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Montag, den 21. Nov. 2005

Kampf dem Terror - und der Freiheit?  

SM - Washington.   Die Friedrich Naumann Stiftung in Washington in Zusammenarbeit mit dem Independent Institute lud am 17. und 18. November 2005 zu einer Konferenz in das Willard Hotel nach Washington D.C. ein. Die zweitägige Veranstaltung unter der Leitung von Claus Gramckow und Ivan Eland beschäftigte sich mit den Auswirkungen staatlicher Anti-Terror-Maßnahmen, die nach den Anschlägen des 11. September 2001 weltweit drastisch zugenommen haben.

Vor diesem Hintergrund gingen die Teilnehmer der Frage nach, ob die Maßnahmen tatsächlich zu einer effektiveren Terrorbekämpfung geführt haben oder ob stattdessen neue Wege beschritten werden sollten, um die innere Sicherheit unter Verzicht auf weitere Eingriffe in elementare Bürgerrechte zu stärken.

Angela Freimuth, Vizepräsidentin und FDP-Abgeordnete des NRW-Landtags, stellte die jüngste Entwicklung im Bereich der Anti-Terror-Gesetzte in Deutschland vor. Sie äußerte Zweifel an deren Wirksamkeit und kritisierte die Verletzung von Bürgerrechten. Ihrer Ansicht nach ist der Staat bislang den Beweis schuldig geblieben, dass die häufig auf Kosten von Bürgerrechten getroffenen Anti-Terror-Maßnahmen tatsächlich zu einer gesteigerten Sicherheit der Bürger geführt haben.

Unter den zahlreichen Rednern war auch Charles Pena, Mitglied der Coalition for a Realistic Foreign Policy, dessen Ansicht nach die Arbeit des Department of Homeland Security, DHS, bislang alles andere als effektiv gewesen ist. Am Beispiel der in der New Yorker U-Bahn durchgeführten Taschenkontrollen, die als Reaktion auf die Terroranschläge in der Londoner U-Bahn im Juli dieses Jahres eingeführt wurden, veranschaulichte er, dass ein Großteil der Maßnahmen lediglich zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl der Öffentlichkeit führten, ohne dass bislang verlässliche Informationen über deren Effektivität bestünden. Wie Pena erwähnte, überprüft zur Zeit der Bundesgericht erster Instanz im Südlichen Bezirk New Yorks, ob die Taschenkontrollen einen verfassungswidrigen Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Bürger darstellen. Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Monat gerechnet.

Caroline Fredrickson, Juristin und Mitglied der American Civil Liberties Union, erörterte abschließend die derzeitig geführte Debatte zur in Kürze im US-Kongress zur Abstimmung stehenden Neufassung des Patriot Act. Dabei nahm sie Stellung zu einzelnen Passagen des Gesetzes, das aus ihrer Sicht dem Staat zu umfassende Befugnisse einräumt und bestimmte in der amerikanischen Verfassung verankerte Bürgerrechte verletzt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.