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Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks entschied heute unter anderem einen Streit über einen versagten Versicherungsdeckungsschutz sowie eine Kündigungsschutzklage gegen eine Stadt:
Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute diese Entscheidungen, darunter wieder einmal eine zum Recht des Vizepräsidenten, seine Akten geheimzuhalten:
- 06-1408-1146852.pdf Pub Svc Cmsn WI v. FERC
- 07-1381-1146863.pdf Core Comm Inc v. FCC
- 08-1045-1146873.pdf C-SPAN v. FCC
- 08-5412-1146880.pdf In re: Richard B. Cheney et al.
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, entschied heute:
AK - Washington. In Francis Gates, et al. v. Syrian Arab Republic, et al., Az. 06-1500, entschied das Untergericht für den District of Columbia am 26. September 2008, dass Syrien als staatlicher Terrorhelfer für die Ermordung zweier Amerikaner durch Al Qaeda im Irak mitverantwortlich ist. Die Angehörigen der beiden Opfer hatten Syrien verklagt und die Zuständigkeit des Gerichts wegen der Immunitätsausnahmen im Foreign Sovereign Immunities Act behauptet. Das Gericht sprach Schadensersatz und Strafschadensersatz zu.
Es entschied den Fall aufgrund einer neuen Bestimmung des FSIA, die weitreichender ist als das bisher geltende Flatow Amendment. Dieses eröffnete keine Klagen gegen den ausländischen Staat selbst, sondern nur gegen seine Regierungsvertreter in ihrer offiziellen Funktion. Nach dem neuem 28 USC §1605a kann ein Kläger direkt gegen den terrorunterstützenden Staat vorgehen.
Zugleich regelt es verschiedene einklagbare Schadensersatzarten. Der Bundesgesetzgeber schaffte damit Uneinheitlichkeiten bei Klagen gegen ausländische Regierungsvertreter nach dem Recht der Einzelstaaten ab. Die Klagen nach einzelstaatlichem Recht waren notwendig, weil dieses Gericht in der US-Hauptstadt entschieden hatte, dass Klagen nach Common Law nur entscheidungsfähig waren, wenn eine ausdrückliche Rechtsvorschrift bestand.
Darauf aufbauend entschied das Gericht, dass der neue 28 USC §1605a im FSIA nun die einzig anwendbare Rechtsvorschrift für derartige Klagen ist, und wies die nach einzelstaatlichem Recht behaupteten Ansprüche ab. Es sprach zugleich Schadensersatz nach dem FSIA zu.
Die neue Bestimmung nimmt nun dem Unterstützerstaat selbst die Staatsimmunität, und nicht nur seinen Regierungsvertretern. Zudem gibt sie den Gerichten die Befugnis, Strafschadensersatz zuzusprechen, was der FSIA ansonsten bei Klagen gegen Staaten untersagt.
CK - Washington. Die Parteien werden angewiesen, sich zu verkloppen. Der Überlebende erhält Recht. In Sachen Louis E. Thyroff v. Nationwide Mutual Insurance Company et al., Az. 07-41, erinnerte das Oberstgericht im Staat New York an die Entwicklung des Rechts der Unterschlagung. Hier erinnert der rechtshistorische Eintrag den Ausbilder an einen im Einführungslehrgang für Referendare und Praktikanten notwendigen Beleg.
Sonst glauben sie ihm womöglich nicht. Wer das amerikanische Recht verstehen will, muss sich gelegentlich das uralte englische anschauen. Das moderne englische Recht hat mit dem heutigen US-Recht meist weniger gemein als das US-Recht mit dem alten englischen. Hoffentlich hat das Gericht die englische Tradition richtig überliefert.
CK - Washington. Die Finanzkrise stoppt die U-Bahn. In Washington beantragt diese eine einstweilige Verfügung gegen eine belgische Bank, deren Finanzierung der U-Bahn über AIG gesichert war. Da AIG darnieder liegt, verlangt die Bank ihr Geld.
Anderen öffentlichen Einrichtungen in den USA geht es vergleichbar, der Badeanstalt wie dem Klärwerk. Die steuerbegünstigte Lease-Back-Finanzierung der Anstalten ist dem Schatzamt in Washington ein Dorn im Auge. Das mag ein Grund für seine mangelnde Bereitschaft sein, mit Geldern aus dem TARP-Rettungstopf auszuhelfen.
Heute gewährte Richterin Collyer vom erstinstanzlichen Bundesgericht den Antrag auf eine Injunction gegen die KBC Gruppe und setzte einen Verhandlungstermin auf den 12. November 2008 an. Noch fährt die Metro.
Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle: Das Gericht am Weißen Haus besitzt sachliche Sonderzuständigkeiten, beispielsweise im Patent- und Außenhandelsrecht, und ist bei der örtlichen Zuständigkeit auf keinen Bezirk beschränkt.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute diese Urteile:
CK - Washington. Wer zu Vertragsverhandlungen nach Bermuda reist, kommt um das Hummeressen kaum herum. Mit einem schlechten Gewissen lässt sich die Hummerverweigerung jedoch rechtfertigen.
Der im Bundesanzeiger veröffentlichte Entwurf Amendments to the Spiny Lobster Fishery Management Plans for the Caribbean and Gulf of Mexico and South Atlantic schürt das schlechte Gewissen - und zwar auch für die Karibik, den Golf und den Südatlantik.
Der Verordnungsentwurf vom 29. August 2008 wird wie immer nach dem Administrative Procedure Act dem amerikanischen Volk zur Stellungnahme vorgelegt, die bis zum 15. Dezember 2008 bei der National Oceanic and Atmospheric Administration einzureichen ist.
Vielleicht meldet sich gewissensberuhigend eine Stimme aus dem Volk, die Island als neutrale Alternative für Vertragsverhandlungen zwischen den USA und Deutschland anregt. Noch haben sich keine Mandanten für diesen Plan erwärmt.
JW - Washington. Zum sechsten Mal gab die American Tort Reform Foundation im Dezember 2007 ihren Judicial Hellholes Report heraus. Mit möglichen Strategien zur Vermeidung der als Hellholes bezeichneten klägerfreundlichen Foren in den USA beschäftigt sich der im September 2008 im Journal of the Dispute Resolution Section of the International Bar Association erschienene Bericht The So-Called Judicial Hellholes in US Jurisdicion and Possible Means to Avoid Them von Stephan Wilske und Todd Fox.
Die ATRF nennt Orte in den USA, welche gemeinhin als klägerfreundlich bekannt sind. Dort werden den Klägern in Zivilverfahren hohe Summen zugesprochen. Die Orte kennzeichnen sich durch viele Verfahren vor ihren Gerichten, die keinen Bezug zum Forum aufweisen. Zu den gefährlichen Regionen gehören beispielsweise Südflorida, die Golfküste und einige Kreise in Illinois und Nevada.
Die Verfasser zeigen im Bericht insbesondere ausländischen Unternehmen auf, wie sie die Hellholes umgehen können. Sie diskutieren vertragliche Aspekte wie Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen und den Ausschluss von Geschworenenverfahren. Der Beitrag erstreckt sich auch auf prozessuale Aspekte wie Zuständigkeitsfragen, die Verweisung zum Bundesgericht sowie die Abweisung der Klage nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz.
CK - Washington. Der Google-Vergleich mit der Vereinigung der Autoren im Streit über die digitale Verwertung von Büchern ist nun veröffentlicht. Der Entwurf des Verteilungsvorhabens für die Vergleichszahlung liegt als PDF vor.
Für die behauptete bisherige Verletzung von Verfasser- und Verlagsrechten zahlt Google als Settlement in Sachen The Authors Guild, Inc., et al. v. Google Inc., Az. 05 CV 8136 (SDNY), $125 Millionen, die über die Webseite des Verfahrenstreuhänders verteilt werden. Der Vergleich regelt auch die zukünftige Nutzung digitalisierter Bücher und wird daher von Universitäten befürwortet.
Heute verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
- 07-1269U: Williams v. Marshall
- 07-2457U: Mathew v. Mukasey
- 06-2479P: Zheng v. Gonzales
- 06-2479P: Zheng v. Gonzales
- 07-1205E2: US v. Vazquez-Botet
- 07-1205E2: US v. Morell-Corrada
- 07-1663E: McIntyre v. US
- 07-1663E: Connolly v. US
- 07-1663: Barrett v. Connolly
- 07-1663E: Wheeler v. US
- 07-2766P: Jensen v. Phillips Screw
- 08-1044E: US v. Giambro
- 08-1094E: Farley v. Bissonnette
Das für Louisiana, Mississippi und Texas zuständige Bundesberufungsgericht verkündete neben den als unpublished geltenden diese Entscheidungen:
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks:
Ralph Nader v. J. Blackwell
CK - Washington. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks entschied heute unter anderem einen Streit um die zulässigen Erklärungen in einem Schriftsatz. Der Fall Wiesmueller v. Kosobucki betrifft die Zulassung als Anwältin nach dem Jurastudium ohne weitere Prüfung:
CK - Washington. Wenn 400.000 Dokumente im Beweisverfahren, Discovery, der Gegenseite gesandt werden und eins sich dann als vom Anwaltsgeheimnis geschützt erweist, kann der Offenleger es zurück verlangen? Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco prüfte diese Frage in der zweiten der heute verkündeten Entscheidungen:Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidungen auf seiner Webseite:
CK - Washington. Wer einem Bekannten beim Bau einer Hütte hilft, erlangt in New York mit einer Verletzung keinen Gefährdungshaftungsanspruch auf Schadensersatz, entschied das Oberstgericht dieses Staates nach dortigem Recht.
Strict Liability gilt nach §240(1) Labor Law von New York nur im Arbeitsverhältnis, verkündete das Gericht in Sachen Eric Stringer v. Barbara Musacchia et al., Az. 158, am 21. Oktober 2008.
CK - Washington. Wieder ein Fall, in dem nicht die Straftat, sondern die Schutzbehauptung zur Verurteilung führt. Wie Martha Stewart und der Anwalt des Vizepräsidenten Cheney wird Senator Stevens der Lüge überführt und muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen.
Im Alter von 84 Jahren wird ihm wohl nicht das Maximum von fünf Jahren für jeden der sieben Schuldsprüche zuerteilt. Stevens behauptete, gar nicht zu wissen, dass ihm sein Landsitz als Geschenk ausgebaut und eingerichtet wurde.
Er habe $160.000 für Arbeiten bezahlt und nahm an, dass er für alles bezahlt habe. Ted Stevens' Senatskarriere muss damit nicht enden, denn verurteilte Verbrecher dürfen das Volk vertreten; sie dürfen nur nicht wählen.
Bis zur Strafzumessung können einige Monate vergehen. Der Senatsgehilfe McHaney erfuhr beispielsweise seine Gefängnisstrafe erst am 24. Oktober 2008, nachdem er sich im Februar der Kinderpornographie schuldig bekannt hatte.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute diese Fälle:
- United States v. Arthur Schuyler Ross
- Brian F. Leonard v. Executive Risk Indemnity
- Ghidey Kidane v. Alberto Gonzales
- Anthony Moore v. Fargo Police Department
- Charles Alexander/Ryahim v. Daryl Gardner
- Brett Anderson v. Thomas Vilsack
- Keith Nelson v. United States
- David D. Coop v. Craig Frederickson
- Daniel Kosmicki v. BNSF Railway Co.
- Kevin Chambers v. St. Louis County, MO
CK - Washington. In den USA sind Begriff und Konzept eines Impressums unbekannt. Die Hinterlegungspflicht gibt es jedoch wie in Deutschland. Interessant ist, wie unterschiedlich Nationalbibliotheken und Gesetzgeber bei der Hinterlegung vorgehen.
Beide Gesetzgeber machen sich Gedanken. Berlin ändert das Gesetz, schiebt eine Verordnung nach und verpflichtet den Bürger zur Mitwirkung. Ganz untypisch verzichtet der Kongress hingegen auf unnötige Ad-Hoc-Eingriffe zu Lasten der Bürger. Bei der Einführung eines Deposit Requirement für ausländische Fachzeitschriften hatte er schlechte Erfahrungen gemacht.
Bei Internetmaterialien lässt er die Library of Congress als Hinterlegungsstelle des Bundes daher Eigeninitiative entwickeln. Durch Gesetz, Verordnung und Richtlinien gestützt, sammelt sie selbst.
Dabei gibt sie sich sogar die Mühe, die nicht durch Impressumspflicht ausgewiesenen Betreiber aufzuspüren und anzuschreiben, um sie auf die Sammlung und Speicherung aufmerksam zu machen. Die notwendige Technik sollte auch für die DNB kein Buch mit sieben Siegeln sein. Das mangelnde Verständnis liegt wohl bei ihrem Gesetzgeber, der im Internetrecht immer wie ein verstörtes Wildschwein reagiert.
CK - Washington. Im Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2008 wird die Öffentlichkeit aufgerufen, einen Verordnungsentwurf zur Kreditkrise zu kommentieren. Nach dem Aktienerwerb an Fannie Mae und Freddie Mac vom 7. September 2008 durch das Schatzamt des Bundes sind nun die Verordnungen zur Umsetzung der Teilnationalisierung der amerikanischen Hypothekeninstitute erforderlich.
Vergleichbares wird bei der Teilnationalisierung im Bankwesen notwendig werden. Die Öffentlichkeit ist nach dem Administrative Procedure Act an der Verordnungsgebung beteiligt. Die aktuelle Maßnahme betrifft Regeln zum Mindestkapital.
Stellungnahmen zum gemeinsamen Entwurf von Office of Thrift Supervision, Office of the Comptroller of the Currency, Federal Reserve System und Federal Deposit Insurance Corporation zu 12 CFR Parts 3, 208, 225, 325 und 567, veröffentlicht in 73 Federal Register 208, 63656-63662 (Oct. 27, 2008), sind bis zum 26. November 2009 einzureichen.
JW - Washington. Leistungsklagen sind in den USA die Ausnahme. Das Oberste Gericht von Texas prüfte am 20. Oktober 2008 in Sachen Digiuseppe v. Lawler, Az. 04-0641, einen Anspruch auf Specific Performance beim Streit um einen Grundstückskauf.
Nachdem es zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Zahlung und des Bebauungsplans kam, klagte der Verkäufer auf Feststellung, dass der Vertrag nicht zustande kam und auf Schadensersatz für Vertragsbruch. Widerklagend machte der Käufer den Erfüllungsanspruch geltend.
Das Gericht erörterte ausführlich die texanische Rechtsprechung zur Specific Performance und bestätigte, dass prinzipiell nur dann auf Vertragserfüllung geklagt werden kann, wenn der Kläger sich selbst vor Klageerhebung redlich und richtig verhalten hat. Neben dem Erfordernis der eigenen Vertragstreue besteht die Pflicht, vor Klageerhebung auf Vertragsdurchführung hinzuwirken und die Leistung dem Gegner anzubieten.
Eine Ausnahme dieses vor Klageerhebung gebotenen Verhaltens greift nach dem texanischen Equity-Recht nur dann ein, wenn der andere Vertragsteil die Handlung ablehnt, sie also aussichtslos und nutzlos wäre. Dann ist der die Leistung Begehrende damit entschuldigt, dass er die vorausgesetzten Handlungen vorgenommen hätte, wenn die Gegenseite nicht bereits einen Vertragsbruch ausgelöst hätte.
LF - Washington. Eine willkommene Klärung über die Auslegung des Wortlauts in Versicherungspolicen brachte das Urteil des Bundesberufungsgerichts des neunten Bezirks in der Sache Northrop Grumman Corporation v. Factory Mutual Insurance Company, Az. 07-56760. Die Auswirkungen dieser Klarstellung ist auf den Kern gebracht in dem Beitrag Auslegung von Versicherungspolicen der Autoren Clemens Kochinke und Michael Warning in der aktuellen Beilage Ausland der Zeitschrift für Versicherungsrecht nachlesbar.
In den USA werden Policen in der Regel gegen den Versicherer ausgelegt. Dies geht jedoch nicht so weit, dass bei verbundenen Policen im Falle von Schweigen einer der Policen Rückschlüsse aus der zweiten Police gezogen werden können. Ein unterschiedlicher Wortlaut bei verbundenen Policen ist somit kein Anlass für Vertragsauslegung, sondern der Ausdruck des Willens des Versicherers.
Anlass für diese feststellenden Worte des Bundesberufungsgerichts am 14. August 2008 gab es nach den verheerenden Auswirkungen des Hurrikans Katrina im Jahre 2005 auf die Schiffswerften der Klägerin. Diese machte Ansprüche aus ihrer verbundenen Police geltend, wobei nur eine der beiden Versicherungen Schäden durch Hochwasser abdeckte.
Am 24. Oktober 2008 verkündete das für Neuengland zuständige Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA diese Entscheidungen:
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks: Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied heute:Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.
CK - Washington. Die Einführung ins Common Law begann wieder mit der Keule unter der Dorflinde. Wer von den Streithähnen überlebte, gewann strafrechtlich, und der zivilrechtliche Anspruch wurde gleich mit erledigt.
Dann kam die Entwicklung deliktischer Ansprüche und die Vereinheitlichung des Rechts durch die reitenden Richter, die den Peers im Dorfe beibrachten, wie man einen Prozess führt und sich mit dem Stare Decisis-Grundsatz dem Recht der Vorgänger und der Nachbarorte annähert. Auch den Sprung zum Equity-Recht konnten die Referendare nachvollziehen.
Dass nach 600 Jahren Common Law in Amerika plötzlich wieder in jedem Staat anderes Recht entstand und Bürger aus einem Staat erst durch eine neue Verfassung Zuflucht vor Ungerechtigkeit im Nachbarstaat fanden, schien ein schwerer zu verdauender Sprung zu sein. Die Praktikantin rettete den Lehrgang mit dem Hinweis auf die Diversity Jurisdiction.
LF - Washington. Eine Amerikanerin erleidet einen Autounfall in Südafrika mit einem dort gemieteten Leihwagen und klagt auf Schadensersatz in den USA. Unter welchen Bedingungen eine Klage in den USA nach dem Forum Non Conveniens-Grundsatz an ein ausländisches Gericht verwiesen wird, erklärt musterhaft das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in der Entscheidung Estate of Dorothy Thomson v. Toyota Motor Corporation Worldwide, Az. 07-3813, verkündet am 9. Oktober 2008.
Auch wenn eine Jurisdiction, Zuständigkeit, bejaht werden kann, dürfen Klagen in den USA dennoch an ausländische Gerichte verwiesen werden, wenn bestimmte Faktoren gegeben sind, die eine Verweisung rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn der Sachverhalt nicht nur im Ausland geschehen ist, sondern auch von der ausländischen Polizei aufgenommen wurde und alle Zeugen im Ausland leben. Im betreffenden Land muss die Klagemöglichkeit sichergestellt sein.
Hier empfindet die Klägerin wegen ihrer laufenden ärztlichen Behandlung einen Prozess in Südafrika als unzumutbar. Daher klagt sie in den USA. Das Gericht weist die Klage unter Hinweis auf den generell gegebenen Zugang zu einem südafrikanischen Gericht und das größere Interesse Südafrikas an dem Rechtsstreit ab.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied heute:Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.
Das für Louisiana, Mississippi und Texas zuständige Bundesberufungsgericht verkündete heute neben den als unpublished geltenden diese Entscheidung wegen einer Kartellverschwörung:
Ein Sammelklageurteil mit Eröterungen der sachlichen und persönlichen Zuständigkeit gegen eine australische Bank zält zu den Entscheidungen, die das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont heute auf seiner Webseite veröffentlicht:
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, entschied heute im Rahmen seiner landesweiten Zuständigkeit diese Fälle:
Das oft besonders lesenswerte Urteile verfassende Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks entschied heute:
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks sowie einige als unpublished Opinion bezeichnete Fälle.
CK - Washington. Die rotblaue Hose des Verwaltungsrichters Pearson beschäftigt nun das Oberste Gericht der Bundeshauptstadt. Der mittlerweile entlassene Richter hatte die Reinigungsfamilie Chung, die ihren Betrieb seit dem Urteil gegen Pearson aufgegeben hat, verklagt.
In der mündlichen Verhandlung behauptete Pearson, das Verbraucherschutzgesetz der Hauptstadt fordere die Auslegung des Werbespruches Satisfaction Guaranteed dergestalt, dass jede Unzufriedenheit des Kunden mit dem Ergebnis einen Schadensersatzanspruch bedeute.
Auf Nachfrage des District of Columbia Court of Appeals konnte er jedoch keine Präzedenzfälle nennen, die seinen Anspruch auf $54 Mio. stützen. Die Chungs boten Pearson die Hose zur Abholung an, nachdem sie ihm zunächst die falsche Hose vorgelegt hatten. Der Fall machte in der ersten Instanz Schlagzeilen.
CK - Washington. Wer den langen Weg nach Washington unternimmt, um hier das amerikanische Recht zu erleben, darf etwas vom Ausbilder erwarten. Der gute Vorsatz für den Lehrgang morgen lautet: Common Law und Equity. Das eine kann man nicht ohne das andere verstehen. Wie bei ihren Vorgängern werden der reitende Richter und der königliche Kanzler zur Sprache kommen und hoffentlich nicht so schnell wieder vergessen werden.
Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks in Philadelphia verkündete heute diese als unpublished bezeichneten Entscheidungen:
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, verkündete heute:
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont zeigt diese neuen Entscheidungen auf seiner Webseite:
JW - Washington. In Sachen Classic Cheesecake Company, Inc. v. JP Morgan Chase Bank, N.A., Az. 07-3910, befasste sich das Bundesberufungsgericht des 17. Bezirks der USA am 17. Oktober 2008 mit dem Statute of Frauds des Bundesstaates Indiana, Promissory Estoppel und Torts.
Es entschied in Übereinstimmung mit der ständigen einzelstaatlichen Rechtsprechung, dass mündliche Vereinbarungen einen bindenden Vertrag darstellen, wenn die Ablehnung der Durchsetzung der Vereinbarung einen unberechtigten und hohen Schaden sowie wirtschaftliche Einbußen nach sich zieht. Dafür muss aber ein Vertrauenstatbestand über einen längeren Zeitraum geschaffen werden - eine Zeitspanne von nur 3,5 Wochen vermag das Vertrauen wohl nicht begründen.
Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung des Statute of Frauds nicht mit der Einrede des Promissory Estoppel umgangen werden kann. Das Schriftformerfodernis, welches in den in jedem Einzelstaat unterschiedlichen Statutes of Frauds geregelt ist, bleibt zwingend und kann nicht umgangen werden. Ferner ist eine Haftung aus unerlaubter Handlung grundsätzlich bei einem Anspruch aus Vertragsrecht ausgeschlossen.
Beim Weißen Haus liegt das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit. Es verkündete heute:
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont zeigt diese neuen Entscheidungen auf seiner Webseite:
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks: Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.
CK - Washington. In SEC v. Justin Ficken, Az. 07-2532, wird der selten in US-Urteilen sichtbare subjektive Tatbestand ausführlich erörtert. Objektiv, subjektiv - hier werden die Tatbestandsmerkmale kaum strikt getrennt.
Welche Jury könnte sie schon auseinander halten? Das zugrunde liegende Delikt ist ein Betrug im von der Securities and Exchange Commission regulierten Kapitalmarktverkehr, an dem der Beklagte zur Gewinnmaximierung mit vorgetäuschten Identitäten teilnahm.
Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks bestätigte am 20. Oktober 2008, dass Ficken mit Kollegen 170 Identitäten als Fondshandelsteilnehmer für fünf echte Kunden benutzte. Der Beklagte hatte den Täuschungsvorsatz erfolglos bestritten.
CK - Washington. Sie haben begonnen. Das Wahlrecht gestattet die Stimmenabgabe ab heute. Während die Senatoren McCain und Obama noch die Zukunft der USA ausmalen und mit Generälen und Installateuren Statistikschlachten fechten, sind in 31 Staaten die Briefwahlwahllokale geöffnet. Der Zustrom ist beachtlich. In Washington, DC konnten sich Wähler noch bis zur vergangenen Woche in Wählerverzeichnisse eintragen.
LF - Washington. Zahlreiche Fragen deutscher und amerikanischer Gäste zur elektronischen Überwachung der Bürger im Freistaat, den Kruzifixen im Klassenzimmer, zum Rauchverbot im Bierzelt und dem Wandel der Laptop-und-Lederhosn-Generation im Generellen waren am 13. Oktober 2008 Themen in Washington. Landespolitik aus der Ferne kann schöner nicht sein.
Die Friedrich Naumann Foundation hatte zum Vortrag ins Willard Hotel eingeladen: A Political Earthquake? The Political Situation in Germany After the Bavarian State Elections. Anlass des Ereignisses mit Robert von Rimscha, Sprecher der Freien Demokratischen Partei, FDP, waren die schlechten Wahlergebnisse für die CSU bei den letzten bayerischen Landtagswahlen, die der Redner nach seiner Vorstellung durch Claus Gramckow einleitend erklärte.
Der Ausblick auf die möglichen Veränderungen durch die neuen politischen Verhältnisse folgten. Auch bei den möglichen Gründen für das Wahldebakel der sonst so erfolgsverwöhnten CSU wurde von Rimscha konkret und nannte Beispiele wie die ermüdenden Diskussionen über den Bau der Transrapidlinie, Steuererhöhungen und die Einführung des Rauchverbots in Gaststätten.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied heute:
- USA v. SCHALES
- USA v. HINKSON
- PORTER V. OSBORN
- OROZCO V. MUKASEY
- TRAVELERS PROPERTY V. TOSCO CORPORATION
Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle:
CK - Washington. Was die Geschworenen als Schadensersatz zusprechen, ist nie das letzte Wort. Von $1.294.620,91 auf $55.809,60 bewegte er sich noch in der ersten Instanz im Fall Floyd M. Minks v. Polaris Industries, Inc., Az. 07-1490.
Auch der ausnahmsweise zugesprochenen Kostenerstattung ging es so am 17. Oktober 2008 vor dem Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks, welches eine Sonderzuständigkeit für Patent- und andere Bundesangelegenheiten besitzt. Die von ihm als Remittitur bestätigen Korrekturen sind jedoch vor jedem Gericht der USA zu erwarten. Die Jury subsumiert und legt ein Verdikt vor.
Wenn das Gericht Fehler entdeckt, darf es noch in der ersten Instanz den Juryspruch ändern, bevor er zum Urteil reift. In diesem Fall entschied die Berufung auch, dass der Richter dem Kläger nach der Schadensersatzkappung ein Verfahren vor einer neuen Jury, new Trial, hätte anbieten müssen.
CK - Washington. Jeder Ort, Kreis, Staat und auch der Bund der USA kann andere Steuern erheben. Eine kleine Zusammenstellung bietet Rachel Burns zu den Grundbesitzsteuern in Washington, DC und den Vororten in Virginia hier. Eine weitere Tabelle zeigt auch die Steuern in den Vororten in Maryland.
Das für Louisiana, Mississippi und Texas zuständige Bundesberufungsgericht verkündete gestern neben den als unpublished geltenden diese Entscheidungen:
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in den Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, erließ gestern diese Entscheidungen:
- 064950.U - US v. Quintero
- 084114.U - US v. Valentine
- 086488.U - Hall v. Rushton
- 086682.U - Payne v. Director, VA Dept of Corrections
- 086734.U - US v. Nadroski
- 086744.U - Hairston v. Haynes
- 086756.U - US v. Freeman
- 086789.U - US v. Fobbs
- 086796.U - US v. Hepburn
- 086858.U - US v. Quaco
- 086923.U - Moore v. Padula
- 086943.U - US v. Jamison
- 086953.U - US v. Smith
- 086963.U - Craig v. Kelly
- 086989.U - US v. Keating
- 087002.U - US v. Jones
- 087004.U - Cole v. Sowers
- 087008.U - US v. Stevens
Heute verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
CK - Washington. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington verkündete heute seine zweite Entscheidung dieser Amtsperiode:In Brunner behandelte er Einschränkungen, die den Abgleich von Wählerverzeichnissen mit Führerscheinverzeichnissen forderten. Da ein Meldeamt in den USA unbekannt ist, werden diese Verzeichnisse als Indiz für die Ansässigkeit von Wählern herangezogen.
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks: Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.
CK - Washington. Richter Posner vom oft besonders lesenswerte Urteile verfassenden Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA bietet heute eine Einführung ins amerikanische Vertragsrecht. Neben dem Schriftformerfordernis geht es um die Haftung bei Bankdarlehen:
Classic Cheesecake Inc. v. JP Morgan Chase Bank, NA
CK - Washington. Der deutsche Polizist fahndet nachts nach WLan-Nutzern im öffentlichen Raum. Der amerikanische WiFi-Verantwortliche sitzt derweil an Plänen, ein Frequenzspektrum landesweit zum Gratiszugang freizugeben, wenn im Februar 2009 die analoge Fernsehausstrahlung abgeschafft wird.
Bis dahin stellt der interessierte Nutzer Dritten freiwillig einen WiFi-Zugang zur Verfügung, damit er gleichermaßen anderenorts einen Netzzugang erwarten darf.
Der Verordnungsplan der FCC passt zur Politik, die Technikentwicklung positiv sieht. Der nächste Nobelpreis für Drahtlosverkehr geht wohl kaum nach Deutschland, wenn dort die Nutzung der Technik unnötig unterbunden und damit der Erfinderdrang im Keim erstickt wird.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute diese Fälle:
Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute:
- Matusow v. Trans Cty Title Agcy: PDF-Datei
- USA v. Goodson : PDF-Datei
- In Re: Mystic Tank: PDF-Datei
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont zeigt diese neuen Entscheidungen auf seiner Webseite:
Des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA verkündete am 15. Oktober 2008:
CK - Washington. Als wenn die US-Wahlen nicht kompliziert genug wären, kommen neue Erschwernisse hinzu. Jeder Staat darf eigene Regeln erfinden. Virginia hat gerade Accessoires mit Wahlslogans am Wahltag verboten: Sie dürfen nicht in Wahllokalen getragen werden. Manche rechnen auch T-Shirts dazu.
Werden Wähler gezwungen, im Unterhemd ihre Stimme abzugeben? Vor zahlreichen Gerichten laufen Verfahren zur Feststellung der Verfassungsvereinbarkeit lokaler Wahlbestimmungen. Die ACLU hat eine Klage gegen das Gesetz von Virginia angekündigt.
Um dem Schutz von Wahlplakaten im Vorgarten zu gewährleisten und ihrem Diebstahl vorzubeugen, installieren viele Bürger Lichter und Kameras.
CK - Washington. Eine denkenswerte Entscheidung kommt aus dem Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika in Washington in Sachen James Eric Moore v. United States, Az. 07-10689. Sie erging als vom anwaltlich unvertretenen Straftäter selbst initiierte und zudem als erste der neuen Amtsperiode.
Ein Richter glaubte, bei der Strafzumessung kein Ermessen ausüben zu dürfen. Das stehe dem Gesetzgeber zu, der allein ein unfaires Strafmaß abschaffen könne. Der Supreme Court hatte jedoch ein Ermessen entdeckt, das das Bundesberufungsgericht jedoch nicht bestätigt hatte.
Mit seiner kurz, doch leicht nachvollziehbar begründeten Entscheidung wies das Gericht am 14. Oktober 2008 den Court of Appeals, den Fall dem Unterrichter am United States District Court zum erneuten Nachdenken vorzulegen.
Heute verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied heute:Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks an den Großen Seen entschied heute:
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks: Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinions bezeichneten Fälle.
CK - Washington. Wie bemisst sich der Schadensersatz, wenn ein Glasfaserkabel durchtrennt wird und sein Eigentümer den Verkehr im eigenen Netz umleitet? Ist der verlorene Nutzwert zu erstatten?
In Sachen MCI Worldcom Network Serv. v. Mastec, Inc., Az. 03-13022, entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA diese Rechtsfrage nach Rücksprache mit dem staatlichen Oberstgericht, dem die certified Question einzelstaatlichen Rechts vorlegt wurde.
Nach diesem Umweg bestimmte das Gericht des Bundes mit einer lesenswerten Begründung am 8. Oktober 2008, dass ein Mietwert nicht zur Schadensbemessung herangezogen werden kann, weil die Umleitung nicht mit Mietkosten verbunden war.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont zeigt diese neuen Entscheidungen auf seiner Webseite:
Das oft besonders lesenswerte Urteile verfassende Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks entschied heute:
Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle:
Die meisten Gerichte waren geschlossen, doch das für Louisiana, Mississippi und Texas zuständige Bundesberufungsgericht verkündete heute neben den als unpublished geltenden diese Entscheidungen:
CK - Washington. Die in Vertragsverhandlungen oft aufkommende Frage der Freiheit von Schutzrechten Dritter und der damit verbundenen, nicht immer übersichtlich formulierten Haftungsfreistellung findet in Pacific Sunwear of California, Inc. v. Oleas Enterprises, Inc., Az. D051391, ein konkretes Beispiel.
Der Kleiderladen verlangt von der Lieferantin Ersatz für seine Kosten der Verteidigung gegen Third Party Infringement-Ansprüche aufgrund behaupteter Markenrechtsverletzungen. Gesetzlich gewährleistet der Laden, dass seine Waren free of the rightful claim of any third person by way of infringement or the like sind.
Das Obergericht des Staates Kalifornien erörtert am 9. Oktober 2008 ausführlich den Haftungsrückgriff bei Rechtsmängeln, die der Warranty zuwiderlaufen, im Zusammenhang mit Hot Sauce Monkey-Hemden und einer Marke von Smile Now Cry Later Inc. nach §2-312 des Uniform Commercial Code.
CK - Washington. Kanzleien arbeiten auch an Bundesfeiertagen. Der Columbus Day beweist die Regel. Ausnahmen wie Neujahr, der 4. Juli und Thanksgiving bestätigen sie.
Allerdings erwarten die Kanzleien nicht, dass das nichtjuristische Personal vollständig erscheint. Auch Clerks, Associates und Partners genießen gewisse Freiheiten.
Deshalb müssen Referendare und Praktikanten die Alternativen prüfen, die Washington bietet, beispielsweise die große Tour durch das Capitol, die Senatsgebäude und die des Repräsentantenhauses. Auch die Legislative ist ausbildungsrelevant.
LF - Washington. Nicht auf das Glatteis führen ließ sich Richter Posner, Circuit Judge des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks der USA in der Sache Susan Gustafson v. Kathryn ZumBrunnen, Az. 07-3019, am 1. Oktober 2008.
Nach den Grundsätzen der Diversity Jurisdiction werden im amerikanischen Bundesprozessrecht Streitigkeiten, deren Parteien nicht aus dem gleichen Bundesstaat kommen, gern vor das als objektiver und effizienter geltende Bundesgericht gebracht.
Im vorliegenden Fall versuchte die klagende Partei, das Verfahren vor dem einzelstaatlichen Gericht zu vermeiden und beim Bundesgericht anhängig zu machen, indem als Klägerin eine einem anderen Bundesstaat angehörende Person eingesetzt wurde. Richter Posner verstand wenig Spaß bei solchen Tricks und verwies die Sache an das einzelstaatliche Gericht.
In der Sache geht es um einen Nachlass mit einer Abwicklerin, die nicht aus einem fremden Staat stammte und die Staatsfremde zur Geltendmachung eines Anspruchs des Nachlasses gegen Dritte vorschob.
CK - Washington. Vier Senatoren treten in den Ruhestand. Nur einer unterrichtet seine Wähler über seine EMailvorlieben: Senator Wayne Allard regt an, nicht ihm, sondern seinem Nachfolger zu schreiben, da er keinen Einfluss auf die Gesetzgebung mehr ausüben kann.
Das klingt logisch, wenn man davon absieht, dass er noch für drei Monate bezahlt wird und sein Nachfolger noch nicht gewählt ist. Eigentlich ist die Post ja auch an sein Amt gerichtet, sodass sie automatisch an seinen Nachfolger gehen sollte. Vielleicht ist der Senat technisch darauf nicht eingerichtet.
CK - Washington. In Re Volkswagen of America, Inc., Az. 08-M880no, schlug der Blitzstrahl des Zeus beim Untergericht nicht ein. Der von VW beantragte Mandamus-Schlag ins Gesicht blieb dem District Court erspart.
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks erklärt in seiner Begründung die Merkmale dieses extrem seltenen Prozessmittels zur Korrektur außerordentlicher Ungerechtigkeit nach klarem Ermessensmissbrauch oder unzulässiger Anmaßung richterlicher Gewalt. Selbst ein revisibler Fehler kann mit dem Schritt des Mandamus nicht unbedingt angegriffen werden.
VW hatte sich mit einer negativen Feststellungsklage in Michigan gegen eine bereits anhängige Klage in Texas gewehrt und wandte sich mit dem Antrag auf Mandamus gegen die Abweisung der declaratory Judgment Action an den United States Court of Appeals for the Federal Circuit, weil dieser für Patente zuständig ist, um die es bei den Klagen geht.
Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, veröffentlicht heute auf seiner Webseite diese Entscheidungen:
- Amgen Inc. v. F. Hoffman-La Roche Ltd.
- Simpson v. Peake
- Whirlpool Corp. v. LG Electronics, Inc.
- Procell v. Peake
- Wonsock v. Merit Systems Protection Board
- Zavilla v. Peake
- Lamour v. Peake
- Nelson v. U.S. Postal Service
- Dvortsin v. Dept. of Homeland Security
- Dilorenzo v. Dept. of Veterans Affairs
- Heuss v. U.S.
- Cirella v. Dept. of the Treasury
- Brantley v. Dept. of the Treasury
- Rastogi v. Dept. of the Air Force
- Technology Licensing Corp. v. Videotek Inc.
- Rosenberg v. Peake
- Ford v. Peake
- Asyst Technologies Inc. v. Emtrak Inc.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont zeigt am 10. Oktober 2008 diese neuen Entscheidungen auf seiner Webseite:
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks: Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.
CK - Washington. Die Tondateien der Termine im Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago sind oft die halbe Stunde wert, die man einsetzen muss, um seine Überlegungen nachzuvollziehen. Beim Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, dem Supreme Court in Washington, kann man die Tonaufzeichnungen noch nicht über das Internet anhören.
Er stellt jedoch die schriftlichen Aufzeichnungen in der Form von Wortprotokollen, Transcripts, zur Verfügung. Noch interessanter wären die Aufzeichnungen der neun Richter, doch sind diese ihren Memoiren vorbehalten, wenn nicht ein Law Clerk etwas ausplaudert.
CK - Washington. Die Verfassungswidrigkeit der Impressumspflicht ist wohl immer noch nicht abschließend bestätigt, wenn man die lachhafte Begründung der Bundesjustizministerin im neuen, doch unverbindlichen Impressumsleitfaden liest. Warum soll sich der Deutsche den Kriminellen amtspflichtig ausliefern?
Ist dasselbe Ministerium nicht für Stalker, Phisher, Terroristen und sonstige Kriminelle zuständig, die Anbieterkennzeichnungen abgrasen? Glaubt es wirklich, dass dem betrügerischen Internetanbieter der Verbraucherschutz am Herzen liegt?
Selbst wenn dem Ministerium der Meinungsfreiheitsgedanke schnuppe wäre, - in den USA bewährt er sich seit über 200 Jahren als hohes Verfassungsgut, um den Tyrannen jede Chance zu nehmen, - gibt es gute Datenschutzgründe im deutschen Recht, denen die unnütze Offenlegung kritischer Internetnutzerdaten zuwider läuft.
Das gilt erst insbesondere seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 in 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07. Warum setzt sich die Ministerin damit nicht auseinander?
Sind informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit zu heiße Eisen? Steht der unmündige Verbraucher über allem? Wird die Verfassungswidrigkeit aus Populismus versteckt?
In anderen Ländern wird vor der Angabe persönlicher Daten im Internet gewarnt, in Deutschland werden Bürger dazu gezwungen. Wieviele impressumsgläubige Deutsche müssen noch belogen, betrogen oder auch ermordet werden, bis der TMG-Irrsinn revidiert wird?
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied heute: Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont verkündete heute:
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks südlich der Großen Seen:
Das oft besonders lesenswerte Urteile verfassende Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks entschied heute:
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
- 062120.U - Price v. First Star Mortgage
- 072046.U - Wadley v. Equifax Information Services
- 077571.U - Goods v. Hairston
- 081169.U - Guo v. Mukasey
- 084185.U - US v. Nava-Vega
- 086356.U - Fleming v. Johnson
- 086567.U - Lurz v. Galley
- 086569.U - Lurz v. Galley
- 086573.U - Lurz v. Galley
- 086830.U - US v. Niblock
- 087262.U - US v. Maxwell
Heute verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
CK - Washington. Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks entschied heute auch einen Fall behaupteter Wahlbehinderung im Staate Indiana, wobei sich die Behauptung im zweiten der folgenden Urteile als unbeweisbar erwies:
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied heute:Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont zeigt diese neuen Entscheidungen auf seiner Webseite:
Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute diese Fälle:
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks mit den Staaten Florida, Georgia und Alabama zeigt heute diese Entscheidung auf seiner Webseite:
- MCI Worldcom Network Services v. Mastec, Inc.: PDF
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute diese Fälle:
CK - Washington. Ruinieren Unis wie Harvard und Stanford ihren Ruf, wenn sie die Benotung von Juristen abschaffen?
Sollen Kanzleien ihre angestellten Anwälte allein nach menschlichen Merkmalen auswählen oder sich nur vom Ruf der juristischen Fakultät beeindrucken lassen?
Die Erörterung von Harvard Law Drops Letter Grades zeigt zahlreiche Argumente des Für und Wider auf.
CK - Washington. In der zweiten Debatte der Präsidentschaftskandidaten boten weder Senator McCain noch Senator Obama konkrete Anregungen für Gesetzesänderungen an.
Sie waren sich heute Abend einig, dass viel im Argen liegt und das Bundesrecht ausgemistet werden muss, um Effizienzen zu schaffen. Der immense Internal Revenue Code wurde von beiden angegriffen.
Obama verteidigte seinen Vorschlag einer Bundesgesetzgebung für die Gesundheitsvorsorge mit dem Hinweis auf die Banken, die sich mangels einer Bundesregelung in einem ihnen freundlichen Staat ansiedelten und von dort aus nach einzelstaatlichem Recht Unfug trieben, beispielsweise beim Kreditkartensystem.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied heute:Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks: Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.
Am 6. Oktober 2008 verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks mit den Staaten Connecticut, New York und Vermont zeigt heute diese neuen Entscheidungen auf seiner Webseite, darunter als letzten die strafrechtliche Frage, wie ein Bohrer, der eine Pistole simulieren soll, zu würdigen ist:
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute diese Fälle:
CK - Washington. Der Oberste Bundesgerichtshof beginnt jede Amtsperiode mit der Messe in der St. Mathew's Cathedral um die Ecke von der Kanzlei. Am 5. Oktober 2008 nahmen vier der fünf katholischen und einer der jüdischen Richter an der Red Mass teil. Auch die restlichen vier Richter werden heute bei der Aufnahme der Geschäfte des Supreme Court für das 2008 Term anwesend sein.
Einer der für Montag terminierten Fälle betrifft die Frage der Anwendbarkeit des Bundesschiedsgesetzes auf Ansprüche aus dem einzelstaatlichen Recht, Vaden v. Discover Bank, Az. 08-773, der von der ehemaligen Assistentin Sally Laing im Scotus Blog dargestellt wird.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied heute:Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.
Das oft besonders lesenswerte Urteile verfassende Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks entschied heute:
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks: Dieses Verzeichnis enthält nicht die als unpublished Opinion bezeichneten Fälle.
Das Bundesberufungsgericht in Washington, DC, - der U.S. Court of Appeals for the D.C. Circuit - verkündete heute eine Entscheidung zur ehemaligen Chefjuristin im Weißen Haus:
- 08-5357-1142234.pdf Committee on the Judiciary of the United States House of Representatives v. Harriet Miers and Joshua Bolten
CK - Washington. Das Blawg Review 180 unter dem Zeichen der deutsch-amerikanischen Rechtsbeziehungen steht nun im Internet. Nach der Einführung beginnt der serious Business mit dem Verweis auf das German American Law Journal - US Recht auf Deutsch, dicht gefolgt vom unverzichtbaren Transblawg.
Über eine Rezension von Blawgs hinausgehend enthält die Ausgabe Nr. 180 zahlreiche Informationen über Deutschland für amerikanische Juristen sowie Verknüpfungen zu Organisationen und Gruppen von Bedeutung im deutsch-amerikanischen Kontext, die noch nicht jedem auf der Zunge liegen.
CK - Washington. Der Bauunternehmer geht auf's Land und kauft sich einen Reithof, den er gut versichert. Er wohnt nicht da und verschweigt diesen Umstand dem Versicherer, der damit ein höheres Risiko als beabsichtigt versichert. Bald brennt sein alter Pferdestall ab, und ihm wird Brandstiftung unterstellt.
Auf die Feststellungsklage des Versicherers hin bestimmt das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks, dass ein Deckungsschutz in Sachen One Beacon Insurance Company v. Gerard John Chiusolo et al., Az. 07-5855, schon deswegen nicht besteht, weil der Versicherte den Schaden nicht innerhalb der vertraglichen 60-Tagesfrist meldete.
Das Gericht erklärt in seiner leicht verständlichen Begründung vom 2. Oktober 2008 auch die anderen Faktoren, die eine Deckung ausschließen, sowie Merkmale der Feststellungsklage nach dem Declaratory Judgment Act in 28 USC §2201.
CK - Washington. Zum deutschen Arbeitsrecht gibt es zu wenig Literatur auf Englisch. Rechtsanwältin Dr. Jessica Ohle, Fachanwältin für Arbeitsrecht, aus Berlin verschafft einen englischsprachigen Überblick über neue Entwicklungen im Vergütungsrecht in ihrem Beitrag Recent Trends in German Employee Compensation, 17 German American Law Journal, vom 2. Oktober 2008.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied am 3. October 2008: Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.
Am 3. Oktober 2008 verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied am 3. Oktober 2008:
- Az.: 06-2541, USA v. Hardwick: PDF-Datei
Das mit landesweiten Sonderzuständigkeiten ausgestattete Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschied heute:
Impax Laboratories Inc. v. Aventis Pharmaceuticals Inc.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks im westlichen Mittelwesten der USA entschied heute diese Fälle:
CK - Washington. Der Bestechungsprozess gegen den Senator aus Alaska stand am 2. Oktober 2008 vor einer dramatischen Wende. Muss die Anklage nachträglich aufgehoben werden, oder geht das Verfahren gegen Senator Stevens weiter, obwohl die Staatsanwaltschaft entlastende Beweise zu spät offenlegte? Richter Sullivan ermahnte das Justizministerium. Dann setzte er das Verfahren fort.
Heute entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks im östlichen Mittelwesten:
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entschied heute:Im neunten Gerichtsbezirk liegen die Staaten Kalifornien, Oregon, Washington, Nevada und Arizona.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA, United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der die Staaten um die Bundeshauptstadt Washington, DC, mit langen Sandstränden und mittellagigen Skigebieten umfasst, erließ heute neben den als unpublished bezeichneten Urteilen:
CK - Washington. Der Wall Street soll aus der Patsche geholfen werden, aber das Gesetz von heute Abend rettet auch den Mittelstand und den auf seine Kreditkarte angewiesenen Bürger. Im Haus ging das Gesetz in den Flammen der Dämagogie unter, wo zahlreiche Abgeordnete um ihre Wiederwahl kämpfen.
Der Wahlzyklus im Senat ist auf Kontinuität ausgerichtet, sodass kühlere Köpfe glauben, dem Volk das Gesetz verkaufen zu können. Das Abstimmungsergebnis lautete 74:25. Seit einigen Tagen suggeriert die Presse, dass die Kreditkrise dem kleinen Mann schadet und kein Bailout der Bonzen geplant ist.
Für den Praktiker stellt sich die Frage, ob den Senatoren der Gesetzesentwurf bekannt war, als sie abstimmten. Im Laufe des Tages soll er nämlich mehrfach nachgebessert worden sein und
Nachtrag: Eine Fassung der Bailout Bill des Senats steht hier.
CK - Washington. Wenn GM heute erkennt, dass die Kreditkrise Unternehmen zum Erwirtschaften von Gewinnen zwingt, ist schon viel gewonnen. Unternehmen arbeiten ja nicht nur, um Boni für CEOs zu verdienen. Solange die Finanzwirtschaft brach liegt, muss ein auf Kredite angewiesenes Unternehmen kreativ werden.
Das gilt auch für kleine Unternehmen und US-Töchter deutscher Firmen. Die Zuführung von Eigenkapital ist ein bewährtes Mittel. Zwei wesentliche Wege bieten sich an, die weder kompliziert noch langwierig sind:
1. Kapitaleinlage (a): Ganz einfach, wenn genug Aktien der Corporation als Treasury Shares authorisiert sind. Angebot, Annahme, Zahlung, Ausstellung des Aktienzertifikats, fertig.Anwälte, deren Wall Street-Mandanten pleite sind, können sich ein leichtes Zubrot verdienen: Eine Bauchladenkanzlei, vom Tante Emma-Laden zum Autohändler ziehen, vor Ort diese einfachen Transaktionen erklären und sauber dokumentieren. Der Markt ist da.
2. Kapitaleinlage (b): Wenn nicht genug Aktien als Treasury Stock verfügbar sind, dauert die Prozedur einen Tag länger: Gesellschafterbeschluss zur Genehmigung neuer Aktien, Einreichen des Beschlusses beim Handelsregister, dann weiter wie bei 1(a).
3. Gesellschafterdarlehen: Geld ins Firmenkonto einzahlen, nachdem ein Darlehensvertrag als einfache Promissory Note oder als komplizierteres Loan Agreement unterzeichnet ist, fertig. Kompliziert dabei: Steuerliche Bewertung, da ein Gesellschafterdarlehen oft versehentlich als Kapitaleinlage gelten kann.
Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks der USA in der Prärie entschied heute diese Fälle:
Das Bundesberufungsgericht für Pennsylvania, Ohio, und New Jersey entschied heute:
- Az.: 07-2105, Miller v. Clinton: PDF-Datei
- Az.: 07-1849, Levy v. Sterling Holding Co: PDF-Datei
Heute verkündete das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA in Neuengland diese Entscheidungen:
- Odmar v. Mukasey
- El-Labaki v. Mukasey
- Ricci v. Okin 08-1266P.01ALevasseur v. US Postal Service


