Vertrag oder Verordnung?
CK • Washington. Zwei oberste Internet-Provider streiten sich, und der normale Internet-Benutzer ist der Dumme. Wenn die Verträge zwischen den Providern der höchsten Ebene nicht halten, muss wohl der Gesetzgeber einschreiten. Allerdings wollen die Provider gerade dieses Ergebnis vermeiden.
Der Vertragszwist zwischen Level 3 und Cogent hat in den vergangengen Tagen zu erheblichen Ausfällen in der direkten Übermittlung zwischen zwei tragenden Säulen des Internet geführt - und zwar mit Absicht, weil einer der Streithähne die Verbindung zum anderen kappte, da nach seiner Auffassung die Peering-Vereinbarung nicht mehr den gegenwärtigen faktischen Rahmenbedingungen entspricht.
Unbeabsichtigte Ausfälle im Peering-Zusammenspiel geschehen schon häufig genug. Dann können Benutzer auf einer Seite des Internet nicht die Webseiten auf der anderen Seite erreichen, und trotz der Ausweichmechanismen der Internet-Verkehrsregeln wird selbst EMail als unzustellbar zurückgesandt. Ob der Normalverbraucher zudem noch absichtlich herbeigeführte Einschränkungen hinnehmen will oder eher nach dem Machtwort von Regulierungsbehörden rufen werden, wird sich zeigen.