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Montag, den 21. Nov. 2005

Hersteller muss Gerät sicherer konstruieren

 
.   Die abgewiesene Klage gegen den Hersteller in Sachen Royce Young v. Pollok Engineering Group, Inc. et al., Az. 04-3428, ließ das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 15. November 2005 wieder aufleben.

Das Gericht stellte fest, dass ein als gefährlich erachteter Stanzenwechsler im Sinne des Produkthaftungsrechts von Minnesota hätte sicherer konstruiert werden können. Ein sicheres Design existierte bereits vor dem Eintritt des Produkthaftungsfalles. Deshalb muss der Fall vor dem Untergericht weiter untersucht werden. Die Zivilgeschworenen, Jury, werden entscheiden müssen, ob sie das Produkt für haftungsauslösend gefährlich halten.

Das Gericht entlastete den Hersteller von seiner Haftung nicht, nur weil der Arbeitgeber seinem Personal ebenfalls eine Sicherheitspflicht schuldet. Selbst die Tatsache, dass die für das Gerät relevante Standardorganisation ANSI dem Arbeitergeber die Sicherungspflicht beim Einsatz von gefährlichen Geräten auferlegt und im vorliegenden Fall eine zusätzliche Sicherung durch eine von einem anderen Lieferanten zu beziehende Absperrung möglich war, reichte nicht zur Entlastung des Herstellers aus.

Mit einem weiteren Argument wies das Gericht auch die Behauptung des Herstellers zurück, die Bundesarbeitsplatzsicherheitsregelungen, OSHA, würden den Hersteller entlasten. OSHA regelt nach der Auffassung des Gerichts das Verhalten des Arbeitgebers und definiert nicht die Pflichten eines Herstellers.



Sony-Rootkit-Klage in Texas

 
.   Die von Sony auf Musik-CDs vertriebenen Spyware-Programme haben den Staat Texas am 21. November 2005 zu einer Klage gegen Sony veranlasst, The State of Texas v. Sony BMG Music Entertainment, LLC, die beim einzelstaatlichen Gericht im Kreis Travis eingereicht wurde.

Die Klage beschreibt ausführlich die Installation der XCP-Rootkit-Technik, über die die Lizenz Verbraucher nicht unterrichtet. Die Anweisungen von Sony zum Entfernen der geheim installierten Software täuschen den Verbraucher ebenfalls. Sony hat nach der Auffassung des Staates gegen den texanischen Consumer Protection Against Computer Spyware Act aus dem Texas Business and Commercial Code verstoßen.

Ob der Staat gleichermaßen scharf gegen Dell oder einen anderen in Texas beheimateten Hersteller vorgehen würde? Einen lokalen Hersteller, die die Wahl von Richtern, Staatsanwälten und Justizministern mit Wahlgeldern unterstützen würde? Oder nutzt ein Justizminister mit politischen Ambitionen die populistische Gunst der Stunde?

Man kann Sony nur wünschen, dass diese Klage nicht zuviele Nachahmer findet. Die Klage verlangt für jeden Verstoß gegen das texanische Recht eine Zivilstrafe von $100.000. Das summiert sich schnell, sodass Sony vom Markt verschwinden könnte.

Andererseits könnte man dieses Schicksal den meisten Musikfirmen wünschen, die neue Technik - wie das Internet - erst ignorieren, dann nicht verstehen, die Entwicklung verschlafen und schließlich immer wieder nur dumm und dreist, oder arrogant und ignorant, auf dem Rücken der Verbraucher fiese Tricks ausprobieren, um ihr Oligopol auszuschlachten und dazu die technische Entwicklung aufzuhalten. Unter diesem Blickwinkel erscheint die sich anbahnende Klagewelle nur gerecht.



Kampf dem Terror - und der Freiheit?

 
SM - Washington.   Die Friedrich Naumann Stiftung in Washington in Zusammenarbeit mit dem Independent Institute lud am 17. und 18. November 2005 zu einer Konferenz in das Willard Hotel nach Washington D.C. ein. Die zweitägige Veranstaltung unter der Leitung von Claus Gramckow und Ivan Eland beschäftigte sich mit den Auswirkungen staatlicher Anti-Terror-Maßnahmen, die nach den Anschlägen des 11. September 2001 weltweit drastisch zugenommen haben.

Vor diesem Hintergrund gingen die Teilnehmer der Frage nach, ob die Maßnahmen tatsächlich zu einer effektiveren Terrorbekämpfung geführt haben oder ob stattdessen neue Wege beschritten werden sollten, um die innere Sicherheit unter Verzicht auf weitere Eingriffe in elementare Bürgerrechte zu stärken.

Angela Freimuth, Vizepräsidentin und FDP-Abgeordnete des NRW-Landtags, stellte die jüngste Entwicklung im Bereich der Anti-Terror-Gesetzte in Deutschland vor. Sie äußerte Zweifel an deren Wirksamkeit und kritisierte die Verletzung von Bürgerrechten. Ihrer Ansicht nach ist der Staat bislang den Beweis schuldig geblieben, dass die häufig auf Kosten von Bürgerrechten getroffenen Anti-Terror-Maßnahmen tatsächlich zu einer gesteigerten Sicherheit der Bürger geführt haben.

Unter den zahlreichen Rednern war auch Charles Pena, Mitglied der Coalition for a Realistic Foreign Policy, dessen Ansicht nach die Arbeit des Department of Homeland Security, DHS, bislang alles andere als effektiv gewesen ist. Am Beispiel der in der New Yorker U-Bahn durchgeführten Taschenkontrollen, die als Reaktion auf die Terroranschläge in der Londoner U-Bahn im Juli dieses Jahres eingeführt wurden, veranschaulichte er, dass ein Großteil der Maßnahmen lediglich zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl der Öffentlichkeit führten, ohne dass bislang verlässliche Informationen über deren Effektivität bestünden. Wie Pena erwähnte, überprüft zur Zeit der Bundesgericht erster Instanz im Südlichen Bezirk New Yorks, ob die Taschenkontrollen einen verfassungswidrigen Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Bürger darstellen. Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Monat gerechnet.

Caroline Fredrickson, Juristin und Mitglied der American Civil Liberties Union, erörterte abschließend die derzeitig geführte Debatte zur in Kürze im US-Kongress zur Abstimmung stehenden Neufassung des Patriot Act. Dabei nahm sie Stellung zu einzelnen Passagen des Gesetzes, das aus ihrer Sicht dem Staat zu umfassende Befugnisse einräumt und bestimmte in der amerikanischen Verfassung verankerte Bürgerrechte verletzt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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