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Mittwoch, den 28. Febr. 2007

Der Geschworene entblößt sich  

.   Sie haben ein Auto angemeldet. Daher haben wir Ihre Anschrift. Sie kommen als Geschworener in Betracht. Bitte beantworten Sie diese Fragen:
1. Sind Sie US-Bürger?
2. Name, Anschrift stimmen?
3. Können Sie Englisch lesen, schreiben, sprechen und verstehen?
4. Sie sind behindert, damit wir für Sie Vorkehrungen treffen können?
5. Leiden Sie an geistigen oder physischen Schwächen, die Ihre Eignung als Geschworener beeinflussen?
6. Sind Sie wegen einer mit mehr als sechs Monaten Haft bedrohten Straftat vorbestraft und nicht begnadigt?
7. Haben Sie in den letzten drei Jahren als Geschworener gedient?
8. Sind Sie aktiver Militärangehöriger?
Das Formular kommt aus heiterem Himmel. Wer hätte gedacht, dass eine einfache Autoanmeldung heute mit dem Jury-System verbunden wird? Ein bisschen Datenschutz wäre doch ganz nett. Und überhaupt, laut Bruder handelt es sich um kein Auto, sondern einen bulgarischen Milchwagen.

Auf dem wahlweise einsetzbaren Internet-Formular für die Jury werden die weiteren Fragen nicht gestellt, beispielsweise nach dem Ausbildungsabschluss, dem Beruf der Gattin und der Dauer des Wohnsitzes im Kreis. Die verwaltende Richterin des Kreisgerichts versteht Internet-Benutzer ganz gut. Sie findet in den Blogs ohnehin mehr über potentielle Geschworene als man mit einem Formular abfragen kann. Und hat dann auch gleich die IP-Anschrift.

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Dieb verliert Rente  

KS - Washington.   Strafrechtliche Opferentschädigungszahlungen, Payments of Restitution to Crime Victims, gehen dem privatrechtlichen Veräußerungsverbot in unternehmensgebundenen Rentenplänen, private Pension Plans, vor.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks entschied am 22. Februar 2007 im Fall United States of America v. Raymond P. Novak, Az. 04-55838, dass der Verurteilte der Nestle Food Company den durch seinen Diebstahl von Telefonanlagen verursachten Schaden von über $3 Millionen ersetzen muss.

Dazu darf trotz des bundesrechtlichen Veräußerungsverbots im ERISA-Gesetz, Employee Retirement Income Security Act, in seine Rentenansprüche vollstreckt werden, weil die strafrechtliche Entschädigung, die ihre Grundlage im ebenfalls bundesrechtlichen MVRA, Mandatory Victims Restitution Act, findet, vorgeht.

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Dieb an Haus gekettet  

CS - Stuttgart.   Nachdem sich Mr. Galloway sein Häuschen für seinen Ruhestand an einem See in North Carolina nach den Bauplänen der Architekten Phelps & Associates ohne deren Erlaubnis errichtet hatte, klagten diese gegen Galloway wegen Verletzung ihres Urheberrechts.

Das Gericht der ersten Instanz bejahte eine Urheberrechtsverletzung und verurteilte Galloway zu $20.000 Schadensersatz. Dieser Betrag entspricht in etwa den Gebühren, die Galloway für die Pläne im ordnungsgemäßen Geschäftsgang hätte entrichten müssen.

Das Bundesrevisionsgericht für den vierten Bundesbezirk stimmte den Architekten in seinem Urteil vom 12. Februar 2007 in Sachen Christopher Phelps & Associates, LLC v. R. Wayne Galloway et al., Az. 05-2266, zwar dahingehend zu, dass ihnen ein Urheberrecht an dem gesamten Werk zustehen würde, wobei das gesamte Werk nicht nur in den dem Haus zu Grunde liegenden Plänen verkörpert sei, sondern auch im Haus selbst. Auch wenn das Gericht die Entscheidung der ersten Instanz, das insoweit anderer Ansicht war, in diesem Punkt für falsch hielt, so sah es diesen Fehler dennoch für folgenlos an.

Denn die Revision gab Galloway insofern recht, dass keine richterliche Verfügung ergehen könne, wonach ihm für immer untersagt werden würde, über das Haus auf irgendeine Art und Weise zu verfügen. Eine derartige Verfügung würde die first Sale Doctrine in 17 USC §109(a) verletzen. Denn diese verleiht dem Bauherrn das Recht, über das Haus nach freiem Willen zu verfügen, nachdem er die Architekten für ihr Werk - nämlich die Pläne - durch Zahlung der $20.000 Schadensersatz quasi vergütete. Anderenfalls hätte der Bauplandiebstahl Galloway an das Haus gekettet, weil er es nie verkaufen könnte.

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