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Endlich ein Geschäftsmodell
CK - Washington. 1993 fand der Partner, der Musiker berät, meinen Vorschlag blöd, ihre Musik scheibchenweise ins riesige AOL-Netz zu stellen. Im Ausblick auf das Internet-Recht 2000 meckerte ich in einer Fachzeitschrift über den Schwachsinn der Musikverlage, das Internet und die Kunden zu verteufeln.
Nun zeigt sich der langerwartete Wandel. Seit gestern gibt es ein Geschäftsmodell, das Kunden und Künstler vereint: YouTube darf ungestraft Hintergrundmusik von Warner Music in Videos verbreiten; Warner wird nicht klagen, sondern teilt sich mit YouTube die Werbeeinnahmen. Wenn das Musikzitat Warner rechtswidrig erscheint, entfernt YouTube das Video.
Eine gescheite Lösung, die auf gutem Willen und der Technik des digitalen Fingerabdruckes basiert. Statt das Internet zu bremsen, wird es endlich genutzt. Hoffentlich lassen sich auch andere davon beeindrucken.
Muster ohne Schutz
CK - Washington. Muster für den anwaltlichen Schriftverkehr betrifft das Urteil in Sachen Ross, Brovins & Oehmke, P.C. v. Lexis Nexis Group, Az. 0501513, vom 15. September 2006 vom Bundesberufungsgericht im sechsten Bezirk.
Lexis veröffentlichte die klägerseits erstellten Muster, die großenteils auf amtlichen Formularen basierten und mit arbeitssparenden Funktionen ausgestattet waren, aufgrund eines Vertrages zwischen den Parteien, kündigte den Vertrag und veröffentlichte dann eigene Muster für vergleichbare Zwecke.
Eine Zusammenstellung von Formularen ist zwar nicht urheberrechtsschutzfähig, doch kann die Auswahl der Muster nach Feist Publications, Inc. v. Rural Telephone Service Company, 499 US 340, 349 (1991), schutzfähig sein. Da Lexis eine andere Auswahl als die Kläger getroffen hatte und die Kreativität bei der Programmierung automatisierender Elemente minimal war, wies das Gericht den Verletzungsanspruch aus dem Urheberrecht ab.
Die Berufung ließ einen Vertragsverletzungsanspruch wiederauferstehen, den das Untergericht nach der Schlüssigkeitsprüfung abgewiesen hatte. Der Anspruch betrifft das nachvertragliche Wettbewerbsverbot zum Vertrieb solcher Muster. Das Berufungsgericht stellte fest, dass die Klage in diesem Punkt schlüssig war und das Verfahren weiterzuführen ist. Obwohl das Urheberrecht in den USA Bundesrecht ist und das Vertragsrecht von den Einzelstaaten geregelt wird, konnten alle Ansprüche vor dem Bundesgericht verhandelt werden.