Einige Zolltarifdekrete verfassungswidrig
CK • Washington. Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks gegenüber dem Weißen Haus verkündete am 29. August 2025 zwei Entscheidungen, die den dortigen Nachbarn ärgern. Einige seiner Zolldekrete verletzen die Bundesverfassung, die der Legislative, nicht der Exekutive die Zuständigkeit für den Zoll zuweist.
Die erste Entscheidung im Fall V.O.S. Selections v. Trump erklärt, dass die ersten fünf Zolldekrete unwirksam sind, weil der Präsident einen wirtschaftlichen nationalen Notstand ausrief, auf Grund dessen er sich die Verantwortung für das Zollrecht anmaß.
Die zweite Entscheidung im selben Fall V.O.S. Selections v. Trumpweist das Untergericht, das materiell genauso entschieden hatte, den Fal nicht weiterzubehandeln, solange der Beklagte die Gelegenheit zur Revision im Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten hat.
Das materielle Ergebnis ist nicht unerwartet, aber die Klärung der Rechtslage führt keine Veränderung der wirtschaftlichen Auswirkung der eigenmächtigen Handlungen des Präsidenten herbei. Die vom Weißen Haus verhandelten neuen Zollsätze gelten vorläufig weiterhin.
Die erste Entscheidung im Fall V.O.S. Selections v. Trump erklärt, dass die ersten fünf Zolldekrete unwirksam sind, weil der Präsident einen wirtschaftlichen nationalen Notstand ausrief, auf Grund dessen er sich die Verantwortung für das Zollrecht anmaß.
Die zweite Entscheidung im selben Fall V.O.S. Selections v. Trumpweist das Untergericht, das materiell genauso entschieden hatte, den Fal nicht weiterzubehandeln, solange der Beklagte die Gelegenheit zur Revision im Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten hat.
Das materielle Ergebnis ist nicht unerwartet, aber die Klärung der Rechtslage führt keine Veränderung der wirtschaftlichen Auswirkung der eigenmächtigen Handlungen des Präsidenten herbei. Die vom Weißen Haus verhandelten neuen Zollsätze gelten vorläufig weiterhin.