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Mittwoch, den 05. Mai 2004


KPMG muss Kunden nennen

 
CK - Washington.   Die Steuerberatungsfirma KPMG wurde am 4. Mai 2004 vom Washingtoner Bundesgericht für den District of Columbia angewiesen, die Kunden offenzulegen, für die sie nach Behauptung der klagenden Bundessteuerverwaltung Internal Revenue Service rechtswidrige Steuergestaltungsprojekte entwickelt hat. Auch Kanzleien wie Sidley Austin und Jenkens & Gilchrist hat die IRS verfolgt, siehe Anwälte im Visier der Steuerfahnder und I.R.S. Seeks Names of Wealthy Clients Who Used Tax Shelters.

Unabhängig von dieser Entwicklung verkündete dieselbe Behörde eine Steueramnestie heute unter dem Titel IRS Offers Settlement for Son of Boss Tax Shelter. Als Son of Boss wird eine steuersparende Massnahme bezeichnet, die die Verschleierung von Einkünften in Höhe von mindestens $6 Milliarden verursacht haben soll.



Anwälte und Datenschutz

 
CK - Washington.   Der Gramm-Leach-Bliley Act als Universalbankengesetz schreibt einen Datenschutz für Verbraucherdaten vor. Die FTC als zuständige Verbraucherschutzbehörde legt ihn so aus, dass er auch die Beziehung Anwalt-Mandant erfasst. Die Anwaltsvereinigungen der USA vertreten die Auffassung, dass diese Auslegung das Mandatsgeheimnis aushöhlt und den Zweck des Gesetzes ins Gegenteil verkehrt. Am 30. April 2004 hat das erstinstanzliche Bundesgericht in Washington die Anwendbarkeit dieser Bestimmungen auf die Anwaltschaft ausgesetzt. Eine historische Übersicht findet sich unter diesem Link. Zum Gesetz auf Deutsch siehe Kochinke / Krüger, Allfinanzunternehmen in den USA, RIW 2000, 518 ff.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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