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Montag, den 01. Mai 2006

Bundeskompetenz ausgedehnt  

.   Weder die Bundesverfassung noch Gesetze schränken das Recht der Bundesgerichte ein, im einzelstaatlichen Familien- und Nachlassrecht aktiv zu sein. Doch hat sich eine Rechtstradition herausgebildet, die die Bundesgerichte aus diesen Streitigkeiten heraushält. Im Fall Vickie Lynn Marshall v. E. Pierce Marshall, Az. 04-1544, entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten am 1. Mai 2006, dass dieses ungeschriebene Recht in einem Erbfall nicht so eng ausgelegt werden darf, dass eine Witwe ihren Schadensersatzanspruch wegen unerlaubten Eingriffs in Vertragsverhältnisse gegen einen Miterben nicht vor dem Bundesgericht durchsetzen dürfe.
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Er war's, nicht ich  

.   Dass solch ein Fall bis vor den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington kommen muss, ist kaum zu glauben: Der Angeklagte wollte zu seiner Entlastung den Beweis antreten, dass ein anderer die Tat beging und gestand. Das Gericht verwehrte ihm dieses Recht. Der Supreme Court entschied am 1. Mai 2006 in Sachen Bobby Lee Holmes v. South Carolina, Az. 04-1327, 547 US __ (2006), dass die mit starken forensischen Beweismitteln untermauerte Verteidigung zulässig ist.
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Lügendetektor wertlos  

.   Die American Polygraph Association verteidigt den Einsatz von Lügendetektoren, doch die Medien weisen heute auf den geringen Wahrheitswert der Geräte hin. Allein der psychologische Druck ist wertvoll. Die Angst vor dem von einer objektiven Maschine ausgespuckten Ergebnis führt Prüflinge zu Geständnissen oder Erklärungen, die sie sonst nicht abgeben würden.
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