesenaussichten auf Erfolg! Denn Ihre Spezialisten für Sammelklagen machen solch einen Druck auf das Management der verklagten Unternehmen - und sie verklagen nur die Super-Liquiden - , dass in Null-Komma-Nichts ein wunderbarer Vergleich herausspringt, von dem die Anwälte nur ein Drittel nehmen.

Und wenn der Vergleich nicht gleich klappt, kommen Sie vielleicht ins Fernsehen und werden berühmt, denn Ihre Anwälte sind auch Spezialisten für Öffentlichkeitsarbeit und wissen, wie man über die Presse auf Unternehmen Druck macht. Wenn die Aktien erst einmal fallen, wenn die Kundschaft die Waren boykottiert, wenn das Management verteufelt wird - Sie werden sehen: Der Vergleich kommt ganz bestimmt, und die Kasse wird klingeln!

Skrupel? Wegen Missbrauchs der Justiz? Keine Sorge - alles völlig legal. Kaum zu fassen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.