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• • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Beeinflussung der Onlinemoderation verboten • • Folgen des Vertragsauslaufens: Expiration • • Ungeliebtes Wandgemälde versteckt: Haftung? • • Virales Video, Presserecht und Beleidigung • • Dicker statt dünner: Produkthaftung • • Verbot unechter Online-Bewertungen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 21. Okt. 2023

Zurück zum uneinheitlichen Presserecht

 
.   Wie im Waffenrecht pocht der seit trump einflussreiche Supreme Court-Richter Thomas auf die Rückkehr des Presserechts zum bei der Gründung der USA geltenden Recht. Das bedeutet die Abkehr vom einheitlichen Maßstab der Verleumdungsmerkmale, die sich zwar nach einzelstaatlichem Recht unterschiedlich darstellen, aber von der bundesverfassungsrechtlichen Garantie der Pressefreiheit geprägt werden.

Die Verfassungsrechtsprechung fordert seit 1964, seit dem Entscheid in New York Times Co. v. Sullivan, 376 U. S. 254 (1964), Böswilligkeit der beklagten Presse bei behaupteter Verleumdung von Personen des öffentlichen Interesses. Eine versehentliche oder unbeabsichtigte Verleumdung führt nicht zur Haftung.

Thomas erklärte am 10. Oktober 2023 in der Entscheidungsbegründung im Fall Blankenship v. NBCUniversal LLC, dass die Rechtsprechung von 1964 zu revidieren sei. Verleumdungsrecht müsse einzelstaatliches Recht bleiben, und die Gerichte müssten sich am zur Zeit der Gründung der USA geltenden Recht orientieren. Dieses habe auch verfassungsrechtlich nicht den Böswilligkeitsfaktor gekannt. Er zitiert sich:
"The common law of libel at the time the First and Fourteenth Amendments were ratified did not require public figures to satisfy any kind of heightened liability standard as a condition of recovering damages." McKee v. Cosby, 586 U. S. ___, ___ (2019) (THOMAS, J., concurring in denial of certiorari) (slip op., at 6).


Mittwoch, den 18. Okt. 2023

Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten

 
.   Der Inhaber eines dreimal minimal verletzten Videourheberrechts verklagte ein Forum, auf dem der verletzende Forumskunde unerlaubt einen Ausschnitt eingestellt hatte, weil das Forum zwar die verletzenden Werke gelöscht, aber nicht das Kundenkonto gelöscht hatte. Das Forum habe seinen eigenen Nutzungsvertrag rechtswidrig ignoriert, der Kunden die Kontolöschung nach drei Urheberrechtsverletzungen androhe, und damit gegen den Digital Millennium Copyright Act verstoßen.

Das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City erörterte in seiner Begründung vom 17. Oktober 2023 im Fall Business Casual Holdings, LLC v. YouTube, LLC zunächst ausführlich, dass dem Kläger gegen das Forum kein Schadensersatzanspruch nach Urheberrecht wegen der Rechteverletzung durch den Kunden zustehe, und wandte sich dann dem behaupteten DMCA-Anspruch zu.

Der DMCA gewährt den Betreibern von Internetauftritten eine Haftungsbefreiung bei behaupteten Urheberrechtsverletzungen unter der Bedingung, dass sie Urheberrechtsinhabern die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur Beantragung einer Löschung eines geschützten Werks anbieten und prompt auf das Löschungsbegehren reagieren. Rechtlich gilt diese DMCA-Regel als Einrede, nicht als Anspruch, wie das Gericht erklärt:
The DMCA safe harbor provision that Business Casual relies on is an affirmative defense that a defendant may assert when a plaintiff sufficiently alleges a viable claim of prima facie copyright infringement. See 17 U.S.C. § 512(l) (“The failure of a service provider’s conduct to qualify for limitation of liability under this section shall not bear adversely upon the consideration of a defense by the service provider that the service provider’s conduct is not infringing under this title or any other defense.”); see also Capitol Recs., LLC v. Vimeo, LLC, 826 F.3d 78, 94 (2d Cir. 2016) (“[T]he safe harbor is properly seen as an affirmative defense, and therefore must be raised by the defendant.”); CoStar Grp., Inc. v. LoopNet, Inc., 373 F.3d 544, 555 (4th Cir. 2004) (“[T]he DMCA is irrelevant to determining what constitutes a prima facie case of copyright infringement.”). In other words, there is no affirmative cause of action for any alleged failure by YouTube to apply its Repeat Infringer Policy in accordance with the DMCA’s safe harbor provisions.
Dass das Forum angeblich die eigenen Forumsregeln über den Ausschluss von Mehrfachverletzern, Repeat Infringers, ignoriert haben soll, ist demnach irrelevant und führt zu keinem Schadensersatzanspruch des Urheberrechtsinhabers gegen das Forum. Der DMCA befreit bei prompter Löschung von Werken von der Haftung nach dem Copyright Act und verlangt vom Forum keine Löschung von Kundenkonten. Hier hielt das Forum auch die erforderliche vertragliche Regelung für Mehrfachverletzer vor; dieser Vertrag ist jedoch nicht als Anspruch des Urheberrechtsinhabers durchsetzbar.


Samstag, den 16. Sept. 2023

Überstunden in den USA: Aktualisierung

 
.   Nur in wenigen Bereichen darf der Bundesgesetzgeber ins Arbeitsrecht eingreifen, und im Überstundenrecht hat er es mit dem Fair Labor Standards Act gewagt. Seine Verfassungsvereinbarkeit ist mittlerweile unbezweifelt, aber seine Überstundenregelungen gelten nur, soweit die Einzelstaaten nicht bessere Bedingungen für Arbeitnehmer vorschreiben.

Am 8. September 2023 verkündete das Arbeitsministerium des Bundes eine Aktualisierung der Gehälter, bei denen Überstunden vergütet werden müssen, unter dem Titel Defining and Delimiting the Exemptions for Executive, Administrative, Professional, Outside Sales, and Computer Employees. Es ändert nicht die grundsätzliche Regel, dass jede Stunde über 40 Arbeitsstunden je Woche mit dem Eineinhalbfachen des Normallohns zu vergüten ist. Wochenend- und Feiertagsarbeit zählen nicht als Überstunden, solange die magische Zahl 40 pro Woche nicht überschritten wird.

Die neue Verordnung verpflichtet zur Überstundenvergütung, wenn das Gehalt bis zu $1.059 pro Woche beträgt und entpflichtet davon, wenn es $143.988 pro Jahr überschreitet. Dazwischen gilt eine Mehrfaktorenabwägung, die auf die Art der Tätigkeit abstellt. Blue Collar-Personal ist zur Sondervergütung berechtigt, White Collar-Personal meist nicht. Für Arbeitnehmer günstigere Verträge sind zulässig. Die Aktualisierung tritt erst nach Abschluss der Anhörung der Öffentlichkeit in Kraft.


Samstag, den 09. Sept. 2023

Beeinflussung der Onlinemoderation verboten

 
.   Das Bundesberufungsgericht des Fünften Bezirks der USA in New Orleans erließ am 8. September 2023 eine modifizierte Verbotsverfügung, die dem Staat untersagt, die Moderation von Veröffentlichungen in Onlineforen zu beeinflussen:
Defendants, and their employees and agents, shall take no actions, formal or informal, directly or indirectly, to coerce or significantly encourage social-media companies to remove, delete, suppress, or reduce, including through altering their algorithms, posted social-media content containing protected free speech. That includes, but is not limited to, compelling the platforms to act, such as by intimating that some form of punishment will follow a failure to comply with any request, or supervising, directing, or otherwise meaningfully controlling the social-media companies’ decision-making processes.
Die Regierung und Oberste Bundesbehörden sollen seit dem Jahr 2020 die Foren beeinflusst haben, ihre Algorithmen anzupassen, um Antivaxxer, Schwurber und COVID-Leugner weniger Gewicht zukommen zu lassen. Dabei sollen sie laut der Begründung in Missouri v. Biden auch Druck dergestalt ausgeübt haben, dass das Ignorieren amtlicher Bitten Folgen für die Foren haben könnte.


Donnerstag, den 07. Sept. 2023

Folgen des Vertragsauslaufens: Expiration

 
.   Das Recht zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung sollte in jedem US-Vertrag für beide Parteien geregelt werden. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass ein solches Recht nach einem anwendbaren Gesetz der Einzelstaaten der USA greift. Außerdem ist an die Folgen des automatischen Vertragsendes nach einer bestimmten Vertragslaufzeit zu denken, wenn dieses als Option vereinbart ist. Welche Klauseln überleben das Vertragsende?

Diese Folgen erörterte am 7. September 2023 das Bundesberufungsgericht des Achten Bezirks der USA in St. Louis im Revisionsentscheid Nebraska Furniture Mart, Inc. v. Guardsman US LLC. Ein Versicherer sollte einem Einzelhändler einen Teil der Versicherungsprämien erstatten, die der Einzelhändler von Kunden erlangte, denen er Produktversicherungen aufschwätzen konnte, und zwar zur Förderung der Werbung dieser Versicherungsdienstleistungen.

Als der Vertrag zwischen den Beteiligten durch Expiration auslief, forderte der Einzelhändler diese Rabatte ein. Die Revision entschied, dass die Versicherungswerbepflicht ausgelaufen sei, und keine weitere Werbung zu finanzieren sei. Mit dem Auslaufen des Vertrags sei auch die Pflicht zur Finanzierung erloschen. Eine Vertragsauslegung der vom Händler gewünschten Art, die Finanzierung sei ein Rabatt oder eine Vergütung, sei nach Prüfung der Auslegungsregeln nicht angebracht. Die Zahlungspflicht könne deshalb das Vertragsende nicht überleben.


Donnerstag, den 17. Aug. 2023

Ungeliebtes Wandgemälde versteckt: Haftung?

 
.   Eine juristische Fakultät stieß sich an zwei Wandgemälden und wollte sie unter stoffhaltigen Schonfliesen verstecken. Der Künstler verlangte rechtliche Abhilfe nach dem Visual Artists Rights Act of 1990, Pub. L. No. 101-650 (tit. VI), 104 Stat. 5089, 5128–33, durch eine Verbotsverfügung.

Sowohl das Untergericht als auch das Bundesberufungsgericht wiesen die Klage ab. Das Gesetz schützt die Rechte eines Künstlers auf Lebenszeit. Es erkennt ein moralisches Recht und ein Recht auf Integrität des Werks an.

In der Revision betonte das Bundesberufungsgericht des Zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Kerson v. Vermont Law School, Inc., am 18. August 2023, dass das Gesetz Kunstwerke vor Zerstörung und Veränderung schütze, nicht vor ihrem Verdecken. Der Gesetzgeber fordere die Beteiligten auf, eine Abwägung der gegenseitigen Interessen zu treffen. Die beabsichtigte Maßnahme trage diesen Rechnung, weil die Werke weder zerstört noch verändert würden.


Mittwoch, den 16. Aug. 2023

Virales Video, Presserecht und Beleidigung

 
.   Die Grenzen der verfassungsgeschützten Pressefreiheit und der Beleidigung zeigt der Revisionsentscheid Nicholas Sandmann v. New York Times Co. vom 16. August 2023 auf. Zeitungen und Fernsehsender berichteten von einer viral ausgestrahlten Videoaufnahme, die auf den ersten Blick einen trump-inspirierten Schüler in einer rassistischen Haltung gegenüber einem trommelnden Indianer zeigt.

Spätere Berichte erklärten das Bild differenzierter, und die Schule entschuldigte sich für das Verhalten der Schüler. Die Schulklasse hatte das Weiße Haus besucht, MAGA-Mützen erworben und befand sich auf dem Weg zum Lincoln-Monument. Dort stieß es auf eine Protestgruppe von Indianern und in deren Nähe auf eine Gruppe Schwarzer Israeliten, die alle anderen mit Beleidigungen auszeichneten. Ein alter Indianer wollte sich mit Trommel und Gesang den Frieden und seine innere Ruhe bewahren, und der Schüler wollte sich nicht einschüchtern lassen und wich niemandem aus. Die Klasse versammelte sich um ihn, als das Video aufgenommen wurde, und dem Indianer der Weg versperrt wurde.

In ersten Berichten wurde die Aufnahme als Beleidigung des Indianers durch die Schüler charakterisiert, und als weitere Stellungnahmen bekannt wurden, stellte die Presse die Lage nachbessernd dar. Der Schüler klagte, weil die Berichterstattung ihn beleidige, weil sie ihn in ein falsches Licht rückte.

Das Bundesberufungsgericht des Sechsten Bezirks der USA in Cincinnati sammelt zunächst die unterschiedlichen Perspektiven der Teilnehmer und verzeichnet dann die Darstellungen in den diversen Meldungen der beklagten Presse. Seine gründliche Darlegung des Presserechts samt Subsumtion führt zum Ergebnis, dass die Journalisten mit der gebotenen Sorgfalt recherchierten und berichteten und deshalb kein Anspruch aus dem Recht der Diffamierung bestehen kann. Die Presse habe Ansichten veröffentlicht, nämlich die unterschiedlichen Auffassungen über den Vorfall, und keine Fakten falsch dargestellt. Ansichten eignen sich nicht als Beleidigungsanspruchsgrundlage.


Freitag, den 21. Juli 2023

Dicker statt dünner: Produkthaftung

 
.   Eine Behandlung mit einem neuen Gerät sollte des Klägers Fett absaugen, doch nahm es zu, und das neue Fett kann nur durch eine Operation entfernt werden. Er verklagte den Hersteller des Geräts. Die Revision bestätigte in Terrance Nelson Cates v. Zeltiq Aesthetics Inc. am 21. Juli 2023 die Klagabweisung.

Ein Produkthaftungsanspruch bestehe nicht, weil der Hersteller die behandelnden Ärzte über das minimale, doch bekannte Risiko der Fettvermehrung ausführlich und ausreichend unterrichtet hatte. Ein Warnfehler liege also nicht vor, und das Gerät tauge in nahezu allen Fällen für den vorgesehenen Zweck.

Wenn ein Risiko bestehe, sei eine Abwägung von Vor- und Nachteilen rechtlich zulässig, doch hatte der Kläger kein Gutachten für diese Abwägung beigebracht. Soweit er sich darauf berufe, dass als Alternative zum behaupteten Warnfehler eine Täuschung der Verbrauchererwartung vorliege, antwortete das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in Atlanta, dass er eine unbillige Erwartung angesichts der bekannten Risiken hatte, keinen Schadensersatzanspruch.


Samstag, den 08. Juli 2023

Verbot unechter Online-Bewertungen

 
.   Unter dem Titel Trade Regulation Rule on the Use of Consumer Reviews and Testimonials wird das Bundesverbraucherschutzamt FTC in Washington, DC, einen Verordnungsentwurf veröffentlichen, der sich gegen unechte Online-Bewertungen sowie die Unterdrückung echter Negativbewertungen richtet.

Die Verkündung des Textes erfolgt im Federal Register. Die amtliche Begründung erläutert Praktiken im In- und Ausland, wobei sie Verbraucheransichten ebenso wie die Erfahrungen eines global aktiven Bewertungsunternehmens in Dänemark berücksichtigt. Das Amt hat bereits Schritte gegen Influencer eingeleitet, die es so definiert:
(b) Celebrity testimonial means an advertising or promotional message (including verbal statements, demonstrations, or depictions of the name, signature, likeness, or other identifying personal characteristics of an individual) that consumers are likely to believe reflects the opinions, beliefs, or experiences of a well-known person who purchased, used, or otherwise had experience with a product, service, or business.
Die bisher dem Amt vorgetragenen Erfahrungen von Verbrauchern deuten auf gravierende Probleme hin. Einerseits werden Verbraucher durch unechte Bewertungen zu Verträgen mit schlechter als dargestellten Anbietern animiert. Andererseits gibt es mehr als erwartet Anbieter, die Schlechtbewertungen zum Anlass nehmen, Bewerter zu bedrohen und zum Widerruf ihrer Ansichten zu veranlassen.

Interessierte werden aufgerufen, den Verordnungsentwurf zu kommentieren, bevor die Verordnung in Kraft gesetzt wird.


Montag, den 03. Juli 2023

Grenze der Online-Haftungsimmunität

 
.   Der Supreme Court vermied bis zum Ende seines Amtsjahres 2022-2023 die Erörterung der Haftungsimmunität von Onlineforen, doch das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco scheute nicht davor zurück, §230 des Communications Decency Act einzuschränken. Zumindest wagte es, ihn in der Schlüssigkeits- und Aktivlegitimationsprüfung neu auszulegen.

Die Klägerin behaupte, die Zuweisung von Suchergebnissen durch das Forum diskriminierten. Als Schwarze und Behinderte sei sie dem Forum bekannt, und sie fand bei ihrer Wohnungssuche nichts. Hingegen wies das Forum einem neben ihr sitzenden weißen Forumsmitglied auf dieselbe Anfrage Wohnungsangebote nach. Das Forum verfügt über die persönlichen Daten der Besucher.

Seine Auswahlmethodik stelle das Forum den Personen gleich, die die Haftungsimmunität nicht genießen, erkannte das Gericht am 23. Juni 2023 im Fall Vargas v. Facebook. Das Forum sei wie die Kunden, die Beiträge einstellen, zu behandeln, wenn es über die redaktionelle Tätigkeit hinaus Suchergebnisse mit bestimmten Personen verknüpfe und damit die Informationsbereitstellung beeinflusse.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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