• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 03. März 2007

Ref in Hawaii  

.   12 Stunden dauert der Flug der Referendarin nach Hawaii. 16 Stunden ist sie bereits unterwegs. Nach dem Umsteigen in Las Vegas sind es noch einige Stunden, bis der Dienst in Honolulu beginnt. Bis zur Ankunft noch etwa drei Stunden.

In Oahu wird sie gleich nach der Landung am frühen Nachmittag von der Mandantschaft benötigt. Ob sie etwas von der Insel zu sehen bekommt? Vier Wände im Luxushotel in Waikiki sind auch nur vier Wände.

Wie drückt man im Dienstzeugnis für deutsche Referendare den Sondereinsatz in der Wahlstation so aus, dass er nicht als Strandurlaub missverstanden wird? Selbst hawaiianisches Liegenschaftsrecht hört sich dekadent an. Darüber müssen wir uns bald Gedanken machen.


Samstag, den 03. März 2007

Ref wird Chef: Minister verliert  

.   In Washington merkt der Referendar, wie heilig den Amerikanern die Meinungsfreiheit ist. Da passt es, dass der Referendar, der Chef in Berlin wurde, als Rechtsanwalt dem Minister in Sachen Satirefreiheit eine Lehre erteilt.

Politiker in den USA müssen sich eine Menge gefallen lassen, Unverschämtheiten und Lügen einbegriffen. Dafür genießen sie auch einige Privilegien. Wenn sie in Deutschland merken, dass sie nicht gereizt um sich schlagen dürfen, nur weil ein Besucher einem Internet-Forum eine satirische Anmerkung mitteilt, ist auch schon etwas gewonnen.


Samstag, den 03. März 2007

Ref statt Chef: Hawaii  

.   Die Dienstreise nach Honolulu gönnt jeder Chef seiner Referendarin. Dass diese sogar ihr Wochenende für einen Flug von 12 Stunden - und zwei Tage später 12 Stunden zurück - opfert, wird ihr hoch angerechnet. In der Wahlstation hat sie sich in den Fall eingearbeitet. Kurz vor dem Höhepunkt ihrer juristischen Ausbildung kann sie den Chef vertreten. Vielleicht erweist sie sich in diesem Fall sogar als die geeignetere Fachkraft. Bleibt dem Chef nur, fernzusteuern und den verständlichen Neid der Praktikantin in den Ehrgeiz umzuleiten, es der Kollegin eines Tages gleich zu tun. Ein wenig Glück gehört allerdings dazu, denn diese Dienstreise steht nicht immer im Ausbildungsangebot.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.