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Freitag, den 09. März 2007

Waffenverbot verfassungswidrig  

.   Die Hauptstadt ist stolz auf ihr allgemeines Waffenverbot, doch hat das zweithöchste Gericht der USA dieses gerade für verfassungswidrig erklärt. In Sachen Shelly Parker et al. v. District of Columbia, Az. 04-7041, entschied am 9. März 2007 der United States Court of Appeals mit zwei zu einer Stimme, dass das 30 Jahre alte Verbot den zweiten Verfassungszusatz zur Bundesverfassung verletzt.

Die Mindermeinung von Richter Henderson vertritt die weithin geachtete Auffassung, dass das Second Amendment kein individuelles Recht auf Waffenbesitz vorsieht: A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed. Diese Ansicht hatte auch das Untergericht in Washington, DC geteilt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.