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Freitag, den 11. Aug. 2006

Kostenvoranschlag: Discovery  

.   Die Discovery, in der deutschen Literatur oft pre-trial Discovery genannt, ist das Ausforschungsbeweisverfahren im Recht der USA, mit dem Kläger bei Beklagten klagebegründende Tatsachen abfragen und Beklagte vom Kläger nützliche Beweise fordern, bevor der eigentliche Zivilprozess beginnt. Der Prozess, in dem alle Fakten und Argumente beider Seiten einem Richter oder Zivilgeschworenen im Rahmen einer Verhandlung vorgetragen werden, findet meist gar nicht statt, weil das vorhergehende Verfahren die Parteien emotional und finanziell so aufgerieben hat, dass sie notgedrungen einen Vergleich schließen.

Bis ein Fall reif für einen Trial ist, vergeht also nicht nur viel Zeit, sondern er reißt auch ins Geld. Beispielsweise wird jeder Zeuge im Rahmen der Discovery vernommen. Die Vernehmung außerhalb des Gerichts, Deposition, wird mit dem Wort- und immer häufiger auch dem Videoprotokoll verewigt. Mäßiger Kostenvoranschlag pro Tag:

$1000: Videograf
$1200: Wortprotokollführer
$3200: Anwalt K1
$2400: Anwalt K2
$3200: Anwalt B1
$2400: Anwalt B2

Das macht schon ein Sümmchen aus! Wenn man bedenkt, dass die Befragung eines Zeugen selten an einem Tag abgeschlossen ist, Reise- und andere Kosten und Auslagen entstehen, Techniker, Grafiker, Paralegals und sonstige hilfreiche Geister notwendig sind und oft viele Zeugen vernommen werden, erreicht man auch bei kleinen Streitigkeiten schnell Beträge in sechsstelliger Höhe. Für die eigenen Verfahrenskosten ist jede Partei im US-Prozess selbst verantwortlich, wenn nicht eine der wenigen Ausnahmen zur Kostenerstattung greift.

Wenn man bedenkt, dass die Zeugenvernehmung erst beginnt, wenn die schriftlichen Materialen, die jede Partei - und auch Dritte - zum Verfahren beisteuern muss, vorliegen und gesichtet sein müssen, versteht man, dass das Vorverfahren nicht von Pappe ist. Die Interrogatories mit ihren schriftlichen Fragenkatalogen an Beteiligte verursachen in der Erstellung und Beantwortung leicht auch sechsstellige Beträge.

Schließlich sind hier noch nicht die Kosten für die Bearbeitung rechtlicher Fragen berücksichtigt - oder auch die Wege zum Gericht für Zwischenentscheidungen im Beweisverfahren und zur Revision zur Überprüfung solcher Entscheidungen. Selbst bei mäßigen Stundensätzen des US-Rechtsanwalts und anderer Beteiligter lösen die Vorverfahrensschritte so hohe Kosten aus, dass mancher davon ein Haus oder gar ein Unternehmen kaufen könnte.

Bevor man sich versieht, ist die erste Million weg, und man hat vielleicht noch nicht einmal eine verbindliche Entscheidung erhalten, dass das Gericht überhaupt zuständig ist. Hoffentlich weiß man nach 10 Millionen Dollar Prozesskosten Genaueres.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.