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Samstag, den 21. Jan. 2006

Ungeschriebener Vertragsinhalt

 
.   Auch der amerikanische Vertrag kann ungeschriebene Pflichten besitzen, selbst wenn üblicherweise alle Pflichten konkret ausformuliert sind. Jede Erklärung im Vertrag und den darin integrierten Anlagen - so auch eine Werbebroschüre - wird als express Warranty verbindlich. Representations and Warranties sind die Säulen des Vertrages, der durch Bargaining und Consideration wirksam wird.

Die ungeschriebenen Pflichten sind die implied Warranties. Dazu gehört beispielsweise bei der Eigentumsübertragung die Pflicht, ein ungestörtes Eigentumsrecht zu verschaffen. Bei Waren werden durchschnittliche Eigenschaften stillschweigend durch die implied Warranty of Merchantability zugesichert.

Das Verhältnis eines festgeschriebenen Vertragsrechts zur implied Warranty of good Faith and fair Dealing untersucht das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks in Sachen Team Nursing Services, Inc. v. Evangelical Lutheran Good Samaritan Society, Az. 04-3895, am 9. Januar 2006. Stand der Ausübung des schriftlich vereinbarten Kündigungsrechts diese nichtschriftliche Verpflichtung entgegen, den Vertrag nicht zu unterlaufen?

Das Gericht erläutert in seiner Urteilsbegründung, weshalb eine Vertragspartei den Vertrag unter Berufung auf die Kündigungsklausel beenden durfte und dabei objektiv angemessen im Sinne der implied Warranty handelte.








CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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